Hubraum und CO₂-Wert eingeben — der Rechner ermittelt die Jahressteuer nach der aktuellen Formel: Hubraum-Sockel plus sechsstufige CO₂-Staffel. E-Autos sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 komplett befreit.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlagen: § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG (2,00 € Benzin / 9,50 € Diesel je angefangene 100 ccm plus CO₂-Staffel ab 95 g/km), § 3d KraftStG (E-Fahrzeuge: Befreiung bei Erstzulassung 18.05.2011–31.12.2030, längstens bis 31.12.2035). Gilt für PKW mit Erstzulassung ab 2021 (WLTP); ältere Fahrzeuge folgen abweichenden Übergangsregeln. Unverbindliche Orientierung.
Für PKW mit Erstzulassung ab 2021 besteht die Kfz-Steuer aus einem Hubraum-Sockel (2,00 € je angefangene 100 ccm bei Benzinern, 9,50 € bei Diesel) und einem CO₂-Anteil: Jedes Gramm über 95 g/km kostet gestaffelt zwischen 2,00 € (bis 115 g) und 4,00 € (über 195 g) — die Staffel wird stufenweise durchlaufen, wie beim Steuertarif. Sparsame Autos zahlen also fast nur den Sockel, Spritschlucker werden überproportional teurer.
Für Unternehmer doppelt relevant: Die Kfz-Steuer ist beim Firmenwagen Betriebsausgabe — und die Antriebswahl wirkt gleich mehrfach: E-Fahrzeuge sind bis Erstzulassung Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit (längstens bis Ende 2035) und bei der Privatnutzung gilt statt der 1-%-Regel nur 0,25 % bei Listenpreisen bis 100.000 €. Details im Glossar: Firmenwagen & 1-%-Regelung und Betriebsausgaben.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Sätze und Staffel direkt aus § 9 KraftStG, E-Befreiung aus § 3d KraftStG (Stand 2026).