Abfindungen werden mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert — seit 2025 allerdings erst in der Steuererklärung, nicht mehr beim Lohnabzug. Der Rechner zeigt die Steuer mit und ohne Fünftelregelung, Ihre Ersparnis und was netto übrig bleibt.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 EStG — die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte beträgt das Fünffache der Mehrsteuer, die auf ein Fünftel der Abfindung entfällt. Voraussetzung ist die Zusammenballung der Einkünfte (Zufluss in einem Jahr, mehr als das Wegfallende). Soli und Kirchensteuer als Näherung auf die Gesamtsteuer. Unverbindliche Orientierung.
Die Fünftelregelung mildert die Progression, ersetzt sie aber nicht: Je höher Ihr übriges Einkommen im Abfindungsjahr, desto kleiner der Effekt. Genau daraus entsteht der wichtigste Hebel — die Abfindung ins „richtige“ Jahr schieben: Wer zum Jahresende ausscheidet und die Auszahlung in den Januar verlegt, trifft oft auf ein Jahr mit wenig oder keinem Arbeitslohn — und die Fünftelregelung wirkt maximal. Auch Zusammenballung ist Pflicht: Wird die Abfindung auf zwei Jahre verteilt, entfällt die Ermäßigung meist komplett.
Weitere Stellschrauben: Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge oder als Basisrenten-Beitrag drücken das übrige Einkommen im Abfindungsjahr; Verlustverrechnung und der Wechsel der Veranlagungsart können zusätzlich wirken. Was der nächste Euro Einkommen im Abfindungsjahr kostet, zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner — und ob sich die Aufhölung über eine Beratung lohnt, klären wir vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag: Steuerberatung anfragen.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Fünftelregelung nach § 34 EStG, Tarif 2026.