Steuer-Glossar · H

Häusliches Arbeitszimmer einfach erklärt.

Der Vollabzug fürs Arbeiten zu Hause: Wer den Mittelpunkt seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer hat, setzt die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 Euro ab — alle anderen nutzen die Tagespauschale.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung Vollabzug: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) — dann tatsächliche Kosten unbegrenzt oder wahlweise 1.260 € Jahrespauschale.
  • Raumanforderung: abgeschlossener, (nahezu) ausschließlich beruflich genutzter Raum — Arbeitsecke und Durchgangszimmer zählen nicht.
  • Absetzbar: anteilige Miete/AfA, Nebenkosten, Energie, Versicherung, Renovierung des Raums — plus Ausstattung (die zählt sogar ohne anerkanntes Arbeitszimmer).
  • Kein Mittelpunkt? Dann greift die Homeoffice-Tagespauschale: 6 €/Tag, max. 1.260 € (Nr. 6c) — ganz ohne Raumanforderungen.
  • Vorsicht Eigentum: Beim Selbstständigen kann das Arbeitszimmer Betriebsvermögen werden — mit steuerpflichtigen stillen Reserven beim Verkauf.
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01Mittelpunkt oder Pauschale

Zwei Wege, ein Ziel — und eine Falle für Eigentümer.

Seit der Reform ist die Landkarte klar: Mittelpunkt der Tätigkeit zu Hause (Selbstständige ohne externe Betriebsstätte, reine Remote-Arbeitnehmer) → volle Kosten oder 1.260-€-Jahrespauschale fürs echte Arbeitszimmer. Alle anderen — auch mit täglichem Homeoffice — nutzen die Tagespauschale von 6 €, für die der Küchentisch genügt. Bei hohen Wohnkosten schlägt der Vollabzug die Pauschale deutlich: 20 % Flächenanteil einer 2.000-€-Miete sind allein 4.800 € im Jahr.

Die Eigentümer-Falle: Bei Selbstständigen wird das Arbeitszimmer im eigenen Haus notwendiges Betriebsvermögen, wenn sein Wert die Bagatellgrenzen übersteigt — beim späteren Hausverkauf werden die stillen Reserven des Raums steuerpflichtig, auch nach Jahrzehnten. Ob sich der Abzug trotzdem rechnet, gehört in die Einzelfallberatung; die schnelle Alternative rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

02Häufige Fragen

Häusliches Arbeitszimmer — kurz beantwortet.

Wer bekommt noch den Vollabzug fürs Arbeitszimmer?
Nur wer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit dauerhaft zu Hause hat — etwa Selbstständige ohne externe Räume, Schriftsteller, reine Remote-Beschäftigte. Maßgebend ist der qualitative Schwerpunkt der Arbeit, nicht die Stundenzahl.
Tatsächliche Kosten oder 1.260-€-Pauschale — was ist besser?
Rechnen: Anteilige Miete bzw. Gebäude-AfA plus Nebenkosten übersteigen die Pauschale meist schon bei mittleren Wohnkosten. Die Pauschale lohnt bei niedrigen Kosten, Eigentum (Stichwort Betriebsvermögen) oder wenn Belege fehlen — sie wird monatsanteilig gekürzt, wenn die Voraussetzungen nicht ganzjährig vorliegen.
Zählt eine Arbeitsecke im Wohnzimmer?
Für den Vollabzug nein — verlangt wird ein abgeschlossener, so gut wie ausschließlich beruflich genutzter Raum. Die Arbeitsecke wird aber über die Tagespauschale (6 €) bedient, und die Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Technik) ist unabhängig davon voll absetzbar.
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