Ratgeber · Kosten & StBVV

Steuerberater-Kosten.
Was er kostet — und was er bringen muss.

Steuerberaterkosten sind kein Verhandlungsnebel: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt für jede Leistung einen Rahmen aus Gegenstandswert und Zehntelsätzen. Hier erklären wir das System mit echten Zahlen — damit Sie jedes Angebot einordnen können, auch unseres.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die StBVV gibt für jede Leistung einen Rahmen vor: Gegenstandswert (z. B. Einkommen, Umsatz, Bilanzsumme) × Zehntelsatz der vollen Gebühr aus der passenden Tabelle.
  • Beispiel Einkommensteuererklärung: Rahmen 1/10 bis 6/10, Mittelgebühr 3,5/10 — bei 50.000 € Gegenstandswert (volle Gebühr Tabelle A: 1.304 €) also rund 456 € zzgl. Auslagen und USt.
  • Wo im Rahmen Sie liegen, hängt von Umfang und Schwierigkeit ab — seriös ist, wer es vorher schriftlich sagt.
  • Für laufende Betreuung sind Pauschalvereinbarungen ausdrücklich zulässig (§ 14 StBVV) — ein Betrag, ein Leistungskatalog, keine Überraschungen.
  • Steuerberaterkosten sind beim Unternehmen voll abzugsfähige Betriebsausgaben — die Nettobelastung liegt also deutlich unter dem Rechnungsbetrag.
  • Die richtige Frage ist nicht „Was kostet er?“, sondern „Was bringt er netto?“ — dazu unten eine ehrliche Rechnung.
Schluss mit Kosten-Nebel: Ihr schriftliches StBVV-Angebot in 48 Stunden.
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01Das System

Gegenstandswert mal Zehntel: So entsteht jede Steuerberater-Rechnung.

Die StBVV arbeitet mit drei Bausteinen. Erstens dem Gegenstandswert: bei der Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, beim Jahresabschluss das Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung, bei der Buchhaltung der Jahresumsatz. Zweitens der Tabelle (A für Erklärungen und Beratung, B für Abschlüsse, C für Buchhaltung), die jedem Gegenstandswert eine „volle Gebühr“ zuordnet. Drittens dem Zehntelrahmen, der je Leistung festlegt, welcher Anteil der vollen Gebühr angemessen ist.

Konkret: Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sieht die StBVV 1/10 bis 6/10 vor. Bei 50.000 Euro Gegenstandswert beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A 1.304 Euro — die Mittelgebühr von 3,5/10 ergibt 456,40 Euro. Einfache Fälle liegen darunter, komplexe (Auslandseinkünfte, viele Objekte, Beteiligungen) berechtigt darüber. Hinzu kommen Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Bei der laufenden Buchhaltung (2/10 bis 12/10 monatlich nach Tabelle C) und beim Jahresabschluss (10/10 bis 40/10 nach Tabelle B) gilt dieselbe Logik — der größte Preistreiber ist dabei nicht der Steuersatz der Kanzlei, sondern der Zustand Ihrer Unterlagen: Digitale, sortierte Belege kosten spürbar weniger Zehntel als der Schuhkarton.

02Die ehrliche Gegenrechnung

Wann sich der Steuerberater rechnet — und wann nicht.

Ehrlichkeit zuerst: Ein Arbeitnehmerfall ohne Besonderheiten fährt mit Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfe oft günstiger — das sagen wir im Erstgespräch offen, auch gegen unser eigenes Interesse.

Für Unternehmer dreht sich die Rechnung: Die Tabelle rechts zeigt typische Werte eines mittleren Mandats. Entscheidend sind zwei Effekte — die Abzugsfähigkeit (Beraterkosten sind Betriebsausgaben; bei ~40 % Grenzbelastung trägt der Fiskus fast die Hälfte mit) und der Gestaltungswert: Ein einziger genutzter Investitionsabzugsbetrag, eine angepasste Vorauszahlung oder ein vGA-Fehler, der nie passiert, übersteigt das Jahreshonorar regelmäßig.

Achten Sie bei jedem Angebot — auch unserem — auf drei Punkte: schriftlich, Positionen einzeln benannt, Leistungskatalog bei Pauschalen definiert. Eine Pauschale ohne Katalog ist keine Transparenz, sondern nur ein runder Nebel.

Beispielmandat: GmbH, 500.000 € Umsatz (Größenordnungen)
  • Buchhaltung, Lohn, Abschluss, ErklärungenMonatspauschale n. StBVV
  • − Steuerersparnis als Betriebsausgabe (~30 %)trägt der Fiskus mit
  • − typischer Gestaltungswert p. a. (IAB, VZ, Vergütung)oft > Honorar
  • Nettoeffekt guter Beratunghäufig positiv
Ihr konkreter Betrag steht nach dem Erstgespräch schriftlich fest — Position für Position, ohne Nebel.
03Häufige Fragen

Steuerberater-Kosten — kurz beantwortet.

Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
Nach StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr aus Tabelle A, bemessen an der Summe Ihrer positiven Einkünfte. Beim häufigen Gegenstandswert 50.000 Euro liegt die Mittelgebühr um 456 Euro zzgl. Auslagen und USt; einzelne Anlagen (V+V, Kapital, Gewinnermittlungen) kommen mit eigenen Rahmen hinzu.
Was kostet die monatliche Buchhaltung?
2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, monatlich, bemessen am Jahresumsatz — real entscheidend sind Belegvolumen und Digitalisierungsgrad. Deshalb nennen wir Preise erst nach kurzem Blick auf Ihre Zahlen, dann aber schriftlich und fest.
Darf ein Steuerberater billiger oder teurer als die StBVV sein?
Beides — in Grenzen: Eine niedrigere Vergütung ist in Textform vereinbar, eine höhere ebenfalls. Der Rahmen der StBVV bleibt aber der Maßstab, an dem Sie jedes Angebot messen können — und Dumping-Pauschalen sparen erfahrungsgemäß genau dort, wo es teuer wird: bei der Beratung.
Sind Steuerberaterkosten absetzbar?
Betrieblich veranlasste Kosten (Buchhaltung, Abschluss, betriebliche Erklärungen, Beratung) sind voll Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Nur der rein private Teil — etwa der Mantelbogen der privaten Erklärung — ist nicht abziehbar.
Warum nennt uns kaum eine Kanzlei am Telefon einen Preis?
Weil der Gegenstandswert den Preis bestimmt — ohne Ihre Zahlen wäre jede Zahl geraten. Seriös ist der Zweischritt: kurzes kostenloses Erstgespräch mit Blick auf die Eckdaten, danach ein schriftliches Angebot. Bei uns liegt es in der Regel binnen 48 Stunden vor.
Wie funktioniert eine Monatspauschale — und was gehört hinein?
Nach § 14 StBVV dürfen laufende Tätigkeiten pauschaliert werden — in Textform, mit definiertem Leistungskatalog (z. B. Buchhaltung, Lohn, Abschluss, Erklärungen, laufende Fragen). Einmalprojekte wie Umstrukturierungen bleiben außen vor und werden vorab separat angeboten.

Sie kennen jetzt das System — fehlt nur Ihre Zahl: Schriftliches Angebot binnen 48 Stunden. Erstgespräch kostenlos.

04Weiterlesen

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