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Sparerpauschbetrag einfach erklärt.

Der Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) bleiben jährlich steuerfrei — per Freistellungsauftrag direkt an der Quelle.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe: 1.000 € je Person, 2.000 € bei Ehepaaren (§ 20 Abs. 9 EStG) — für Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Kursgewinne zusammen.
  • Freistellungsauftrag: verteilbar auf mehrere Banken — ohne Auftrag behält die Bank 26,375 % ein, die erst die Steuererklärung zurückholt.
  • Ersparnis: voll genutzt rund 264 € pro Person und Jahr.
  • Auch für Kinder: Jedes Kind hat eigenen Pauschbetrag plus Grundfreibetrag — Basis der klassischen Depot-Übertragung an Kinder.
  • Abgeltungswirkung: Darüber hinausgehende tatsächliche Werbungskosten sind bei Kapitaleinkünften nicht abziehbar.
Fragen zu diesem Thema?
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01Kleine Zahl, große Ordnung

Der häufigste Fehler: falsch verteilte Freistellungsaufträge.

264 € geschenkte Steuerersparnis pro Person — und trotzdem verschenken viele sie durch schlecht verteilte Freistellungsaufträge: zu viel bei der Hausbank, nichts beim Broker, wo die Vorabpauschale zuschlägt. Die Summe aller Aufträge darf 1.000/2.000 € nicht übersteigen; nachjustieren geht jederzeit.

Der größere Hebel steckt in der Familie: Kinder haben eigenen Pauschbetrag und Grundfreibetrag — mit übertragenem Depot bleiben so fünfstellige Erträge steuerfrei (Schenkung sauber dokumentieren, Freibeträge beachten, Kranken­versicherungs­grenzen im Blick). Ab dauerhaft großen Depots stellt sich die Strukturfrage Richtung vermögensverwaltender GmbH — die Grundlagen liefert der Begriff Abgeltungsteuer.

02Häufige Fragen

Sparerpauschbetrag — kurz beantwortet.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € pro Person, 2.000 € für zusammenveranlagte Paare — unverändert seit der Anhebung 2023. Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen: Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne und Vorabpauschalen.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank führt ab dem ersten Euro 25 % Abgeltungsteuer plus Soli ab. Verloren ist das Geld nicht — über die Anlage KAP der Steuererklärung gibt es die zu viel gezahlte Steuer zurück. Bequemer ist der rechtzeitige Auftrag.
Können Kinder den Pauschbetrag nutzen?
Ja — jedes Kind hat eigene 1.000 € plus Grundfreibetrag (12.348 €) plus Sonderausgaben-Pauschale. Mit Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge auf Kinderdepots komplett steuerfrei. Voraussetzung: Das Geld gehört dann wirklich dem Kind — Scheingeschäfte kippen.
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