Zu versteuerndes Einkommen eingeben — der Rechner zeigt Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz, Einkommensteuer und Soli nach dem echten 2026er-Tarif. Die wichtigste Zahl für Gehaltsverhandlung, Investition und Steuergestaltung.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlagen: § 32a EStG (Tarif 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Progressionszonen, 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €), §§ 3, 4 SolzG (Freigrenze 20.350 €/40.700 € ESt, 5,5 %, Milderungszone 11,9 %). Ohne Kirchensteuer und ohne Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer). Unverbindliche Orientierung.
„Ich zahle doch nur 25 % Steuern“ — das ist meist der Durchschnittssteuersatz. Entscheidungen trifft man aber am Rand: Ob sich die Gehaltserhöhung, der Zusatzauftrag oder die vorgezogene Investition lohnt, bestimmt der Grenzsteuersatz — und der liegt 2026 schon bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 20.000 € über 28 %, ab 69.879 € konstant bei 42 % (plus ggf. Soli und Kirchensteuer).
Genau hier setzt Gestaltung an: Jeder Euro, den Sie mit Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbetrag oder Sonderabschreibung aus der Spitze holen, spart Steuern zum Grenzsteuersatz — nicht zum Durchschnitt. Was das zu versteuernde Einkommen überhaupt ist, erklärt das Glossar unter Einkommensteuer; für Selbstständige rechnet unser Selbstständigen-Rechner gleich die komplette Belastung durch.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Tarifformel und Soli-Parameter direkt aus § 32a EStG und SolzG (Stand 2026).