Was kostet die Privatnutzung wirklich? Der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil nach der Listenpreismethode — 1 % beim Verbrenner, 0,5 % beim Hybrid, 0,25 % beim E-Auto bis 100.000 € — plus Arbeitsweg-Zuschlag und Ihre persönliche Steuer darauf.
← Alle Steuer-RechnerVIN-Abruf: Die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Antrieb) werden über die öffentliche NHTSA-Fahrzeugdatenbank ermittelt und füllen den Antrieb automatisch; die Abdeckung europäischer Modelle variiert. Der Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung ist aus der VIN nicht ablesbar — maßgeblich ist die Hersteller-Preisliste am Tag der Erstzulassung (Quelle: Kaufvertrag, Hersteller-Archiv oder Fachdatenbank; wir ermitteln ihn im Mandat verbindlich). *Hybrid: 0,5 % nur bei extern aufladbaren Fahrzeugen mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (Anschaffung ab 2025). E-Auto: 0,25 % bis 100.000 € Listenpreis (Anschaffung bis Ende 2030), darüber 0,5 %. Zuschlag Wohnung–Betrieb: 0,03 % der (ggf. reduzierten) Bemessungsgrundlage je Entfernungskilometer und Monat. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Alternative Fahrtenbuch: tatsächliche Kosten × Privatanteil. Unverbindliche Orientierung.
Die Listenpreismethode besteuert die Privatnutzung pauschal: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat beim Verbrenner — beim reinen E-Auto bis 100.000 € Listenpreis nur ein Viertel davon. Ein 60.000-€-Verbrenner erzeugt 600 € geldwerten Vorteil im Monat, das gleich teure E-Auto 150 € — bei 42 % Grenzsteuersatz macht das übers Jahr mehrere tausend Euro Unterschied. Dazu kommt der Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer, der dieselbe Vergünstigung erbt.
Alternative Fahrtenbuch: Wer wenig privat fährt, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten anteilig versteuern — lohnt oft bei geringer Privatnutzung oder abgeschriebenen Fahrzeugen, kostet aber Disziplin. Und fürs Unternehmen zählt der Gesamtblick: Anschaffung (Stichwort Investitionsabzugsbetrag), laufende Kosten als Betriebsausgaben und die Kfz-Steuer (E-Autos bis 2030 befreit). Alle Details: Firmenwagen & 1-%-Regelung im Glossar.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Sätze und Grenzen direkt aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026).