Holding-Struktur · § 8b KStG

Holding-Rechner.
95 % steuerfrei — was heißt das in Euro?

Ausschüttungen und Anteilsverkäufe sind in einer Holding-GmbH zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Der Rechner vergleicht: Was kostet derselbe Vorgang in der Holding — und was privat mit Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren?

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Ihre Eingaben
Steuer in der Holding (§ 8b KStG)
Effektive Belastung Holding
Privat (Teileinkünfteverfahren)
Ersparnis durch die Holding
Rechenweg Holding

Rechtsgrundlagen: § 8b Abs. 1–4 KStG (Freistellung; 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben; Ausschüttungen nur ab 10 % Beteiligung freigestellt, gewerbesteuerlich ab 15 %), § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig), § 32d EStG (Abgeltungsteuer 25 % + Soli). Vereinfachte Rechnung, spätere Entnahme aus der Holding nicht enthalten. Unverbindliche Orientierung.

01Der Holding-Effekt

Warum aus 30 % Steuer plötzlich 1,5 % werden.

Verkauft eine Holding-GmbH Anteile an ihrer Tochter, bleiben 95 % des Gewinns steuerfrei — nur 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden mit Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer belastet. Effektiv sind das rund 1,5 %. Privat kostet derselbe Verkauf über das Teileinkünfteverfahren schnell über 25 %. Bei einem sechsstelligen Exit entscheidet die Struktur also über zehntausende Euro — aber sie muss stehen, bevor der Wert entsteht: nachträgliches Einbringen löst Sperrfristen aus.

Wichtig fürs Feinjustieren: Das Geld liegt danach in der Holding — für private Entnahmen fällt später Abgeltungsteuer an; der Vorteil lebt vom Reinvestieren auf Gesellschaftsebene. Und bei Ausschüttungen gilt die Freistellung erst ab 10 % Beteiligung (gewerbesteuerlich 15 %). Grundlagen im Glossar: Holding, Teileinkünfteverfahren, Gewinnausschüttung — und für die Umsetzung: Steuerberatung für Strukturen.

02Häufige Fragen

Holding — kurz beantwortet.

Wie viel Steuern zahlt eine Holding beim Anteilsverkauf?
Effektiv rund 1,5 %: 95 % des Veräußerungsgewinns sind nach § 8b KStG steuerfrei, die restlichen 5 % unterliegen Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer (zusammen rund 30 %). Bei 1.000.000 € Gewinn sind das etwa 15.000 € statt über 250.000 € im Privatvermögen.
Gilt die 95-%-Freistellung auch für Dividenden?
Ja — aber nur ab 10 % Beteiligung zu Jahresbeginn (körperschaftsteuerlich); für die Gewerbesteuer gilt das Schachtelprivileg erst ab 15 %. Streubesitz-Dividenden unter 10 % sind voll steuerpflichtig. Bei der klassischen 100-%-Holding sind beide Hürden kein Thema.
Wann lohnt sich die Holding-Gründung?
Immer dann, wenn absehbar Gewinne thesauriert, Beteiligungen verkauft oder Vermögen aufgebaut werden sollen — und zwar bevor die Werte entstehen: Wer eine bestehende GmbH in eine Holding einbringt, löst in der Regel eine siebenjährige Sperrfrist aus. Die Gründung kostet wenig; entscheidend ist das Timing.
Was ist der Haken an der Holding?
Das Geld ist auf Gesellschaftsebene „gefangen“: Private Entnahmen kosten später Abgeltungsteuer, laufende Verwaltung (Buchhaltung, Abschlüsse) fällt doppelt an. Die Holding lohnt für Reinvestierer und Vermögensaufbauer — nicht für den, der jeden Euro privat braucht. Genau das rechnen wir in der Beratung durch.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Freistellungs- und Beteiligungsgrenzen direkt aus § 8b KStG (Stand 2026).

Exit oder Vermögensaufbau geplant? Die Holding muss vorher stehen. Erstgespräch kostenlos.

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