Die sechs Lohnsteuerklassen steuern, wie viel Lohnsteuer unterjährig vom Gehalt abgezogen wird — die endgültige Jahressteuer ändern sie nicht.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarOb III/V oder IV/IV: Am Ende des Jahres zahlt das Ehepaar über die Veranlagung exakt dieselbe Steuer — die Kombination bestimmt nur, wie viel unterjährig vorausgezahlt wird. III/V maximiert das Monats-Netto des Besserverdienenden, endet aber regelmäßig mit Nachzahlung und Pflicht zur Steuererklärung. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) trifft die endgültige Steuer am genauesten.
Die Ausnahme, bei der die Klasse bares Geld wert ist: Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Kranken- und Arbeitslosengeld bemessen sich am Netto — ein rechtzeitiger Wechsel in die III (beim Elterngeld in der Regel mindestens sieben Monate vor der Geburt) erhöht die Leistung dauerhaft. Welche Kombination zu Ihren Zahlen passt, zeigt der Steuerklassenwahl-Rechner; das Monats-Netto je Klasse liefert der Brutto-Netto-Rechner.