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Fünftelregelung einfach erklärt.

Die Tarifermäßigung für Abfindungen und mehrjährige Vergütungen (§ 34 EStG): Die Einmalzahlung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt — seit 2025 nur noch über die Steuererklärung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mechanik: Steuer = 5 × (Mehrsteuer auf ein Fünftel der Einmalzahlung) — die Progression wird so gemildert, als flösse der Betrag über fünf Jahre.
  • Wofür: Abfindungen (Entschädigungen), Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, bestimmte Nachzahlungen — nicht für normale Boni.
  • Voraussetzung Zusammenballung: Zufluss in einem Jahr und mehr, als bei normalem Verlauf zugeflossen wäre — Ratenzahlung über Jahre killt die Ermäßigung.
  • Seit 2025: Kein Abzug mehr im Lohnsteuerverfahren — der Arbeitgeber versteuert voll, die Ermäßigung kommt per Veranlagung zurück.
  • Wirkung: am größten bei niedrigem übrigem Einkommen im Zuflussjahr — Timing ist der halbe Steuervorteil.
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01Rechenlogik & Timing

Ein Fünftel rechnen, fünfmal zahlen — und trotzdem sparen.

Die Fünftelregelung glättet den Progressionsstoß einer Einmalzahlung: Statt die volle Abfindung dem Tarif auszusetzen, wird nur die Mehrsteuer auf ein Fünftel ermittelt und verfünffacht. Bei 60.000 € Abfindung auf 45.000 € übriges Einkommen spart das gut 3.000 €; wer die Auszahlung in ein einkommensschwaches Jahr verschiebt (Januar-Trick, Sabbatical, Renteneintritt), vervielfacht den Effekt.

Seit 2025 gilt: Der Arbeitgeber darf die Ermäßigung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden — die Abfindung kommt zunächst brutal besteuert an, die Erstattung gibt es erst mit dem Steuerbescheid. Eine Erklärung abzugeben ist damit Pflichtprogramm. Ihre Zahlen liefert der Abfindungsrechner; die Bedingung der Zusammenballung und Gestaltungen rund um Aufhebungsverträge gehören in die Beratung vor der Unterschrift.

02Häufige Fragen

Fünftelregelung — kurz beantwortet.

Für welche Zahlungen gilt die Fünftelregelung?
Für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG: Abfindungen als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (z. B. Jubiläumszahlungen, nachgezahlte Tantiemen mehrerer Jahre) und bestimmte Veräußerungsgewinne. Normale Boni und laufender Lohn fallen nicht darunter.
Warum wurde meine Abfindung 2026 voll versteuert?
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr an — das ist gesetzlich so gewollt. Sie holen sich die Ermäßigung über die Einkommensteuererklärung zurück; bei großen Abfindungen geht es um zehntausende Euro Erstattung.
Was zerstört die Fünftelregelung?
Fehlende Zusammenballung: Auszahlung in Raten über mehrere Jahre, Teilbeträge im Folgejahr (außer minimale Restzahlungen) oder eine Abfindung, die niedriger ist als das wegfallende Einkommen bei nahtloser Anschlussbeschäftigung. Die Struktur der Auszahlung gehört deshalb in den Aufhebungsvertrag.
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