Das Nutzungsrecht an fremdem Eigentum: Beim Nießbrauchsvorbehalt verschenken Sie die Immobilie, behalten aber Mieten und Wohnrecht — und drücken zugleich die Schenkungsteuer erheblich.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer Nießbrauchsvorbehalt löst das Grunddilemma der vorweggenommenen Erbfolge: früh übertragen (um Freibeträge mehrfach zu nutzen und Wertzuwächse aus dem Nachlass zu halten), ohne die eigene Versorgung zu gefährden. Steuerlich zählt doppelt: Der kapitalisierte Nießbrauch wird vom Schenkungswert abgezogen — eine 800.000-€-Immobilie kann so mit 400.000 € Freibetrag eines Kindes komplett steuerfrei übergehen.
Die Stellschrauben: Je jünger der Schenker, desto höher der Vervielfältiger und desto größer der Abzug; bei vermieteten Objekten zählt der Jahresmietertrag. Kombiniert mit dem 10-Jahres-Schenkungsplaner und ggf. der Kettenschenkung entsteht ein Übertragungsfahrplan, der auch große Vermögen steuerfrei bewegt. Grundlagen: Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.