Seit 2025 gelten neue Grenzen: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr — letztere als harte Grenze mit sofortigem Wegfall. Der Check zeigt in Sekunden, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung (Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €; bei Überschreiten der 100.000 € entfällt die Regelung ab diesem Umsatz — kein rückwirkender Wegfall). Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Unverbindliche Orientierung.
Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer, sparen Voranmeldungen und wirken bei Privatkunden günstiger — ein echter Vorteil für Dienstleister mit Endkunden. Die Kehrseite: kein Vorsteuerabzug aus Investitionen und Eingangsrechnungen. Wer viel investiert oder hauptsächlich Unternehmer als Kunden hat (die die USt ohnehin ziehen), fährt mit dem Verzicht auf die Regelung häufig besser.
Neu seit 2025: Die 100.000-€-Grenze wirkt unterjährig — der Umsatz, mit dem Sie sie überschreiten, ist bereits steuerpflichtig. Wer im Wachstum ist, sollte den Wechsel also planen statt ihn zu erleben: Rechnungslayout, Preiskalkulation und Voranmeldungen stehen dann sofort an. Alle Details im Glossar unter Kleinunternehmerregelung — und für die Verzichts-Entscheidung: wir rechnen beide Szenarien.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Grenzen direkt aus § 19 UStG (Fassung seit 2025).