Steuer-Glossar · S

Steuerklassen einfach erklärt.

Die sechs Lohnsteuerklassen steuern, wie viel Lohnsteuer unterjährig vom Gehalt abgezogen wird — die endgültige Jahressteuer ändern sie nicht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • I: ledig, geschieden, dauernd getrennt — der Standardfall.
  • II: Alleinerziehende — mit Entlastungsbetrag von 4.260 € (plus 240 € je weiterem Kind).
  • III/V: Ehepaare mit ungleichen Einkünften — III zahlt wenig, V viel; meist mit Nachzahlung bei der Veranlagung.
  • IV/IV: Ehepaare mit ähnlichen Einkünften; IV mit Faktor verteilt die Steuer exakt nach Einkommensverhältnis.
  • VI: Zweit- und Nebenjobs — höchster Abzug, keine Pauschbeträge.
  • Grundregel: Die Klasse verändert nur die Verteilung übers Jahr — die Jahressteuer entsteht bei der Veranlagung (Splittingtarif).
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01Strategie statt Bauchgefühl

Die Steuerklasse ist ein Liquiditäts-, kein Sparinstrument — mit einer Ausnahme.

Ob III/V oder IV/IV: Am Ende des Jahres zahlt das Ehepaar über die Veranlagung exakt dieselbe Steuer — die Kombination bestimmt nur, wie viel unterjährig vorausgezahlt wird. III/V maximiert das Monats-Netto des Besserverdienenden, endet aber regelmäßig mit Nachzahlung und Pflicht zur Steuererklärung. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) trifft die endgültige Steuer am genauesten.

Die Ausnahme, bei der die Klasse bares Geld wert ist: Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Kranken- und Arbeitslosengeld bemessen sich am Netto — ein rechtzeitiger Wechsel in die III (beim Elterngeld in der Regel mindestens sieben Monate vor der Geburt) erhöht die Leistung dauerhaft. Welche Kombination zu Ihren Zahlen passt, zeigt der Steuerklassenwahl-Rechner; das Monats-Netto je Klasse liefert der Brutto-Netto-Rechner.

02Häufige Fragen

Steuerklassen — kurz beantwortet.

Welche Steuerklasse ist die beste für Verheiratete?
Steuerlich sind alle gleich — die Jahressteuer ändert sich nicht. Für die Liquidität gilt: III/V bei deutlich ungleichen Einkünften (Faustregel: Besserverdiener ab 60 % des Gesamtbruttos), IV/IV bei ähnlichen, IV mit Faktor für maximale Genauigkeit ohne Nachzahlungsüberraschung.
Wie oft und wo kann ich die Steuerklasse wechseln?
Mehrmals jährlich, per Antrag beim Finanzamt (ELSTER) — der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat. Klassiker mit Timing: vor Elternzeit, vor absehbarer Arbeitslosigkeit oder nach Trennung (Pflichtwechsel zum Folgejahr).
Wird Steuerklasse III/V abgeschafft?
Die Überführung ins Faktorverfahren ist politisch beschlossen worden, aber für 2026 nicht in Kraft — III/V gilt weiterhin. Wir übernehmen Änderungen erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Rechner und Beratung.
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