Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente nach dem Kohortenmodell: Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab — von 50 Prozent (bis 2005) bis 100 Prozent (ab 2058).
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag, kein Prozentsatz: Wer 2026 mit 21.600 € Jahresrente startet, behält lebenslang 3.456 € steuerfrei — egal wie stark die Rente später steigt. Jede Rentenanpassung fließt damit zu 100 % in die Bemessungsgrundlage. So rutschen Jahr für Jahr zehntausende Bestandsrentner neu in die Steuerpflicht, ohne dass sich am Gesetz etwas geändert hätte.
Was zu tun ist: Früh die eigene Zahl kennen (unser Rentenbesteuerungs-Rechner rechnet sie in Sekunden), Abzüge konsequent nutzen — und bei Betriebsrenten, Miet- oder Kapitaleinkünften die Gesamtlast planen: Für den Übergang in den Ruhestand greifen Schenkungsplanung und persönliche Beratung ineinander.