Einkommensteuer · Splittingtarif 2026

Ehegattensplitting-Rechner.
Ihr Vorteil in Euro.

Beide Einkommen eingeben — der Rechner vergleicht Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit dem echten 2026er-Tarif inklusive Soli. Je größer der Einkommensunterschied, desto größer der Splittingvorteil.

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Ihre Eingaben
Ihr Splittingvorteil pro Jahr
Steuer bei Einzelveranlagung (A + B, inkl. Soli)
Steuer bei Zusammenveranlagung (inkl. Soli)
Rechenweg

Rechtsgrundlagen: § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren: das Zweifache der Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen), §§ 3, 4 SolzG (Freigrenzen 20.350 € einzeln / 40.700 € zusammen). Ohne Kirchensteuer und Progressionsvorbehalt. Unverbindliche Orientierung.

01Wie das Splitting wirkt

Der Tarif tut so, als verdienten beide gleich viel.

Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf der Tarif angewendet und die Steuer verdoppelt. Der Effekt: Das höhere Einkommen rutscht aus der Progressionsspitze, das niedrigere nutzt Grundfreibetrag und günstige Zonen voll aus. Bei gleichen Einkommen bringt das nichts — bei großen Unterschieden (Klassiker: ein Vollverdiener, ein Teilzeit- oder Null-Einkommen) können es mehrere tausend Euro pro Jahr sein.

Für Unternehmer-Ehen doppelt interessant: Das Splitting beeinflusst auch, wie viel Gehalt vs. Ausschüttung optimal ist, ob sich ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis lohnt und wie Kapitaleinkünfte verteilt werden. Grundlagen zum Tarif im Glossar unter Einkommensteuer; Ihren persönlichen Satz zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.

02Häufige Fragen

Splitting — kurz beantwortet.

Wann bringt das Ehegattensplitting am meisten?
Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil — das Maximum liegt bei der Alleinverdiener-Ehe. Verdienen beide gleich viel, ist der Vorteil exakt null. Faustregel: Ab etwa 20.000 € Einkommensunterschied wird es spürbar.
Lohnt sich Zusammenveranlagung immer?
Fast immer — aber es gibt Ausnahmen: etwa wenn ein Partner Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Kurzarbeitergeld), Verluste oder ausländische Einkünfte hat. Dann kann die Einzelveranlagung günstiger sein — das Wahlrecht besteht jedes Jahr neu.
Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja — eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten vollständig gleichgestellt, einschließlich Splittingtarif und doppelter Soli-Freigrenze.
Was hat es mit den Steuerklassen zu tun?
Die Steuerklassen (III/V oder IV/IV mit Faktor) steuern nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug — die endgültige Steuer entsteht erst mit der Veranlagung nach dem Splittingtarif. Wer III/V wählt, zahlt unterjährig weniger, riskiert aber Nachzahlungen.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Tarif- und Soli-Parameter nach Gesetzesstand 2026.

Einzel- oder Zusammenveranlagung, Ehegatten-Gehalt, Vermögensverteilung? Wir optimieren die Familien-Steuerbilanz.

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