Der Vollabzug fürs Arbeiten zu Hause: Wer den Mittelpunkt seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer hat, setzt die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 Euro ab — alle anderen nutzen die Tagespauschale.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarSeit der Reform ist die Landkarte klar: Mittelpunkt der Tätigkeit zu Hause (Selbstständige ohne externe Betriebsstätte, reine Remote-Arbeitnehmer) → volle Kosten oder 1.260-€-Jahrespauschale fürs echte Arbeitszimmer. Alle anderen — auch mit täglichem Homeoffice — nutzen die Tagespauschale von 6 €, für die der Küchentisch genügt. Bei hohen Wohnkosten schlägt der Vollabzug die Pauschale deutlich: 20 % Flächenanteil einer 2.000-€-Miete sind allein 4.800 € im Jahr.
Die Eigentümer-Falle: Bei Selbstständigen wird das Arbeitszimmer im eigenen Haus notwendiges Betriebsvermögen, wenn sein Wert die Bagatellgrenzen übersteigt — beim späteren Hausverkauf werden die stillen Reserven des Raums steuerpflichtig, auch nach Jahrzehnten. Ob sich der Abzug trotzdem rechnet, gehört in die Einzelfallberatung; die schnelle Alternative rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner.