Steuer-Glossar · V

Vorabpauschale einfach erklärt.

Die jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs: Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 Prozent — die Steuer bucht die Depotbank Anfang 2027 ab.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck: Thesaurierende Fonds schütten nichts aus — die Vorabpauschale stellt sicher, dass trotzdem jährlich ein Mindestbetrag versteuert wird (später beim Verkauf angerechnet).
  • Basiszins 2026: 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026; 2025: 2,53 %). Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × 3,20 % × 70 %.
  • Deckel: Nie mehr als die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres — in Verlustjahren fällt keine Vorabpauschale an.
  • Teilfreistellung: Bei Aktienfonds (ab 51 % Aktienquote) bleiben 30 % steuerfrei — effektiv werden also nur 70 % der Pauschale belastet.
  • Zufluss: Die Pauschale für 2026 gilt am ersten Werktag 2027 als zugeflossen — dafür sollte der Sparerpauschbetrag (1.000/2.000 €) per Freistellungsauftrag reserviert sein.
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01Keine Panik vor der Abbuchung

Die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung — keine Zusatzsteuer.

Anfang jedes Jahres wundern sich ETF-Sparer über Abbuchungen der Depotbank — dabei ist die Systematik fair: Was über die Vorabpauschale versteuert wurde, erhöht die Anschaffungskosten und wird beim späteren Verkauf abgezogen. Es geht um Timing, nicht um Mehrbelastung. Mit Basiszins 3,20 % ergibt ein 100.000-€-Aktien-ETF für 2026 rund 2.240 € Basisertrag, nach 30 % Teilfreistellung etwa 1.568 € steuerpflichtig — rund 413 € Steuer, abgebucht im Januar 2027.

Praktisch wichtig: Freistellungsauftrag richtig verteilen (der Sparerpauschbetrag fängt die Pauschale oft komplett ab), Verrechnungskonto im Januar gedeckt halten — und bei größeren Depots darüber nachdenken, ob Fondsvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH gehört. Die Kapitalertrags-Grundlagen stehen unter Abgeltungsteuer.

02Häufige Fragen

Vorabpauschale — kurz beantwortet.

Wie berechnet sich die Vorabpauschale 2026 konkret?
Fondswert am 01.01.2026 × Basiszins 3,20 % × 70 % = Basisertrag, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung 2026, abzüglich etwaiger Ausschüttungen. Bei Aktienfonds bleiben davon 30 % steuerfrei; auf den Rest fallen 26,375 % Abgeltungsteuer an — abgebucht Anfang 2027.
Fällt die Pauschale auch in schlechten Börsenjahren an?
Nein — sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Endet das Jahr im Minus oder bei null, gibt es keine Vorabpauschale (so wie für 2023er-Bestand mit Basiszins-Überhang aus Verlustjahren).
Zahle ich beim Verkauf doppelt?
Nein: Alle bereits versteuerten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Die Vorabpauschale verschiebt Steuern nach vorn — sie erhöht sie nicht.
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