Erbschaft & Schenkung · §§ 16, 19 ErbStG

Erbschaftsteuer-Rechner.
Freibetrag, Steuerklasse, Tarif.

Verwandtschaftsverhältnis wählen, Erwerb eingeben — der Rechner zieht den richtigen Freibetrag ab (20.000 bis 500.000 €), wendet den Tarif der Steuerklassen I–III an und berücksichtigt den Härteausgleich des § 19 Abs. 3 ErbStG.

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Ihr Erwerb
Erbschaftsteuer
Freibetrag (§ 16 ErbStG)
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz (Steuerklasse )
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Rechtsgrundlagen: § 15 ErbStG (Steuerklassen), § 16 (Freibeträge), § 19 (Tarif als Vollmengenstaffel mit Härteausgleich nach Abs. 3). Nicht enthalten: Versorgungsfreibeträge (Ehegatte 256.000 €, Kinder gestaffelt), Steuerbefreiungen für Familienheim und Betriebsvermögen (§§ 13, 13a ff. ErbStG), Hausrat-Freibeträge — diese können die Steuer erheblich senken. Unverbindliche Orientierung.

01Das System verstehen

Freibetrag, Klasse, Staffel — und die Befreiungen, die keiner kennt.

Die Erbschaftsteuer trifft nicht den Nachlass, sondern jeden Erwerber einzeln: Jedes Kind hat eigene 400.000 € Freibetrag, der Ehegatte 500.000 €, Enkel 200.000 € — Geschwister und Freunde dagegen nur 20.000 € bei deutlich härteren Sätzen (15 bis 43 % in Klasse II, 30/50 % in Klasse III). Der Tarif ist eine Vollmengenstaffel: Der Satz der erreichten Stufe gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, abgefedert durch den Härteausgleich an den Stufengrenzen.

Die großen Hebel stehen im Kleingedruckten: Das selbstgenutzte Familienheim geht an Ehegatten steuerfrei über (an Kinder bis 200 m² Wohnfläche, bei 10 Jahren Weiternutzung), Betriebsvermögen kann zu 85 oder sogar 100 % verschont werden, und mit Schenkungen alle 10 Jahre lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen. Grundlagen im Glossar: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer — die Nachfolgeplanung gehört in die persönliche Beratung.

02Häufige Fragen

Erbschaftsteuer — kurz beantwortet.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €; Kinder: 400.000 € (je Elternteil!); Enkel: 200.000 €; Eltern bei Erbschaft: 100.000 €; alle übrigen — auch Geschwister und unverheiratete Partner: nur 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro Erwerber und stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung.
Was bedeutet der Härteausgleich?
Der Tarif springt an den Wertstufen (z. B. von 11 auf 15 % oberhalb von 300.000 €) — und zwar für den gesamten Erwerb. Damit ein Euro mehr Erbe nicht tausende Euro mehr Steuer kostet, begrenzt § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer auf die Hälfte (bzw. drei Viertel) des über der Stufe liegenden Betrags. Der Rechner wendet das automatisch an.
Ist das Familienheim wirklich steuerfrei?
Für den Ehegatten ja — ohne Wertgrenze, wenn er es zehn Jahre selbst bewohnt. Für Kinder gilt die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche (der übersteigende Teil ist anteilig steuerpflichtig), ebenfalls mit zehnjähriger Selbstnutzung. Wer vorzeitig auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend — außer bei zwingenden Gründen.
Mein Erbe besteht aus Immobilien — woher kommt das Geld für die Steuer?
Ein häufiges Problem: Die Steuer wird auf den Verkehrswert berechnet, fällig in Geld. Lösungen reichen von der zinslosen Stundung bei vermieteten Wohnimmobilien über rechtzeitige Schenkungen mit Nießbrauch bis zur Lebensversicherung als Liquiditätsreserve — alles eine Frage der Planung vor dem Erbfall.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Freibeträge und Tarif direkt aus §§ 16, 19 ErbStG (Stand 2026).

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