Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für natürliche Personen: Sie erfasst alles, was Sie verdienen — vom Unternehmergewinn über das Gehalt bis zur Mieteinnahme. Der Tarif steigt progressiv von 14 auf bis zu 45 Prozent. Wer die Mechanik versteht, kann legal gegensteuern.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarAm Anfang stehen die sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (u. a. Renten). Innerhalb jeder Art werden Einnahmen um Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gekürzt — Verluste einer Einkunftsart können grundsätzlich mit Gewinnen anderer verrechnet werden.
Von der Summe der Einkünfte geht es über Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen zum zu versteuernden Einkommen — erst darauf wird der Tarif angewendet. Für Ehepaare halbiert das Splittingverfahren die Progression: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, versteuert, verdoppelt — je größer der Einkommensunterschied der Partner, desto größer der Vorteil.
Für Unternehmer wichtig: Gewinne aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit fließen voll in den progressiven Tarif — anders als Kapitalerträge (25 % Abgeltungsteuer) oder GmbH-Gewinne (15 % Körperschaftsteuer, solange nicht ausgeschüttet). Genau aus diesem Gefälle entstehen die großen Gestaltungsfragen der Rechtsformwahl.
Die Tabelle rechts zeigt die Eckwerte des Tarifs 2026. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz: Wer 69.879 Euro zu versteuern hat, zahlt nicht 42 % auf alles — sondern im Schnitt deutlich weniger; nur jeder zusätzliche Euro kostet 42 Cent (plus ggf. Soli und Kirchensteuer).
Für die Gestaltung heißt das: Es lohnt sich, Einkommen zwischen Jahren zu verschieben (Investitionszeitpunkte, Rechnungsstellung bei EÜR), zwischen Personen zu verteilen (Ehegatten-Arbeitsverträge, Beteiligung der Familie) und zwischen Steuerregimen zu wählen (Thesaurierung in der GmbH statt Vollentnahme). Jeder Prozentpunkt Progression, der vermieden wird, ist bares Geld.
Unternehmer mit Gewerbebetrieb bekommen zudem die Gewerbesteuer mit dem Faktor 4,0 auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) — bis etwa 400 % Hebesatz ist sie damit weitgehend neutralisiert.