Der Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleiben jährlich steuerfrei — per Freistellungsauftrag direkt an der Quelle.
← Alle Begriffe im Steuer-Glossar264 € geschenkte Steuerersparnis pro Person — und trotzdem verschenken viele sie durch schlecht verteilte Freistellungsaufträge: zu viel bei der Hausbank, nichts beim Broker, wo die Vorabpauschale zuschlägt. Die Summe aller Aufträge darf 1.000/2.000 € nicht übersteigen; nachjustieren geht jederzeit.
Der größere Hebel steckt in der Familie: Kinder haben eigenen Pauschbetrag und Grundfreibetrag — mit übertragenem Depot bleiben so fünfstellige Erträge steuerfrei (Schenkung sauber dokumentieren, Freibeträge beachten, Krankenversicherungsgrenzen im Blick). Ab dauerhaft großen Depots stellt sich die Strukturfrage Richtung vermögensverwaltender GmbH — die Grundlagen liefert der Begriff Abgeltungsteuer.