Die steuerliche Verklammerung von Besitz- und Betriebsunternehmen: Wer „seiner“ GmbH die Immobilie vermietet, wird ungewollt gewerblich — mit großen Risiken bei der Auflösung.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDas Muster ist alltäglich: Der Unternehmer kauft privat die Halle und vermietet sie an die eigene GmbH. Steuerlich entsteht damit — automatisch, ohne Antrag, ohne Vertrag — eine Betriebsaufspaltung: Die Immobilie und die GmbH-Anteile werden Betriebsvermögen. Solange alles läuft, merkt man wenig. Brandgefährlich wird das Ende: Schenkt der Unternehmer die Immobilie den Kindern, verkauft er die Hälfte der GmbH oder stirbt er mit unglücklicher Erbfolge, entfällt die personelle Verflechtung — und sämtliche stille Reserven beider Ebenen werden auf einen Schlag versteuert, oft sechs- bis siebenstellig.
Wer die Struktur kennt, kann sie nutzen oder entschärfen: bewusst gestalten (Wiesbadener Modell mit Ehegatten, GmbH & Co. KG als Besitzgesellschaft, rechtzeitige Einbringung) oder kontrolliert beenden, bevor es der Zufall tut. Der erste Schritt ist die Diagnose — wir prüfen Bestandsstrukturen systematisch; die Rechenbasis liefern Personengesellschafts- und GmbH-Rechner.