Krisenmanagement und Restrukturierung: Strategien für Unternehmen

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Stand: März 2026

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2025 haben die deutschen Amtsgerichte 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert – das waren 10,3 % mehr als im Vorjahr, nachdem die Zahl bereits 2024 und 2023 jeweils um mehr als 20 % angestiegen war. Die Firmeninsolvenzen stiegen damit auf den höchsten Stand seit 20 Jahren. Wer als Unternehmer jetzt denkt, das betreffe immer nur die anderen, liegt gefährlich falsch. Laut einer Analyse gelten derzeit 322.470 Unternehmen in Deutschland als insolvenzgefährdet – das entspricht 10,3 % aller Firmen. Krisenmanagement und Restrukturierung sind damit längst keine Spezialthemen mehr, sondern gehören zur unternehmerischen Grundkompetenz.

Krisenmanagement und Restrukturierung: Strategien für Unternehmen
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Was treibt Unternehmen in die Krise?

Unternehmenskrisen können sowohl intern, etwa durch strategische Fehlentscheidungen oder ineffiziente Prozesse, als auch extern durch plötzliche Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen entstehen. Gerade der externe Druck hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Als zentrale Ursachen für die steigende Insolvenzwelle gelten hohe Energie- und Produktionskosten, geopolitische Unsicherheiten, steigende Bürokratie sowie schwache Nachfrage.

Multilaterale Krisen sind aktuell in aller Munde – verschiedene Krisenfaktoren sind dabei gekommen, um zu bleiben. Das heißt, Unternehmen müssen sich langfristig auf ein verändertes Umfeld einstellen. Besonders tückisch: Eine Unternehmenskrise verläuft in den meisten Fällen schleichend und ist häufig das Ergebnis jahrelanger fehlender strategischer Anpassungen. In vielen Unternehmen werden die ersten Anzeichen dabei nicht wahrgenommen.

Im Durchschnitt vergehen 20 Monate, bis Unternehmen auf eine sich anbahnende Krise reagieren und Sanierungsmaßnahmen einleiten. Diese gefährliche Verzögerung liegt oft daran, dass die Unternehmensleitung die Krise gar nicht als solche erkennt. Wertvolle Zeit, in der Handlungsspielräume noch vorhanden wären, wird damit ungenutzt verschenkt.

Wichtiger Hinweis: Mit fortschreitender Krise nimmt der Handlungsdruck zu, während gleichzeitig die Handlungsspielräume schwinden. Frühes Erkennen ist deshalb der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Bewältigung.


Die sechs Krisenphasen nach IDW S 6

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat mit dem IDW S 6 einen Standard für die Anforderungen an ein Sanierungskonzept definiert. Ein zentrales Element dieses Standards ist die Unterscheidung verschiedener Krisenstadien. Unternehmenskrisen durchlaufen in der Regel sechs typische Stadien, die aufeinander aufbauen. Je früher ein Unternehmen auf Warnsignale reagiert, desto besser sind die Sanierungschancen.

Für Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer ist dieses Modell ein praktischer Orientierungsrahmen:

  • Stakeholderkrise. In diesem frühesten Stadium zeigt sich die Krise noch nicht in der Bilanz, sondern in der Beziehung des Unternehmens zu seinen wichtigsten Anspruchsgruppen wie Kunden, Lieferanten, Banken oder Mitarbeitenden. Das Vertrauen schwindet, was häufig durch unzureichende Kommunikation, mangelnde Transparenz oder wiederholt schlechte Ergebnisse verursacht wird.
  • Strategiekrise. Hier wird deutlich, dass die langfristige Ausrichtung des Unternehmens nicht mehr mit den Marktgegebenheiten übereinstimmt. Es fehlt eine klare Vision, Innovationen bleiben aus und technologische Entwicklungen werden verschlafen.
  • Rentabilitäts- / Erfolgskrise. Erst wenn sich die strategischen Versäumnisse in den Kennzahlen niederschlagen, wird der Ernst der Lage offensichtlich. Rückläufige Umsätze, sinkende Gewinne, Absatzverluste und aufgeschobene Investitionen kennzeichnen diese Phase. Der Impuls ist häufig rein operativ: Sparmaßnahmen, Budgetstopps, Personalabbau.
  • Liquiditätskrise. Die operative Handlungsfähigkeit nimmt nun rapide ab. Es entstehen echte finanzielle Verluste, das Eigenkapital wird aufgezehrt, die Liquidität verschlechtert sich.
  • Insolvenzreife. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder überschuldet – ab diesem Punkt greifen gesetzliche Antragspflichten.
  • Insolvenzverfahren. Das förmliche Verfahren beginnt. Handlungsmöglichkeiten sind nun stark eingeschränkt.

