Für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag gibt es 6 € Tagespauschale, maximal 1.260 € im Jahr. Der Rechner zeigt ehrlich, wie viel Steuer Sie damit tatsächlich sparen — denn die Pauschale wirkt erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale 6 € für Tage mit überwiegender Tätigkeit in der häuslichen Wohnung, höchstens 1.260 €/Jahr = 210 Tage). Bei Arbeitnehmern wirkt die Pauschale nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € (§ 9a EStG); bei Selbstständigen ist sie direkt Betriebsausgabe. Alternative: häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt (tatsächliche Kosten oder 1.260-€-Jahrespauschale, § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Steuerersparnis als Näherung: wirksamer Betrag × Grenzsteuersatz inkl. Soli-Aufschlag. Unverbindliche Orientierung.
Zwei Dinge werden bei der Homeoffice-Pauschale gern übersehen. Erstens: Sie ist ein Abzug von der Steuer-Bemessungsgrundlage, kein Zuschuss — bei 35 % Grenzsteuersatz bringt der volle Betrag also rund 440 €, nicht 1.260 €. Zweitens: Arbeitnehmer erhalten ohnehin den Pauschbetrag von 1.230 € — die Homeoffice-Pauschale lohnt sich nur, soweit alle Werbungskosten zusammen darüber liegen. Wer sonst kaum Werbungskosten hat, spart mit 120 Homeoffice-Tagen real fast nichts. Genau das zeigt der Rechner — ehrlich statt schöngerechnet.
Mehr herausholen: An Homeoffice-Tagen gibt es zwar keine Pendlerpauschale (seit 2026 immerhin 0,38 € ab dem ersten Kilometer für Präsenztage) — aber Arbeitsmittel, Technik und anteilige Kosten zählen zusätzlich. Und wer den Mittelpunkt der Tätigkeit zu Hause hat, kann statt der Tagespauschale das häusliche Arbeitszimmer mit allen tatsächlichen Kosten ansetzen — oft der deutlich größere Hebel. Für Selbstständige rechnet unser Selbstständigen-Rechner die Gesamtwirkung durch.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Pauschalen direkt aus § 4 Abs. 5 Nr. 6b/6c EStG (Stand 2026).