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Thesaurierung einfach erklärt.

Gewinne im Unternehmen lassen statt entnehmen: In der GmbH automatisch günstig, bei Personenunternehmen per Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG mit 28,25 Prozent.

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Das Wichtigste in Kürze

  • GmbH: Einbehaltene Gewinne kosten nur Körperschaftsteuer + Soli + Gewerbesteuer (rund 30 %, ab 2028 sinkend Richtung 25 %) — die Ausschüttungssteuer fällt erst bei Entnahme an.
  • Personenunternehmen normal: Der volle Gewinn wird sofort mit bis zu 45 % versteuert — egal ob entnommen.
  • § 34a EStG: Auf Antrag werden nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % + Soli besteuert — spätere Entnahme kostet 25 % Nachversteuerung.
  • Seit 2024 verbessert: Der begünstigungsfähige Gewinn wurde erweitert (u. a. um die gezahlte Gewerbesteuer) — die Begünstigung greift dadurch breiter.
  • Für wen: Personenunternehmer mit Spitzensteuersatz, die dauerhaft reinvestieren — sonst frisst die Nachversteuerung den Vorteil.
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01Der Zinseszins-Hebel

Wachstum finanziert sich am billigsten aus unversteuerten Gewinnen.

Zwischen 45 % Sofortbesteuerung und ~30 % Thesaurierungslast liegen bei 300.000 € einbehaltenem Gewinn rund 45.000 € jährlich mehr Investitionskraft — Jahr für Jahr, mit Zinseszins. Die GmbH liefert diesen Effekt automatisch (und ab 2028 mit sinkender Körperschaftsteuer immer stärker); Personenunternehmen holen ihn per § 34a-Antrag — seit der Reform 2024 praktikabler, aber mit Regeln: Entnahme-Reihenfolgen, Nachversteuerung bei späterer Entnahme, Sperrwirkungen bei Umwandlung.

Ehrlich gerechnet lohnt § 34a erst ab dauerhaft hohem Grenzsteuersatz und echter Reinvestitionsabsicht — wer das Geld in zwei Jahren doch privat braucht, zahlt mit Nachversteuerung am Ende mehr. Die Alternativen heißen KSt-Option der GmbH & Co. KG oder gleich Rechtsformwechsel: Unsere Rechner (Personengesellschaft, GmbH 2026–2032) zeigen beide Pfade — die Entscheidung fällt in der Strukturberatung.

02Häufige Fragen

Thesaurierung — kurz beantwortet.

Wie funktioniert die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a?
Auf Antrag werden nicht entnommene Gewinne eines Personenunternehmens mit 28,25 % (+ Soli) statt mit dem persönlichen Satz besteuert. Werden diese Gewinne später doch entnommen, fallen zusätzlich 25 % Nachversteuerung an — die Begünstigung ist also eine Wette auf langes Drinlassen.
Ab wann lohnt sich § 34a?
Faustregel: ab dauerhaftem Grenzsteuersatz über ~42 % und einem Horizont von deutlich über fünf Jahren ohne Entnahmebedarf. Inklusive Nachversteuerung liegt die Gesamtbelastung sonst über der Normalbesteuerung — der Vorteil ist der Zins auf die gestundete Differenz, nicht die Endsumme.
Ist die GmbH nicht die einfachere Thesaurierung?
Oft ja — besonders ab 2028, wenn die KSt schrittweise auf 10 % sinkt. Dafür kostet der Weg dorthin (Umwandlung, Sperrfristen) und die GmbH-Welt hat eigene Regeln (Ausschüttungsdisziplin, vGA-Risiken). Für bestehende Personengesellschaften ist die KSt-Option nach § 1a KStG der Mittelweg ohne Rechtsformwechsel.
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