Baulohn ist die Lohnabrechnung des Baugewerbes — und die komplexeste Disziplin des Lohnrechts: Sozialkassenverfahren, Sofortmeldepflicht, Saison-Kurzarbeitergeld, Bautarif und Zoll-Kontrollen machen aus jeder Monatsabrechnung ein Fachverfahren mit eigenen Kassen, Fristen und Bußgeldrisiken.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDas Sozialkassenverfahren ist das Herzstück: Über die Kassen finanziert die Branche Urlaubsansprüche, Berufsausbildung und Zusatzversorgung — weil Bauarbeiter häufig den Arbeitgeber wechseln, wandert der Urlaubsanspruch über die Kasse mit. Für den Betrieb heißt das: Monatsmeldungen, Beitragsabrechnung und ein eigenes Erstattungsverfahren — zusätzlich zur normalen Sozialversicherung. Ob ein Betrieb überhaupt unter den Sozialkassen-Tarifvertrag fällt, entscheidet die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit — die häufigste Streitfrage bei Mischbetrieben.
Dazu kommen die Bau-Spezialitäten der Abrechnung selbst: witterungsbedingte Ausfälle mit Saison-KUG und Winterbeschäftigungs-Umlage, wechselnde Baustellen mit Auslösung und Fahrtkostenersatz, Kolonnen-Stundenzettel statt fester Monatsarbeitszeit — und die Sofortmeldung, die vor dem ersten Hammerschlag beim Rentenversicherungsträger sein muss.
Wer das täglich macht, automatisiert es. Wer es nebenbei macht, sammelt Risiken: Jede vergessene Meldung, jeder falsch eingestufte Minijob und jede fehlende Arbeitszeitdokumentation wird spätestens bei der nächsten Zoll- oder DRV-Prüfung teuer. Für Baubetriebe in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region haben wir dafür einen eigenen Service mit Festpreis-Kalkulator: baulohn-erstellen.de — Gewerk wählen, Mitarbeiterzahl eingeben, Preis sehen.