Firmenwagen · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Firmenwagen-Rechner 2026.
1 % · 0,5 % · 0,25 %.

Was kostet die Privatnutzung wirklich? Der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil nach der Listenpreismethode — 1 % beim Verbrenner, 0,5 % beim Hybrid, 0,25 % beim E-Auto bis 100.000 € — plus Arbeitsweg-Zuschlag und Ihre persönliche Steuer darauf.

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Ihr Fahrzeug
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Ihre Steuer darauf pro Jahr (inkl. Soli-Näherung)
Rechenweg

VIN-Abruf: Die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Antrieb) werden über die öffentliche NHTSA-Fahrzeugdatenbank ermittelt und füllen den Antrieb automatisch; die Abdeckung europäischer Modelle variiert. Der Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung ist aus der VIN nicht ablesbar — maßgeblich ist die Hersteller-Preisliste am Tag der Erstzulassung (Quelle: Kaufvertrag, Hersteller-Archiv oder Fachdatenbank; wir ermitteln ihn im Mandat verbindlich). *Hybrid: 0,5 % nur bei extern aufladbaren Fahrzeugen mit höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite (Anschaffung ab 2025). E-Auto: 0,25 % bis 100.000 € Listenpreis (Anschaffung bis Ende 2030), darüber 0,5 %. Zuschlag Wohnung–Betrieb: 0,03 % der (ggf. reduzierten) Bemessungsgrundlage je Entfernungskilometer und Monat. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Alternative Fahrtenbuch: tatsächliche Kosten × Privatanteil. Unverbindliche Orientierung.

01Die Antriebswahl als Steuerentscheidung

Zwischen Verbrenner und E-Auto liegt der Faktor 4.

Die Listenpreismethode besteuert die Privatnutzung pauschal: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat beim Verbrenner — beim reinen E-Auto bis 100.000 € Listenpreis nur ein Viertel davon. Ein 60.000-€-Verbrenner erzeugt 600 € geldwerten Vorteil im Monat, das gleich teure E-Auto 150 € — bei 42 % Grenzsteuersatz macht das übers Jahr mehrere tausend Euro Unterschied. Dazu kommt der Arbeitsweg-Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer, der dieselbe Vergünstigung erbt.

Alternative Fahrtenbuch: Wer wenig privat fährt, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten anteilig versteuern — lohnt oft bei geringer Privatnutzung oder abgeschriebenen Fahrzeugen, kostet aber Disziplin. Und fürs Unternehmen zählt der Gesamtblick: Anschaffung (Stichwort Investitionsabzugsbetrag), laufende Kosten als Betriebsausgaben und die Kfz-Steuer (E-Autos bis 2030 befreit). Alle Details: Firmenwagen & 1-%-Regelung im Glossar.

02Häufige Fragen

Firmenwagen — kurz beantwortet.

Gilt die 0,25-%-Regel auch für teure E-Autos?
Nur bis 100.000 € Bruttolistenpreis (für Anschaffungen bis Ende 2030). Liegt der Listenpreis darüber, gilt für das reine E-Auto der halbe Ansatz von 0,5 % — immer noch doppelt so günstig wie der Verbrenner.
Welche Hybride bekommen die 0,5 %?
Nur extern aufladbare Plug-in-Hybride, die bei Anschaffung ab 2025 höchstens 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch schaffen. Klassische Voll- und Mild-Hybride ohne Stecker bleiben bei 1 %.
Wann lohnt das Fahrtenbuch statt der 1-%-Regel?
Faustregel: bei geringer Privatnutzung (unter etwa 20–30 %), bei bereits abgeschriebenen oder gebraucht gekauften Fahrzeugen und bei hohen Listenpreisen mit niedrigen laufenden Kosten. Das Fahrtenbuch muss allerdings zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden — sonst kippt das Finanzamt es komplett zurück zur Pauschale.
Muss ich den Arbeitsweg-Zuschlag immer zahlen?
Der Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer gilt für die Pauschalmethode bei regelmäßigen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei nachweislich weniger als 15 Fahrten im Monat ist alternativ die Einzelbewertung mit 0,002 % je Fahrt möglich — für Homeoffice-lastige Jahre ein echter Sparhebel.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Sätze und Grenzen direkt aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026).

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