Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg — seit 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarJahrelang galt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € erst darüber. Seit 2026 gibt es die 0,38 € einheitlich ab dem ersten Kilometer — bei 15 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind das 1.254 € statt bisher 990 €. Zusammen mit wenigen weiteren Werbungskosten knackt damit fast jeder Pendler den 1.230-€-Pauschbetrag — ab da zählt jeder Kilometer bar.
Die Klassiker-Fragen: Es zählt die einfache Entfernung (nicht die gefahrene Strecke), eine verkehrsgünstigere längere Route ist absetzbar, wenn sie regelmäßig genutzt wird, und für Homeoffice-Tage gibt es statt der Entfernungs- die Tagespauschale — beides zusammen für denselben Tag nur in Ausnahmefällen. Beim Firmenwagen steht der Pauschale der 0,03-%-Zuschlag gegenüber — auch das eine Rechnung, die sich lohnt.