Steuer-Glossar · V

Verpflegungsmehraufwand einfach erklärt.

Die Spesenpauschalen für Auswärtstätigkeiten: 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro für volle 24 Stunden — steuerfrei erstattbar oder als Werbungskosten absetzbar.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschalen (Inland): 28 € je vollem Abwesenheitstag, 14 € für An-/Abreisetage und für Auswärtstätigkeit über 8 Stunden (§ 9 Abs. 4a EStG).
  • Zwei Wege: Der Arbeitgeber erstattet steuerfrei — oder der Arbeitnehmer setzt die Pauschalen als Werbungskosten an.
  • Dreimonatsfrist: Bei längerem Einsatz an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte enden die Pauschalen nach drei Monaten.
  • Mahlzeiten-Kürzung: Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale — 20 % fürs Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen (bezogen auf die 28-€-Tagespauschale).
  • Ausland: Länderspezifische Pauschalen per BMF-Schreiben — von Brüssel bis Tokio eigene Sätze.
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01Bares Geld für Reisende

Wer viel unterwegs ist, verschenkt hier schnell vierstellig.

Ein Außendienstler mit 100 Reisetagen über 8 Stunden sammelt allein 1.400 € Verpflegungspauschalen — on top auf Fahrt- und Übernachtungskosten. Erstattet der Arbeitgeber nichts oder weniger, gehört die Differenz in die Steuererklärung. Die Tücken stecken im Detail: Dreimonatsfrist bei Dauereinsätzen (eine Unterbrechung von vier Wochen startet sie neu), Mahlzeiten-Kürzung bei Seminar-Catering und Hotelfrühstück — und die Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte.

Für Unternehmer sind die Pauschalen doppelt interessant: als eigene Betriebsausgabe auf Geschäftsreisen und als steuerfreies Vergütungsextra für Mitarbeiter im Außeneinsatz — sauber dokumentiert in der Lohnbuchhaltung. Verwandt: die Bewirtungskosten mit ihren eigenen Regeln.

02Häufige Fragen

Verpflegungsmehraufwand — kurz beantwortet.

Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen 2026?
Im Inland: 28 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 € für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen sowie für eintägige Auswärtstätigkeiten über 8 Stunden. Für das Ausland gelten länderspezifische Sätze.
Was passiert, wenn das Hotel Frühstück stellt?
Die Tagespauschale wird um 20 % von 28 € = 5,60 € gekürzt; gestelltes Mittag- oder Abendessen kürzt je 11,20 €. Wer beim Ganztagsseminar voll verpflegt wird, behält von der Pauschale also nichts — korrekt abgerechnet wird das in der Reisekostenabrechnung.
Gilt die Dreimonatsfrist auch bei Projektarbeit beim Kunden?
Ja — nach drei Monaten an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte enden die Verpflegungspauschalen (Fahrtkosten laufen weiter). Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen — egal warum — setzt die Frist neu in Gang.
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