Beide Bruttogehälter eingeben — der Rechner vergleicht die Kombinationen III/V und IV/IV nach dem Lohnsteuerverfahren 2026: monatliches Netto, Jahres-Lohnsteuer und das Nachzahlungsrisiko bei der Veranlagung.
← Alle Steuer-RechnerNäherung nach § 39b EStG mit den Rechengrößen 2026 (ohne Kirchensteuer und Freibeträge). Wichtig: Die Steuerklassen ändern nur die unterjährige Verteilung — die endgültige Jahressteuer entsteht mit der Veranlagung im Splittingtarif und ist bei allen Kombinationen gleich. III/V-Paare sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer am genauesten. Unverbindliche Orientierung.
Der häufigste Irrtum: „Mit III/V sparen wir Steuern.“ Tatsächlich bestimmt die Kombination nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug — die endgültige Jahressteuer wird bei der Veranlagung im Splittingtarif berechnet und ist immer gleich. III/V verschafft mehr monatliche Liquidität, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, endet aber regelmäßig mit einer Nachzahlung (und Pflicht zur Steuererklärung); IV/IV zahlt tendenziell zu viel voraus und holt es per Erstattung zurück.
Der Präzisions-Weg ist das Faktorverfahren: IV/IV mit Faktor verteilt die gemeinsame Jahressteuer nach dem tatsächlichen Verhältnis der Einkünfte — keine bösen Überraschungen, faire Verteilung. Relevant wird die Wahl außerdem bei Lohnersatzleistungen: Eltern- und Krankengeld bemessen sich am Netto — vor Elternzeit kann ein rechtzeitiger Wechsel in die III bares Geld wert sein. Den echten Jahreseffekt zeigt der Splitting-Rechner, das monatliche Netto im Detail der Brutto-Netto-Rechner.
Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin und Inhaberin der TABAK Steuerberatung, Mannheim. Verfahren nach § 39b EStG, Rechengrößen 2026.