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Forschungszulage einfach erklärt.

Die steuerfreie Förderung für Forschung und Entwicklung: 25 Prozent der F&E-Kosten (KMU: 35 Prozent) auf bis zu 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage — auch ohne Gewinn als Auszahlung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fördersatz: 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU 35 % — auf bis zu 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr (max. 3 bzw. 4,2 Mio. € Zulage).
  • Förderfähig: Personalkosten der F&E-Mitarbeiter, Auftragsforschung (70 % des Entgelts), Eigenleistungen von Einzelunternehmern/Gesellschaftern mit bis zu 100 €/Stunde, plus 20 % Gemeinkostenpauschale für neue Vorhaben.
  • Der Clou: Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet und bei Verlusten ausgezahlt — gerade Start-ups profitieren cash.
  • Zwei Stufen: (1) Bescheinigung der Forschungszulagen-Bescheinigungsstelle (BSFZ) fürs Vorhaben, (2) Antrag beim Finanzamt nach Jahresende — rückwirkend für vier Jahre möglich.
  • F&E heißt: Neuheit, schöpferisch, ungewiss, systematisch — auch Softwareentwicklung und KI-Projekte im Mittelstand qualifizieren häufig.
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01Das übersehene Geld

Viele Mittelständler forschen längst — sie nennen es nur nicht so.

Wer Produkte weiterentwickelt, Prototypen baut, Verfahren automatisiert oder eigene Software mit technischem Neuheitsgrad schreibt, betreibt oft förderfähige Entwicklung im Sinne des Gesetzes — ohne Laborkittel. Zwei Entwickler mit 180.000 € Personalkosten bringen einem KMU 63.000 € Zulage pro Jahr, rückwirkende Anträge können mehrere Jahre auf einmal heben. Und weil die Zulage bei Verlust ausgezahlt wird, trägt sie genau in der Phase, in der Liquidität am knappsten ist.

Der Weg: Vorhaben präzise beschreiben (Neuheit + technische Ungewissheit + systematisches Vorgehen), BSFZ-Bescheinigung holen, Stunden und Kosten projektbezogen dokumentieren, Antrag mit der Steuererklärung. Die Zulage ist mit anderen Förderungen kombinierbar, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Wir prüfen Vorhaben auf Förderfähigkeit und übernehmen die Antragsmechanik — als Teil der laufenden Beratung; die Liquiditätswirkung rechnet der GmbH-Rechner gleich mit ein.

02Häufige Fragen

Forschungszulage — kurz beantwortet.

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
25 % der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) 35 %. Die Bemessungsgrundlage ist auf 12 Mio. € pro Jahr gedeckelt — maximal also 3 Mio. € (bzw. 4,2 Mio. € für KMU) Zulage jährlich.
Bekomme ich die Zulage auch ohne Gewinn?
Ja — das unterscheidet sie von fast allen Steuervergünstigungen: Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, wird der Rest ausgezahlt. Für Start-ups und Unternehmen in Verlustphasen ist sie damit ein direkter Liquiditätszuschuss.
Zählt Softwareentwicklung als Forschung?
Häufig ja — wenn technische Neuheit und Lösungsungewissheit vorliegen (neue Algorithmen, KI-Modelle, neuartige Architekturen), nicht bei Routine-Anpassungen oder reiner Anwendung fertiger Tools. Die BSFZ entscheidet vorhabenbezogen; eine saubere Projektbeschreibung ist der halbe Bescheid.
03Weiterlesen

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