Für jede Unternehmenskrise gilt: Alle Krisenstadien sind eng miteinander verzahnt. Je früher die Krise erkannt wird und man mit der Ursachenforschung beginnt, umso leichter lässt sich die Unternehmenskrise überwinden.

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Krisenmanagement: Früherkennung als Pflicht und Chance

Seit 2021 ist Krisenfrüherkennung nicht mehr nur eine unternehmerische Tugend – sie ist gesetzliche Pflicht. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) regelt seit dem 1. Januar 2021 das Restrukturierungsrecht in Deutschland. § 1 StaRUG richtet sich an alle „haftungsbeschränkten Unternehmensträger”, also insbesondere an alle Kapitalgesellschaften, und fordert von diesen eine Krisenfrüherkennung und Maßnahmen zur Krisenprävention, woraus Anforderungen an das Risikomanagement abgeleitet werden.

Das StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung unabhängig von der Größe und der Branche des Unternehmens, ein Krisenfrüherkennungssystem zu errichten. Das heißt: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG müssen in der Lage sein, laufend die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und das Nichtvorliegen einer Überschuldung zu prüfen. Konkret bedeutet das in der Praxis: Aus Sicht der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten beinhaltet das Krisenfrüherkennungssystem unter anderem eine 24-monatig rollierende, vollintegrierte Finanzplanung, bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Liquiditätsplanung.

Was bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Unternehmer konkret? Durch die Einrichtung eines Frühwarnsystems kann nicht nur das Risiko der Geschäftsführerhaftung minimiert, sondern auch die operative Ertragskraft des Unternehmens nachhaltig abgesichert werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater oder einem spezialisierten Berater kann hier sinnvoll sein.

Weiterlesen:Liquiditätsplanung für Unternehmen: Grundlagen und Praxis

Typische Warnsignale im Überblick

Typische Merkmale einer Unternehmenskrise können sein: Verschlechterung von Kennzahlen wie Umsatzrückgänge, sinkender Auftragsbestand, steigende Kosten oder Verluste. Kritisch wird es bei schwindendem Eigenkapital und geringer Liquidität. Finanzielle Engpässe zeigen sich durch Zahlungsverzüge, Mahnungen, ausgeschöpfte Kreditrahmen und verspätete Gehaltszahlungen.

  • Sinkende Eigenkapitalquote. Die Krise kündigt sich in vielen Unternehmen frühzeitig durch sinkende Liquidität, eine sinkende Eigenkapitalquote und eine steigende Verschuldung an.
  • Fehlendes Controlling. Beinahe regelmäßig fehlt in Krisenunternehmen ein dem Geschäft angepasstes, transparentes Rechnungswesen und Controlling – etwa Auslastungsplanung, Liquiditätsplanung oder Soll-Ist-Vergleiche.
  • Managementkrise. Bei neun von zehn Unternehmen musste – zusätzlich zu den wirtschaftlichen Problemen – auch eine Managementkrise bewältigt werden. Die rechtzeitige Integration von externen oder neuen Managern war ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
  • Restriktive Banken. Aus Sicht der Firmen liegt ein großer Stolperstein einer Restrukturierung in der restriktiven Haltung der Hausbanken dem Unternehmen gegenüber.

Restrukturierung: Wege aus der Krise

Steht die Diagnose fest, beginnt die eigentliche Arbeit. Bei einer erfolgreichen Sanierung geht es um das Zusammenspiel von strategischer, operativer und finanzieller Restrukturierung. Standardisierte Lösungen funktionieren dabei selten. Klar ist: Standardisierte Verfahren, Blaupausen und die Reduzierung auf reine Kosteneffizienz gehören der Vergangenheit an. Es bedarf vielmehr einer genauen Analyse des Marktumfelds, das Überdenken des eigenen Geschäftsmodells und maßgeschneiderte Lösungen.

Wichtiger Hinweis: Primäres Ziel der Unternehmensleitung in Krisensituationen sollte es sein, mit Hilfe eines Konsolidierungsprogrammes die akute Bedrohung des Unternehmens schnell zu überwinden und dabei die langfristigen Zukunftspotenziale nicht unangemessen zu beeinträchtigen.

Strategische Restrukturierung

Hier geht es um die grundlegende Frage: Wohin soll das Unternehmen in Zukunft gehen? Märkte, Produkte und das Geschäftsmodell werden kritisch hinterfragt. Geopolitische Spannungen, Rohstoffengpässe, Energieunsicherheiten: Eine resiliente Lieferkette ist essenziell, um unternehmerische Stabilität zu gewährleisten. Bisherige Strukturen, die auf Kostenoptimierung und globale Vernetzung ausgelegt waren, erweisen sich nun als verwundbar. Eine tiefgreifende Neuausrichtung, die über reine Effizienzsteigerungen hinausgeht, ist notwendig.

