Steuerberaterkosten sind kein Verhandlungsnebel: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt für jede Leistung einen Rahmen aus Gegenstandswert und Zehntelsätzen. Hier erklären wir das System mit echten Zahlen — damit Sie jedes Angebot einordnen können, auch unseres.
Die StBVV arbeitet mit drei Bausteinen. Erstens dem Gegenstandswert: bei der Einkommensteuererklärung die Summe der positiven Einkünfte, beim Jahresabschluss das Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung, bei der Buchhaltung der Jahresumsatz. Zweitens der Tabelle (A für Erklärungen und Beratung, B für Abschlüsse, C für Buchhaltung), die jedem Gegenstandswert eine „volle Gebühr“ zuordnet. Drittens dem Zehntelrahmen, der je Leistung festlegt, welcher Anteil der vollen Gebühr angemessen ist.
Konkret: Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sieht die StBVV 1/10 bis 6/10 vor. Bei 50.000 Euro Gegenstandswert beträgt die volle Gebühr nach Tabelle A 1.304 Euro — die Mittelgebühr von 3,5/10 ergibt 456,40 Euro. Einfache Fälle liegen darunter, komplexe (Auslandseinkünfte, viele Objekte, Beteiligungen) berechtigt darüber. Hinzu kommen Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Bei der laufenden Buchhaltung (2/10 bis 12/10 monatlich nach Tabelle C) und beim Jahresabschluss (10/10 bis 40/10 nach Tabelle B) gilt dieselbe Logik — der größte Preistreiber ist dabei nicht der Steuersatz der Kanzlei, sondern der Zustand Ihrer Unterlagen: Digitale, sortierte Belege kosten spürbar weniger Zehntel als der Schuhkarton.
Ehrlichkeit zuerst: Ein Arbeitnehmerfall ohne Besonderheiten fährt mit Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfe oft günstiger — das sagen wir im Erstgespräch offen, auch gegen unser eigenes Interesse.
Für Unternehmer dreht sich die Rechnung: Die Tabelle rechts zeigt typische Werte eines mittleren Mandats. Entscheidend sind zwei Effekte — die Abzugsfähigkeit (Beraterkosten sind Betriebsausgaben; bei ~40 % Grenzbelastung trägt der Fiskus fast die Hälfte mit) und der Gestaltungswert: Ein einziger genutzter Investitionsabzugsbetrag, eine angepasste Vorauszahlung oder ein vGA-Fehler, der nie passiert, übersteigt das Jahreshonorar regelmäßig.
Achten Sie bei jedem Angebot — auch unserem — auf drei Punkte: schriftlich, Positionen einzeln benannt, Leistungskatalog bei Pauschalen definiert. Eine Pauschale ohne Katalog ist keine Transparenz, sondern nur ein runder Nebel.