Rente & Steuern · Kohortenmodell (§ 22 EStG)

Rentenbesteuerungs-Rechner.
Wie viel Ihrer Rente ist steuerpflichtig?

Der steuerpflichtige Anteil Ihrer gesetzlichen Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab — von 50 % (bis 2005) über 84 % (Beginn 2026) bis 100 % (ab 2058). Der Rechner ermittelt Rentenfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen und die voraussichtliche Steuer.

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Rechtsgrundlage: § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (Kohortenmodell: Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, seit 2023 +0,5 Punkte pro Jahrgang, 100 % ab 2058). Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach Rentenbeginn als Euro-Betrag festgeschrieben — spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Vereinfachung: Freibetrag aus der heutigen Jahresrente, Abzüge nur WK-Pauschale 102 € und Sonderausgaben-Pauschale 36 €; Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner mindern das Ergebnis zusätzlich. Unverbindliche Orientierung.

01Das Kohortenmodell

Ihr Startjahr entscheidet — für den Rest des Lebens.

Wer 2026 in Rente geht, versteuert dauerhaft 84 % seiner Rente — die restlichen 16 % werden im Folgejahr als fester Euro-Betrag zum lebenslangen Rentenfreibetrag. Die Tücke: Jede Rentenerhöhung danach ist zu 100 % steuerpflichtig. Deshalb rutschen Jahr für Jahr zehntausende Rentner neu in die Steuerpflicht, ohne dass sich an ihrem Rentenbeginn etwas geändert hätte — und deshalb lohnt der frühe Blick auf die eigene Zahl.

Steuererklärung als Rentner? Pflicht wird sie, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt — mit Werbungskosten, Kranken- und Pflegebeiträgen, außergewöhnlichen Belastungen und dem Altersentlastungsbetrag für Nebeneinkünfte lässt sich das Ergebnis aber oft deutlich drücken. Bei Betriebsrenten, Mieteinkünften oder Kapitalvermögen wird es schnell komplex — und beim Thema „Rente plus Vermögensübertragung“ greifen unser Schenkungsplaner und die persönliche Beratung ineinander.

02Häufige Fragen

Rente & Steuer — kurz beantwortet.

Ab welcher Rente muss ich 2026 Steuern zahlen?
Eine pauschale Grenze gibt es nicht — sie hängt vom Rentenbeginn ab. Faustwert: Wer 2026 in Rente geht und nur die gesetzliche Rente bezieht, bleibt bis etwa 16.500 € Jahresrente (rund 1.375 €/Monat) unter dem Grundfreibetrag; Bestandsrentner mit früherem Beginn und höherem Freibetrag entsprechend mehr. Der Rechner oben zeigt Ihre persönliche Grenze.
Was heißt „der Rentenfreibetrag wird festgeschrieben“?
Im Jahr nach Rentenbeginn wird der steuerfreie Anteil einmalig in Euro fixiert — bei 21.600 € Rente und Beginn 2026 sind das dauerhaft 3.456 €. Steigt die Rente später auf 25.000 €, bleibt der Freibetrag bei 3.456 € — die komplette Erhöhung ist steuerpflichtig.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt und keine ausreichende Abgeltung vorliegt. Viele Finanzämter schreiben Rentner nach Renten-Bezugsmitteilungen direkt an. Wer Abzüge geltend macht (KV/PV-Beiträge, Spenden, Krankheitskosten, Handwerkerleistungen), zahlt oft deutlich weniger als der erste Bescheid vermuten lässt.
Wie werden Betriebsrente und Riester besteuert?
Anders als die gesetzliche Rente: Betriebsrenten und Riester-Auszahlungen sind grundsätzlich voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), bei Betriebsrenten kommen KV/PV-Beiträge oberhalb des Freibetrags dazu. Private Rentenversicherungen werden nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Der Mix entscheidet über die Gesamtbelastung im Alter.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Kohorten-Prozentsätze direkt aus § 22 EStG, Tarif 2026.

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