Die Freibeträge der Schenkungsteuer stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung — wer früh beginnt, überträgt auch große Vermögen steuerfrei. Der Planer zeigt Ihren Übertragungsfahrplan und vergleicht ihn mit der Sofort-Schenkung.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlagen: § 14 ErbStG (Zusammenrechnung der Erwerbe innerhalb von zehn Jahren — danach beginnen die Freibeträge neu), §§ 16, 19 ErbStG. Sofort-Schenkungs-Vergleich ohne Versorgungsfreibeträge und sachliche Befreiungen (Familienheim, Betriebsvermögen); Nießbrauch und Kettenschenkungen können die Werte zusätzlich drücken. Unverbindliche Orientierung.
Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre an dieselbe Person werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) — danach beginnt der Freibetrag von vorn. Zwei Eltern können so jedem Kind 800.000 € pro Jahrzehnt steuerfrei übertragen: Wer mit 55 beginnt statt mit 75, verdreifacht das steuerfreie Volumen. Und die Enkel haben eigene Freibeträge obendrauf — Generationensprünge sparen doppelt.
Die Profi-Werkzeuge dahinter: Mit Nießbrauchsvorbehalt verschenken Sie die Immobilie, behalten aber Mieten und Wohnrecht — der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Güterstandsschaukel, Kettenschenkung über den Ehegatten und die Familien-GmbH erweitern den Spielraum. Grundlagen: Schenkungsteuer im Glossar und der Erbschaftsteuer-Rechner für den Fall ohne Planung — den Fahrplan selbst bauen wir in der Beratung.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Freibeträge, Zusammenrechnung und Tarif nach §§ 14, 16, 19 ErbStG (Stand 2026).