Operative Restrukturierung

Prozesse, Strukturen und Kapazitäten werden angepasst. Das kann Personalmaßnahmen einschließen, muss es aber nicht zwingend. Im Rahmen der Restrukturierung standen bei den meisten Unternehmen Personalanpassungen auf der Tagesordnung. 56 Prozent der befragten Firmen haben Mitarbeitern betriebsbedingt gekündigt. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass 70 Prozent der Firmen die Sofortmaßnahmen in der Krise wie beispielsweise die Verhandlungsaufnahme mit den Banken, den Personalabbau und die Kostenreduktion als erfolgreich bewerten.

Finanzielle Restrukturierung

Die Sanierung der Passivseite der Bilanz steht im Mittelpunkt. Zusätzlich zu den Mitteln der Hausbank muss bei einer Sanierung meistens weiteres Eigenkapital beschafft werden – beispielsweise von Private-Equity-Fonds oder Venture-Capital-Gesellschaften. Eine Prüfung im Einzelfall ist hier unbedingt empfehlenswert, da die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig sind.

Krisenmanagement und Restrukturierung: Strategien für Unternehmen
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Das StaRUG: Restrukturierung vor der Insolvenz

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, Krisen ohne ein förmliches Insolvenzverfahren zu bewältigen. Das ist ein wichtiger Fortschritt, der vielen Unternehmen noch nicht ausreichend bekannt ist. Das StaRUG bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen zur Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen außerhalb der Insolvenz. Diese können mithilfe eines Restrukturierungsplans Sanierungen unter Einbeziehung von Gläubigern auch gegen den Willen Einzelner umsetzen.

Zentrale Voraussetzung: Das StaRUG-Gesetz richtet sich an Unternehmen oder Unternehmer, denen innerhalb der nächsten 24 Monate die Zahlungsunfähigkeit droht, die aber derzeit noch zahlungsfähig sind. Wer also zu früh handelt, hat die größten Chancen. Die wesentlichen Vorteile des Verfahrens im Überblick:

  • Eigenverantwortliche Führung. Der Unternehmer behält die Kontrolle über das Unternehmen und führt den Betrieb eigenständig weiter. Es wird weder ein Insolvenzverwalter noch ein Sachwalter bestellt.
  • Flexibilität bei Gläubigern. Es können gezielt bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan einbezogen werden, während andere außen vor bleiben.
  • Vertraulichkeit. Das StaRUG-Verfahren kann diskret durchgeführt werden, ohne die Öffentlichkeit über die finanzielle Schieflage des Unternehmens zu informieren.
  • Schutz vor Gläubigerzugriffen. Mit der Einleitung des präventiven Restrukturierungsrahmens wird die absolute Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ausgesetzt.

Tipp: Das StaRUG ist ein komplexes Instrument. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten im konkreten Fall zu beurteilen.


Externe Berater und Krisenspezialisten: Wann lohnt sich Unterstützung?

Viele Unternehmer versuchen zunächst, Krisen aus eigener Kraft zu meistern. Das ist verständlich – aber oft nicht ausreichend. Die Anforderungen an die betrieblichen Führungskräfte in Krisensituationen unterscheiden sich deutlich von denen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. Bei einer Restrukturierung oder in einer Unternehmenskrise benötigt auch eine bisher erfolgreiche Unternehmensführung Spezialqualifikationen. Diese sind meist nur unternehmensextern verfügbar, weil sie im Routinefall eben nicht benötigt werden.

Restrukturierungsexperten, Krisenberater oder Manager auf Zeit können als externe Fachspezialisten durch ihre zeitlich begrenzte Mitarbeit eine Überlastung der Unternehmensleitung in Krisensituationen vermeiden. Außerdem fällt es ihnen meistens leichter, unliebsame, aber notwendige unternehmensinterne Veränderungen durchzusetzen.

Die Nachfrage nach solchen Spezialisten ist zuletzt stark gestiegen. Das Geschäft mit der Krise boomt: Die Liste der Unternehmen, die die Hilfe der Krisenspezialisten in Anspruch nehmen, ist lang – und wächst jeden Tag. Das zeigt: Restrukturierung ist kein Eingeständnis des Scheiterns, sondern ein professioneller unternehmerischer Schritt.

Der wichtigste Erfolgsfaktor für eine Restrukturierung ist aus Unternehmenssicht, dass die Entscheidungsträger zu harten Einschnitten bereit sind. Für die Berater, Banken und Anwälte ist es entscheidend, dass das Unternehmen einen externen Berater einschaltet, der den Restrukturierungsprozess begleitet.

Wichtiger Hinweis: Gebraucht werden Flexibilität, Mut und Innovation, um den Herausforderungen zu begegnen und Transformationsprozesse anzustoßen, durchzustehen und erfolgreich zu beenden. Krisenmanagement und Restrukturierung sind kein Sprint – sie erfordern Ausdauer und eine klare Strategie.

