Steuer-Glossar · O

Organschaft einfach erklärt.

Die Organschaft verschmilzt Mutter- und Tochtergesellschaft steuerlich zu einer Einheit: Gewinne und Verluste werden direkt verrechnet, die 5-%-Besteuerung von Ausschüttungen entfällt. Der Preis dafür ist hoch — ein Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre, der keine Fehler verzeiht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Körperschaft-/gewerbesteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung (Mehrheit der Stimmrechte ab Beginn des Wirtschaftsjahres) plus Gewinnabführungsvertrag (GAV) über mindestens fünf Jahre — tatsächlich durchgeführt.
  • Wirkung: Das Einkommen der Organgesellschaft wird dem Organträger zugerechnet — Verluste der einen verrechnen sich sofort mit Gewinnen der anderen.
  • Ausschüttungs-Nebenkosten entfallen: keine 5-%-Pauschale nach § 8b KStG, keine Kapitalertragsteuer im Organkreis.
  • Umsatzsteuerliche Organschaft entsteht dagegen automatisch bei finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung — Innenumsätze sind nicht steuerbar.
  • Größtes Risiko: die verunglückte Organschaft — wird der GAV vorzeitig beendet oder nicht gelebt, entfällt die Anerkennung rückwirkend für alle offenen Jahre.
  • Organträger haftet für Steuern der Organgesellschaft — und muss deren Verluste tatsächlich ausgleichen (§ 302 AktG).
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01Einsatz

Wann sich die Organschaft rechnet — und wann die Holding ohne sie besser fährt.

Der Kernnutzen ist die sofortige Verlustverrechnung: Macht die Tochter 300.000 Euro Verlust und die Mutter 500.000 Euro Gewinn, versteuert der Organkreis nur 200.000 Euro — ohne Organschaft zahlt die Mutter voll, während der Verlust der Tochter als Vortrag auf bessere Zeiten wartet. Bei Gruppen mit profitablen und defizitären Einheiten (Anlaufphasen, zyklische Geschäfte) ist das ein massiver Liquiditätsvorteil.

Dazu kommen die sauberen Innenströme: Gewinnabführung statt Ausschüttung heißt keine 5-%-Schachtelstrafe, keine Kapitalertragsteuer-Abwicklung, keine Vorabausschüttungs-Formalien. Und die Zinsschranke sowie andere Grenzen gelten für den Organkreis als Einheit — teils vorteilhaft, teils nicht.

Die Gegenrechnung: Der GAV nimmt der Tochter die Eigenständigkeit (voller Gewinn fließt ab, volle Verlustübernahme durch die Mutter — auch haftungsseitig ein Durchgriff), Minderheitsgesellschafter brauchen Ausgleichszahlungen, und die Fünf-Jahres-Bindung verträgt keine Umstrukturierung zwischendurch. Eine simple Holding ohne Organschaft ist flexibler — sie zahlt dafür die 5-%-Pauschale und wartet auf Verlustverrechnung. Welche Seite gewinnt, hängt an Ihrer Gewinn-/Verlustverteilung der nächsten fünf Jahre.

02Häufige Fragen

Organschaft — kurz beantwortet.

Was macht eine Organschaft „verunglückt“ — und was kostet das?
Typische Auslöser: GAV vor Ablauf der fünf Jahre beendet (ohne wichtigen Grund), Gewinnabführung oder Verlustübernahme nicht vollständig gebucht, fehlerhafte Vertragsklauseln (§ 302-AktG-Verweis!). Folge: rückwirkende Aberkennung — alle Zurechnungen werden aufgerollt, Ausschüttungen fingiert, mit Steuern und Zinsen für alle offenen Jahre.
Geht die Organschaft auch mit einer Personengesellschaft?
Als Organträger ja — eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann Organträgerin sein. Als Organgesellschaft kommen dagegen nur Kapitalgesellschaften infrage. Häufiges Setup: operative GmbHs unter einer KG-Holding mit Organschaft.
Entsteht die umsatzsteuerliche Organschaft wirklich automatisch?
Ja — sind finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung erfüllt, besteht sie kraft Gesetzes, ob gewollt oder nicht. Das kann nützlich sein (Innenumsätze ohne USt, eine Voranmeldung) oder gefährlich (Haftung des Organträgers, Überraschungen bei Insolvenz der Tochter). Der Status sollte aktiv geprüft und dokumentiert werden.
Kann ich Verlustvorträge der Tochter in die Organschaft mitnehmen?
Nein — vororganschaftliche Verlustvorträge der Organgesellschaft sind während der Organschaft eingefroren; sie leben erst nach deren Ende wieder auf. Wer hohe Altverluste in der Tochter hat, sollte den Startzeitpunkt der Organschaft entsprechend planen.

Organschaft, Holding oder beides: Wir rechnen Ihre Gruppenstruktur über fünf Jahre durch — Erstgespräch kostenlos.

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