Private Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern dürfen: Vorsorge, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildung und Unterhalt — jenseits des Mini-Pauschbetrags von 36 Euro.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarArbeitnehmern nimmt der Lohnsteuerabzug vieles automatisch ab — Selbstständige müssen ihre Vorsorge aktiv steuern: Basisrenten-Beiträge (Rürup, Versorgungswerk) wirken 2026 bis zum Höchstbetrag voll steuermindernd und sind das legale Standardwerkzeug, um Gewinnspitzen zum Grenzsteuersatz zu glätten. Kranken- und Pflege-Basisbeiträge zählen unbegrenzt — bei freiwillig Versicherten schnell fünfstellig.
Nicht liegen lassen: Spendenvorträge, das Realsplitting nach Trennung (bis 13.805 € mit Anlage U), Schulgeld und die 80 % Kinderbetreuungskosten. In Summe entscheiden Sonderausgaben regelmäßig über mehrere tausend Euro — im Selbstständigen-Rechner sehen Sie, was jeder Abzugs-Euro bei Ihrem Satz bewirkt; die Optimierung der Vorsorge-Bausteine gehört in die Jahresplanung.