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Sonderausgaben einfach erklärt.

Private Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern dürfen: Vorsorge, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildung und Unterhalt — jenseits des Mini-Pauschbetrags von 36 Euro.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschbetrag: nur 36 € (72 € zusammen) — praktisch jeder liegt mit echten Kosten darüber.
  • Vorsorgeaufwendungen: der größte Block — Basis-Rentenbeiträge (RV, Vers.-Werk, Rürup) sind bis 30.081 €/Person (2026 als Teil des RV-Höchstbetrags) voll abziehbar; Kranken-/Pflege-Basisbeiträge unbegrenzt.
  • Spenden: bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, mit Vortrag; Parteispenden mit eigenem 50-%-Direktabzug.
  • Weitere Klassiker: gezahlte Kirchensteuer, Unterhalts-Realsplitting (bis 13.805 €), erste Berufsausbildung (bis 6.000 €), 30 % Schulgeld privater Schulen.
  • Abgrenzung: Kinderbetreuung zählt seit 2025 zu 80 % bis 4.800 € — Handwerker/Haushaltshilfen sind dagegen Steuerermäßigungen eigener Art.
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01Der unterschätzte Block

Bei Selbstständigen entscheiden Sonderausgaben über fünfstellige Beträge.

Arbeitnehmern nimmt der Lohnsteuerabzug vieles automatisch ab — Selbstständige müssen ihre Vorsorge aktiv steuern: Basisrenten-Beiträge (Rürup, Versorgungswerk) wirken 2026 bis zum Höchstbetrag voll steuermindernd und sind das legale Standardwerkzeug, um Gewinnspitzen zum Grenzsteuersatz zu glätten. Kranken- und Pflege-Basisbeiträge zählen unbegrenzt — bei freiwillig Versicherten schnell fünfstellig.

Nicht liegen lassen: Spendenvorträge, das Realsplitting nach Trennung (bis 13.805 € mit Anlage U), Schulgeld und die 80 % Kinderbetreuungskosten. In Summe entscheiden Sonderausgaben regelmäßig über mehrere tausend Euro — im Selbstständigen-Rechner sehen Sie, was jeder Abzugs-Euro bei Ihrem Satz bewirkt; die Optimierung der Vorsorge-Bausteine gehört in die Jahresplanung.

02Häufige Fragen

Sonderausgaben — kurz beantwortet.

Was sind die wichtigsten Sonderausgaben?
Der Reihe nach: Basis-Kranken- und Pflegeversicherung (unbegrenzt), Altersvorsorge-Basisbeiträge (2026 bis zum Höchstbetrag von gut 30.000 € je Person voll wirksam), Kirchensteuer, Spenden (20 % der Einkünfte), Kinderbetreuung (80 %, max. 4.800 €), Unterhalt an Ex-Partner, Ausbildungskosten und Schulgeld.
Wo ist der Unterschied zu Werbungskosten?
Werbungskosten hängen an der Einkunftserzielung (Arbeitsweg, Arbeitsmittel), Sonderausgaben sind privat veranlasste, aber gesetzlich begünstigte Ausgaben (Vorsorge, Spenden). Beide mindern das zu versteuernde Einkommen — nur die Zuordnung und die Grenzen unterscheiden sich.
Lohnt Rürup für Selbstständige steuerlich?
Als Abzugsinstrument ja: Beiträge wirken sofort mit dem Grenzsteuersatz (42 % sparen bei 10.000 € Beitrag rund 4.400 €), versteuert wird später die Rente — meist mit niedrigerem Satz. Ob das Produkt selbst passt (Kosten, Flexibilität, Vererbbarkeit), ist die zweite, ehrliche Frage.
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