Die steuerfreie Förderung für Forschung und Entwicklung: 25 Prozent der F&E-Kosten (KMU: 35 Prozent) auf bis zu 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage — auch ohne Gewinn als Auszahlung.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarWer Produkte weiterentwickelt, Prototypen baut, Verfahren automatisiert oder eigene Software mit technischem Neuheitsgrad schreibt, betreibt oft förderfähige Entwicklung im Sinne des Gesetzes — ohne Laborkittel. Zwei Entwickler mit 180.000 € Personalkosten bringen einem KMU 63.000 € Zulage pro Jahr, rückwirkende Anträge können mehrere Jahre auf einmal heben. Und weil die Zulage bei Verlust ausgezahlt wird, trägt sie genau in der Phase, in der Liquidität am knappsten ist.
Der Weg: Vorhaben präzise beschreiben (Neuheit + technische Ungewissheit + systematisches Vorgehen), BSFZ-Bescheinigung holen, Stunden und Kosten projektbezogen dokumentieren, Antrag mit der Steuererklärung. Die Zulage ist mit anderen Förderungen kombinierbar, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Wir prüfen Vorhaben auf Förderfähigkeit und übernehmen die Antragsmechanik — als Teil der laufenden Beratung; die Liquiditätswirkung rechnet der GmbH-Rechner gleich mit ein.