Abfindung · Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Abfindungsrechner 2026.
Was bleibt von Ihrer Abfindung?

Abfindungen werden mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert — seit 2025 allerdings erst in der Steuererklärung, nicht mehr beim Lohnabzug. Der Rechner zeigt die Steuer mit und ohne Fünftelregelung, Ihre Ersparnis und was netto übrig bleibt.

← Alle Steuer-Rechner
Ihre Eingaben
Netto aus der Abfindung
Steuer auf die Abfindung (Fünftelregelung)
Steuer ohne Fünftelregelung (zum Vergleich)
Ersparnis durch die Fünftelregelung
Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug angewendet — die Abfindung wird zunächst voll versteuert, die Ermäßigung holen Sie sich über die Steuererklärung zurück. Erklärung abgeben lohnt hier immer.
Rechenweg Fünftelregelung

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 EStG — die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte beträgt das Fünffache der Mehrsteuer, die auf ein Fünftel der Abfindung entfällt. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte (Zufluss in einem Jahr, mehr als das Wegfallende). Soli und Kirchensteuer als Näherung auf die Gesamtsteuer. Unverbindliche Orientierung.

01So holen Sie mehr heraus

Bei Abfindungen ist Timing die halbe Steuerersparnis.

Die Fünftelregelung mildert die Progression, ersetzt sie aber nicht: Je höher Ihr übriges Einkommen im Abfindungsjahr, desto kleiner der Effekt. Genau daraus entsteht der wichtigste Hebel — die Abfindung ins „richtige“ Jahr schieben: Wer zum Jahresende ausscheidet und die Auszahlung in den Januar verlegt, trifft oft auf ein Jahr mit wenig oder keinem Arbeitslohn — und die Fünftelregelung wirkt maximal. Auch Zusammenballung ist Pflicht: Wird die Abfindung auf zwei Jahre verteilt, entfällt die Ermäßigung meist komplett.

Weitere Stellschrauben: Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge oder als Basisrenten-Beitrag drücken das übrige Einkommen im Abfindungsjahr; Verlustverrechnung und der Wechsel der Veranlagungsart können zusätzlich wirken. Was der nächste Euro Einkommen im Abfindungsjahr kostet, zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner — und ob sich die Aufhölung über eine Beratung lohnt, klären wir vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag: Steuerberatung anfragen.

02Häufige Fragen

Abfindung & Steuer — kurz beantwortet.

Ist eine Abfindung sozialversicherungsfrei?
Ja — echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es fällt „nur“ Lohn-/Einkommensteuer an — dafür aber in voller Progression, wenn die Fünftelregelung nicht greift.
Wann greift die Fünftelregelung nicht?
Wenn keine Zusammenballung vorliegt: etwa bei Auszahlung in Raten über mehrere Jahre oder wenn die Abfindung geringer ist als das wegfallende Einkommen und daneben normal weiterverdient wird. Auch freiwillige Aufhebungen ohne Veranlassung des Arbeitgebers können kritisch sein — die Gestaltung gehört in den Aufhebungsvertrag.
Warum wurde mir 2026 so viel Lohnsteuer abgezogen?
Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden — die Abfindung wird zunächst wie normaler Arbeitslohn besteuert. Die Ermäßigung gibt es über die Einkommensteuererklärung zurück; bei sechsstelligen Abfindungen geht es dabei häufig um zehntausende Euro Erstattung.
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
Sehr oft ja: Maßgeblich ist das Zuflussjahr. Wer im Januar statt im Dezember kassiert und im neuen Jahr wenig verdient (Sabbatical, Rente, Selbstständigkeit im Aufbau), kombiniert niedrige Progression mit voller Fünftelwirkung. Die Verschiebung muss aber vor Fälligkeit sauber vereinbart werden.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Fünftelregelung nach § 34 EStG, Tarif 2026.

Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Erst rechnen, dann unterschreiben. Erstgespräch kostenlos.

Jetzt anfragen »

Steuerberatung an Ihrem Standort

Mannheim · Ludwigshafen · Heidelberg · Frankfurt · Darmstadt · Wiesbaden · Mainz · Stuttgart · Karlsruhe · Freiburg · München · Augsburg · Nürnberg · Regensburg · Köln · Bonn · Aachen · Düsseldorf · Duisburg · Essen · Dortmund · Münster · Bielefeld · Hannover · Bremen · Hamburg · Kiel · Berlin · Leipzig · Erfurt · Dresden

Leistungen & Wissen

Steuerberatung · Monatliche Buchhaltung · Lohnbuchhaltung · Jahresabschluss · Online-Steuerberatung · Steuerberater wechseln · Steuerberater-Kosten · Steuer-Glossar · Steuer-Wissen · Karriere · Steuerberater Mannheim