GmbH & Co. KG, KG, OHG, GbR · transparente Besteuerung

Personengesellschafts-Rechner.
Gesellschaft rechnet, Gesellschafter zahlt.

Personengesellschaften zahlen selbst nur Gewerbesteuer — der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommensteuer belastet, gemildert durch die § 35-Anrechnung. Der Rechner zeigt beide Ebenen: die Gesellschaft und Ihren persönlichen Anteil.

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Die Gesellschaft
Ihr Anteil
Steuern auf Ihren Gewinnanteil
Gewerbesteuer der Gesellschaft (gesamt)
Ihr Gewinnanteil
Effektive Belastung Ihres Anteils
Rechenweg

Vereinfachte Rechnung: Gewinn = Gewerbeertrag (ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und Sondervergütungen), Freibetrag 24.500 € auf Gesellschaftsebene (§ 11 GewStG), Zurechnung nach Beteiligungsquote, § 35 EStG anteilig (4× anteiliger Messbetrag, begrenzt auf die anteilige Gewerbesteuer und Ihre tarifliche ESt), Soli auf die ESt nach Anrechnung. Ohne Kirchensteuer, Sonderbetriebsvermögen und Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Unverbindliche Orientierung.

01Transparenzprinzip verstehen

Warum die GmbH & Co. KG keine Körperschaftsteuer zahlt.

Personengesellschaften sind steuerlich transparent: Die Gesellschaft selbst zahlt nur Gewerbesteuer — der Gewinn wird den Gesellschaftern nach ihrer Quote zugerechnet und dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, egal ob entnommen oder nicht. Das gilt auch für die GmbH & Co. KG: Die Komplementär-GmbH haftet, ist aber typischerweise mit 0 % am Gewinn beteiligt — besteuert werden die Kommanditisten. Der Charme der Konstruktion: Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH, Besteuerung wie beim Personenunternehmen inklusive § 35-Anrechnung und Freibetrag.

Wann kippt der Vergleich zur Kapitalgesellschaft? Wer Gewinne dauerhaft im Unternehmen lässt, fährt mit der GmbH ab 2028 durch die sinkende Körperschaftsteuer zunehmend besser — den direkten Vergleich liefert der Kapitalgesellschafts-Rechner. Für Vielentnehmer bleibt die Personengesellschaft oft vorn; die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist der Spezialweg dazwischen. Grundlagen im Glossar: GbR, Gewerbesteuer — und die Rechtsformwahl selbst gehört in die Beratung.

02Häufige Fragen

Personengesellschaften — kurz beantwortet.

Wie wird eine GmbH & Co. KG besteuert?
Zweistufig: Die KG zahlt Gewerbesteuer auf ihren Gewerbeertrag (mit 24.500 € Freibetrag). Der Gewinn wird dann den Kommanditisten anteilig zugerechnet und mit deren persönlichem Einkommensteuersatz besteuert — gemildert durch die Anrechnung des Vierfachen ihres anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 35 EStG). Die Komplementär-GmbH versteuert nur ihre (meist kleine) Haftungsvergütung.
Gilt der Freibetrag von 24.500 € pro Gesellschafter?
Nein — pro Gesellschaft, einmal. Zwei getrennte Einzelunternehmen hätten zwei Freibeträge; eine GbR mit zwei Gesellschaftern hat einen. Das ist einer der kleinen, oft übersehenen Unterschiede bei der Strukturwahl.
Was sind Sondervergütungen — und warum fehlen sie im Rechner?
Gehälter, Mieten oder Zinsen, die die Gesellschaft an ihre Gesellschafter zahlt, mindern handelsrechtlich den Gewinn, gehören steuerlich aber wieder dazu (Sonderbetriebseinnahmen) — sie verschieben also nur die Verteilung zwischen den Gesellschaftern. Der Rechner arbeitet mit dem Gesamtgewinn nach Quote; die exakte Verteilung mit Sondervergütungen rechnen wir im Mandat.
Muss ich Einkommensteuer zahlen, obwohl ich nichts entnommen habe?
Ja — das ist die Kehrseite der Transparenz: Besteuert wird der zugerechnete Gewinn, nicht die Entnahme. Wer stark thesauriert, sollte die Begünstigung des § 34a EStG (28,25 % auf nicht entnommene Gewinne, spätere Nachversteuerung) oder gleich den Rechtsformwechsel prüfen — ab 2028 wird die GmbH-Schiene durch die KSt-Senkung attraktiver.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Systematik nach §§ 15, 35 EStG, §§ 11, 16 GewStG (Stand 2026).

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