Umsatzsteuer · § 19 UStG (Grenzen seit 2025)

Kleinunternehmer-Check 2026.
25.000 / 100.000 — wo stehen Sie?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr — letztere als harte Grenze mit sofortigem Wegfall. Der Check zeigt in Sekunden, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt.

← Alle Steuer-Rechner
Ihre Umsätze
Ihr Status
Vorjahresgrenze 25.000 €
Laufende Grenze 100.000 €

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 UStG in der seit 2025 geltenden Fassung (Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €; bei Überschreiten der 100.000 € entfällt die Regelung ab diesem Umsatz — kein rückwirkender Wegfall). Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Unverbindliche Orientierung.

01Fluch oder Segen?

Keine Umsatzsteuer heißt auch: kein Vorsteuerabzug.

Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer, sparen Voranmeldungen und wirken bei Privatkunden günstiger — ein echter Vorteil für Dienstleister mit Endkunden. Die Kehrseite: kein Vorsteuerabzug aus Investitionen und Eingangsrechnungen. Wer viel investiert oder hauptsächlich Unternehmer als Kunden hat (die die USt ohnehin ziehen), fährt mit dem Verzicht auf die Regelung häufig besser.

Neu seit 2025: Die 100.000-€-Grenze wirkt unterjährig — der Umsatz, mit dem Sie sie überschreiten, ist bereits steuerpflichtig. Wer im Wachstum ist, sollte den Wechsel also planen statt ihn zu erleben: Rechnungslayout, Preiskalkulation und Voranmeldungen stehen dann sofort an. Alle Details im Glossar unter Kleinunternehmerregelung — und für die Verzichts-Entscheidung: wir rechnen beide Szenarien.

02Häufige Fragen

Kleinunternehmer — kurz beantwortet.

Was passiert, wenn ich die 100.000 € im Jahr überschreite?
Die Kleinunternehmerregelung endet unterjährig: Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Umsatzsteuer — alle davor getätigten Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei. Ein rückwirkender Wegfall wie früher droht nicht mehr, aber der Umstieg kommt ohne Vorwarnung mitten im Jahr.
Zählt der Gewinn oder der Umsatz?
Der Umsatz — also Ihre gesamten Einnahmen nach § 19 Abs. 2 UStG, nicht das, was nach Kosten übrig bleibt. Ein Freelancer mit 30.000 € Einnahmen und 10.000 € Kosten liegt mit 30.000 € über der Vorjahresgrenze.
Lohnt der freiwillige Verzicht auf die Regelung?
Häufig ja — wenn Ihre Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind (denen die ausgewiesene USt egal ist) und Sie selbst investieren: Dann holen Sie sich die Vorsteuer aus Laptop, Ausstattung und Software zurück. Der Verzicht bindet allerdings für fünf Jahre.
Gründungsjahr: Welche Grenze gilt?
Im Jahr der Gründung gibt es kein Vorjahr — maßgeblich ist, dass der Umsatz des laufenden Jahres 25.000 € nicht überschreitet; darüber hinaus greift sofort die Regelbesteuerung. Die richtige Einordnung gehört in die Gründungsberatung.
Fatma Tabak-Özkul — Steuerberaterin, TABAK Steuerberatung Mannheim

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Grenzen direkt aus § 19 UStG (Fassung seit 2025).

Bleiben oder verzichten? Wir rechnen beide Szenarien für Ihr Geschäftsmodell. Erstgespräch kostenlos.

Jetzt anfragen »

Steuerberatung an Ihrem Standort

Mannheim · Ludwigshafen · Heidelberg · Frankfurt · Darmstadt · Wiesbaden · Mainz · Stuttgart · Karlsruhe · Freiburg · München · Augsburg · Nürnberg · Regensburg · Köln · Bonn · Aachen · Düsseldorf · Duisburg · Essen · Dortmund · Münster · Bielefeld · Hannover · Bremen · Hamburg · Kiel · Berlin · Leipzig · Erfurt · Dresden

Leistungen & Wissen

Steuerberatung · Monatliche Buchhaltung · Lohnbuchhaltung · Jahresabschluss · Online-Steuerberatung · Steuerberater wechseln · Steuerberater-Kosten · Steuer-Glossar · Steuer-Wissen · Karriere · Steuerberater Mannheim