Beide Einkommen eingeben — der Rechner vergleicht Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit dem echten 2026er-Tarif inklusive Soli. Je größer der Einkommensunterschied, desto größer der Splittingvorteil.
← Alle Steuer-RechnerRechtsgrundlagen: § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren: das Zweifache der Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen), §§ 3, 4 SolzG (Freigrenzen 20.350 € einzeln / 40.700 € zusammen). Ohne Kirchensteuer und Progressionsvorbehalt. Unverbindliche Orientierung.
Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf der Tarif angewendet und die Steuer verdoppelt. Der Effekt: Das höhere Einkommen rutscht aus der Progressionsspitze, das niedrigere nutzt Grundfreibetrag und günstige Zonen voll aus. Bei gleichen Einkommen bringt das nichts — bei großen Unterschieden (Klassiker: ein Vollverdiener, ein Teilzeit- oder Null-Einkommen) können es mehrere tausend Euro pro Jahr sein.
Für Unternehmer-Ehen doppelt interessant: Das Splitting beeinflusst auch, wie viel Gehalt vs. Ausschüttung optimal ist, ob sich ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis lohnt und wie Kapitaleinkünfte verteilt werden. Grundlagen zum Tarif im Glossar unter Einkommensteuer; Ihren persönlichen Satz zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Tarif- und Soli-Parameter nach Gesetzesstand 2026.