Die Spesenpauschalen für Auswärtstätigkeiten: 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro für volle 24 Stunden — steuerfrei erstattbar oder als Werbungskosten absetzbar.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarEin Außendienstler mit 100 Reisetagen über 8 Stunden sammelt allein 1.400 € Verpflegungspauschalen — on top auf Fahrt- und Übernachtungskosten. Erstattet der Arbeitgeber nichts oder weniger, gehört die Differenz in die Steuererklärung. Die Tücken stecken im Detail: Dreimonatsfrist bei Dauereinsätzen (eine Unterbrechung von vier Wochen startet sie neu), Mahlzeiten-Kürzung bei Seminar-Catering und Hotelfrühstück — und die Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Für Unternehmer sind die Pauschalen doppelt interessant: als eigene Betriebsausgabe auf Geschäftsreisen und als steuerfreies Vergütungsextra für Mitarbeiter im Außeneinsatz — sauber dokumentiert in der Lohnbuchhaltung. Verwandt: die Bewirtungskosten mit ihren eigenen Regeln.