Vorweggenommene Erbfolge · 10-Jahres-Freibeträge

Schenkungsplaner.
Alle zehn Jahre steuerfrei übertragen.

Die Freibeträge der Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung — wer früh beginnt, überträgt auch große Vermögen steuerfrei. Der Planer zeigt Ihren Übertragungsfahrplan und vergleicht ihn mit der Sofort-Schenkung.

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Ihre Planung
Beide Elternteile schenken (verdoppelt die Freibeträge bei Kindern — 800.000 € je Kind pro Jahrzehnt)
Steuerfrei pro 10-Jahres-Fenster
Fenster nötig für das gesamte Vermögen
Planungshorizont (Fenster × 10 Jahre)
Zum Vergleich: Steuer bei Sofort-Schenkung
Rechenweg

Rechtsgrundlagen: § 14 ErbStG (Zusammenrechnung der Erwerbe innerhalb von zehn Jahren — danach beginnen die Freibeträge neu), §§ 16, 19 ErbStG. Sofort-Schenkungs-Vergleich ohne Versorgungsfreibeträge und sachliche Befreiungen (Familienheim, Betriebsvermögen); Nießbrauch und Kettenschenkungen können die Werte zusätzlich drücken. Unverbindliche Orientierung.

01Der Zeit-Hebel

Bei der Schenkungsteuer ist Zeit buchstäblich Geld.

Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre an dieselbe Person werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) — danach beginnt der Freibetrag von vorn. Zwei Eltern können so jedem Kind 800.000 € pro Jahrzehnt steuerfrei übertragen: Wer mit 55 beginnt statt mit 75, verdreifacht das steuerfreie Volumen. Und die Enkel haben eigene Freibeträge obendrauf — Generationensprünge sparen doppelt.

Die Profi-Werkzeuge dahinter: Mit Nießbrauchsvorbehalt verschenken Sie die Immobilie, behalten aber Mieten und Wohnrecht — der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Güterstandsschaukel, Kettenschenkung über den Ehegatten und die Familien-GmbH erweitern den Spielraum. Grundlagen: Schenkungsteuer im Glossar und der Erbschaftsteuer-Rechner für den Fall ohne Planung — den Fahrplan selbst bauen wir in der Beratung.

02Häufige Fragen

Schenken — kurz beantwortet.

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre neu — gerechnet ab der jeweiligen Schenkung. Ein Kind kann von beiden Eltern zusammen 800.000 € pro Jahrzehnt steuerfrei erhalten; über 30 Jahre sind das 2,4 Millionen € ganz ohne Steuer.
Was passiert, wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren stirbt?
Dann werden die Schenkungen der letzten zehn Jahre mit dem Erbe zusammengerechnet — der Freibetrag steht für diesen Zeitraum nur einmal zur Verfügung. Früh begonnene Schenkungen „reifen“ also aus der Zusammenrechnung heraus; späte bringen nur den Vorzieheffekt.
Kann ich verschenken und trotzdem die Mieten behalten?
Ja — per Nießbrauchsvorbehalt: Das Eigentum geht über, Erträge und Nutzung bleiben beim Schenker. Der kapitalisierte Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung; bei jüngeren Schenkern und vermieteten Objekten oft um 30 bis 50 %.
Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja — jede Schenkung ist innerhalb von drei Monaten formlos anzuzeigen (bei notarieller Beurkundung meldet der Notar). Auch steuerfreie Schenkungen unter dem Freibetrag sollten dokumentiert sein: Sie zählen bei der 10-Jahres-Zusammenrechnung mit.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Freibeträge, Zusammenrechnung und Tarif nach §§ 14, 16, 19 ErbStG (Stand 2026).

Jedes Jahrzehnt ohne Plan kostet Freibeträge. Wir bauen Ihren Übertragungsfahrplan. Erstgespräch kostenlos.

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