Gewinne im Unternehmen lassen statt entnehmen: In der GmbH automatisch günstig, bei Personenunternehmen per Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG mit 28,25 Prozent.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarZwischen 45 % Sofortbesteuerung und ~30 % Thesaurierungslast liegen bei 300.000 € einbehaltenem Gewinn rund 45.000 € jährlich mehr Investitionskraft — Jahr für Jahr, mit Zinseszins. Die GmbH liefert diesen Effekt automatisch (und ab 2028 mit sinkender Körperschaftsteuer immer stärker); Personenunternehmen holen ihn per § 34a-Antrag — seit der Reform 2024 praktikabler, aber mit Regeln: Entnahme-Reihenfolgen, Nachversteuerung bei späterer Entnahme, Sperrwirkungen bei Umwandlung.
Ehrlich gerechnet lohnt § 34a erst ab dauerhaft hohem Grenzsteuersatz und echter Reinvestitionsabsicht — wer das Geld in zwei Jahren doch privat braucht, zahlt mit Nachversteuerung am Ende mehr. Die Alternativen heißen KSt-Option der GmbH & Co. KG oder gleich Rechtsformwechsel: Unsere Rechner (Personengesellschaft, GmbH 2026–2032) zeigen beide Pfade — die Entscheidung fällt in der Strukturberatung.