Alle Ausgaben zur Erzielung von Lohn-, Miet- oder Kapitaleinkünften — bei Arbeitnehmern mit Pauschbetrag von 1.230 Euro, der ohne Nachweis abgezogen wird.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer Pauschbetrag macht die Rechnung binär: Unter 1.230 € Gesamtkosten bringt kein einziger Beleg etwas — darüber zählt jeder Euro voll. Mit der neuen Pendlerpauschale von 0,38 € ab Kilometer eins knackt 2026 fast jeder Pendler die Schwelle (15 km × 220 Tage = 1.254 €) — ab da wirken Homeoffice-Tage, Technik, Fortbildungen und Co. unmittelbar mit dem Grenzsteuersatz.
Der Effekt in Euro: 1.000 € wirksame Werbungskosten sparen bei 35 % Grenzsteuersatz rund 370 € inklusive Soli — die genaue Wirkung zeigt der Homeoffice-Pauschale-Rechner exemplarisch. Für Selbstständige gilt die große Schwester: Betriebsausgaben ohne Pauschbetrag, dafür ab dem ersten Euro.