Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 in fünf Schritten von 15 auf 10 % — beschlossen und verkündet. Dieser Rechner zeigt als einer der ersten, was Ihre GmbH in jedem Jahr bis 2032 zahlt: Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer mit dem amtlichen Hebesatz Ihrer Stadt.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlagen: KStG (Körperschaftsteuersatz 15 %; schrittweise Senkung auf 14 % ab 2028 bis 10 % ab 2032), SolzG (5,5 % auf die KSt, ohne Freigrenze für Körperschaften), §§ 11, 16 GewStG (Messzahl 3,5 %, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften). Vereinfachte Berechnung auf Gesellschaftsebene — ohne Ausschüttungsbesteuerung beim Gesellschafter, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen. Unverbindliche Orientierung.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz in fünf Jahresschritten: 2028: 14 %, 2029: 13 %, 2030: 12 %, 2031: 11 %, ab 2032: 10 %. Zusammen mit dem Soli fällt die Belastung auf Gesellschaftsebene damit von heute rund 30 % (inklusive Gewerbesteuer) auf etwa 25 % ab 2032 — je nach Hebesatz. Der Rechner oben zeigt die Staffel für Ihren konkreten Gewinn.
Das eröffnet Gestaltungsspielraum: Wer Gewinne in der GmbH thesaurieren kann, profitiert von jedem Jahr der Staffel — und für die Frage „jetzt ausschütten oder warten?“ wird der Zeitpunkt zur Steuerfrage. Auch der Vergleich zur Personengesellschaft verschiebt sich Jahr für Jahr. Grundlagen im Glossar: Körperschaftsteuer, Gewinnausschüttung und Holding — und für die konkrete Strategie: Steuerberatung für GmbHs.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. KSt-Staffel nach verkündeter Gesetzeslage; Hebesätze amtlich verifiziert (Stand 2026).