Ausblick: Was erwartet Unternehmen in 2026?

Analysten erwarten auch für das Jahr 2026 einen weiteren Anstieg der Firmeninsolvenzen auf rund 24.800 Fälle, was einem Plus von etwa 3 % entspräche. Frühindikatoren deuten für das erste Quartal 2026 weiterhin auf sehr hohe Insolvenzzahlen hin. Gleichzeitig gibt es Hoffnungszeichen: Die geplanten Milliarden-Investitionen der Bundesregierung in Infrastruktur und Verteidigung könnten 2026 das Wirtschaftswachstum ankurbeln und den Anstieg der Insolvenzen bremsen. Dennoch seien zusätzliche strukturelle Maßnahmen nötig, etwa eine Entlastung bei den Stromkosten, um die wirtschaftliche Basis wieder zu stabilisieren.

Für Unternehmer bedeutet das: Das Umfeld bleibt herausfordernd. Unternehmen, die proaktive Maßnahmen ergreifen, positionieren sich nicht nur krisenfester, sondern schaffen auch ein nachhaltiges Fundament für künftiges Wachstum und Wettbewerbsvorteile. Eine Prüfung der eigenen Krisenresilienz – idealerweise gemeinsam mit dem Steuerberater – kann sich lohnen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krisenmanagement und Restrukturierung?

Krisenmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Erkennung, Steuerung und Bewältigung einer Unternehmenskrise – von der Früherkennung bis zur Stabilisierung. Restrukturierung ist ein konkretes Instrument innerhalb des Krisenmanagements und bezeichnet die gezielte Umgestaltung von Strukturen, Prozessen, Finanzen oder der Strategie eines Unternehmens, um es wieder auf einen stabilen Kurs zu bringen. Beide Begriffe werden in der Praxis häufig gemeinsam verwendet, da sie eng miteinander verzahnt sind.

Ab wann sollte ein Unternehmen professionelle Hilfe beim Krisenmanagement suchen?

Entscheidend ist, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen, richtig zu managen und passende Maßnahmen abzuleiten. In der Praxis empfiehlt sich externe Unterstützung spätestens dann, wenn erste Warnsignale wie sinkende Liquidität, Umsatzrückgänge oder Konflikte mit Gläubigern auftreten. Je früher qualifizierte Berater einbezogen werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt erhalten. Eine Prüfung im Einzelfall durch den Steuerberater oder einen Restrukturierungsexperten ist hier sinnvoll.

Was ist das StaRUG und für wen ist es geeignet?

Das StaRUG ist ein Gesetz, das es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht, frühzeitig Maßnahmen zur Stabilisierung und Restrukturierung zu ergreifen, um eine Insolvenz abzuwenden. Voraussetzung ist, dass bei dem Unternehmen nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und eine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung besteht. Obwohl das StaRUG-Verfahren insbesondere für mittlere und große Unternehmen konzipiert ist, zeigt die Praxis, dass es auch für kleinere Unternehmen geeignet ist.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Restrukturierung zu beachten?

Eine Restrukturierung kann erhebliche steuerliche Folgen haben – etwa bei Forderungsverzichten durch Gläubiger, die unter Umständen zu steuerpflichtigem Sanierungsgewinn führen, oder bei Umwandlungen und Anteilsübertragungen. Auch die steuerliche Behandlung von Verlusten und deren Vortragsmöglichkeiten spielt eine wichtige Rolle. Da steuerliche Sachverhalte bei Restrukturierungen komplex und individuell sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Einbindung des Steuerberaters in den gesamten Prozess.

Was sind die häufigsten Ursachen für Unternehmenskrisen?

Die Krisenursachen liegen primär in Versäumnissen der Unternehmensführung im laufenden Geschäft, dem gleichzeitigen Auftreten von Strukturveränderungen in Branche und Markt sowie in falschen Unternehmenszukäufen. Hinzu kommen externe Faktoren wie Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und schwache Nachfrage. Viele Unternehmenskrisen haben ihren Ursprung im Unternehmen selbst. Häufig spielen Managementfehler eine Rolle – etwa strategische Fehlplanungen, Fehleinschätzungen des Marktes oder schlicht Führungsversäumnisse.

Wie lange dauert eine Restrukturierung typischerweise?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Dauer hängt stark von der Schwere der Krise, der Komplexität des Unternehmens und dem gewählten Instrument ab. Außergerichtliche Sanierungen können bei guter Vorbereitung innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Förmliche Verfahren wie das StaRUG oder ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung können hingegen ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Eine realistische Zeitplanung sollte gemeinsam mit erfahrenen Beratern erstellt werden.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
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Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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