Personengesellschaften zahlen selbst nur Gewerbesteuer — der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und dort mit Einkommensteuer belastet, gemildert durch die § 35-Anrechnung. Der Rechner zeigt beide Ebenen: die Gesellschaft und Ihren persönlichen Anteil.
← Alle Steuer-RechnerVereinfachte Rechnung: Gewinn = Gewerbeertrag (ohne Hinzurechnungen/Kürzungen und Sondervergütungen), Freibetrag 24.500 € auf Gesellschaftsebene (§ 11 GewStG), Zurechnung nach Beteiligungsquote, § 35 EStG anteilig (4× anteiliger Messbetrag, begrenzt auf die anteilige Gewerbesteuer und Ihre tarifliche ESt), Soli auf die ESt nach Anrechnung. Ohne Kirchensteuer, Sonderbetriebsvermögen und Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Unverbindliche Orientierung.
Personengesellschaften sind steuerlich transparent: Die Gesellschaft selbst zahlt nur Gewerbesteuer — der Gewinn wird den Gesellschaftern nach ihrer Quote zugerechnet und dort mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, egal ob entnommen oder nicht. Das gilt auch für die GmbH & Co. KG: Die Komplementär-GmbH haftet, ist aber typischerweise mit 0 % am Gewinn beteiligt — besteuert werden die Kommanditisten. Der Charme der Konstruktion: Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH, Besteuerung wie beim Personenunternehmen inklusive § 35-Anrechnung und Freibetrag.
Wann kippt der Vergleich zur Kapitalgesellschaft? Wer Gewinne dauerhaft im Unternehmen lässt, fährt mit der GmbH ab 2028 durch die sinkende Körperschaftsteuer zunehmend besser — den direkten Vergleich liefert der Kapitalgesellschafts-Rechner. Für Vielentnehmer bleibt die Personengesellschaft oft vorn; die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) ist der Spezialweg dazwischen. Grundlagen im Glossar: GbR, Gewerbesteuer — und die Rechtsformwahl selbst gehört in die Beratung.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Systematik nach §§ 15, 35 EStG, §§ 11, 16 GewStG (Stand 2026).