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Werbungskosten einfach erklärt.

Alle Ausgaben zur Erzielung von Lohn-, Miet- oder Kapitaleinkünften — bei Arbeitnehmern mit Pauschbetrag von 1.230 Euro, der ohne Nachweis abgezogen wird.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG) — das Arbeitnehmer-Pendant zu den Betriebsausgaben.
  • Pauschbetrag: 1.230 € jährlich gibt es automatisch — Belege lohnen erst darüber.
  • Klassiker: Pendlerpauschale (0,38 €/km ab 2026), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag), Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung, Bewerbungskosten.
  • Auch bei Vermietung: Zinsen, Verwaltung, Reparaturen und AfA sind dort die großen Werbungskosten-Posten.
  • Bei Kapitaleinkünften ist der Abzug durch den Sparerpauschbetrag abgegolten (Ausnahme: Teileinkünfteverfahren).
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01Die 1.230-€-Schwelle

Erst zählen, dann sammeln: So denken Profis über Werbungskosten.

Der Pauschbetrag macht die Rechnung binär: Unter 1.230 € Gesamtkosten bringt kein einziger Beleg etwas — darüber zählt jeder Euro voll. Mit der neuen Pendlerpauschale von 0,38 € ab Kilometer eins knackt 2026 fast jeder Pendler die Schwelle (15 km × 220 Tage = 1.254 €) — ab da wirken Homeoffice-Tage, Technik, Fortbildungen und Co. unmittelbar mit dem Grenzsteuersatz.

Der Effekt in Euro: 1.000 € wirksame Werbungskosten sparen bei 35 % Grenzsteuersatz rund 370 € inklusive Soli — die genaue Wirkung zeigt der Homeoffice-Pauschale-Rechner exemplarisch. Für Selbstständige gilt die große Schwester: Betriebsausgaben ohne Pauschbetrag, dafür ab dem ersten Euro.

02Häufige Fragen

Werbungskosten — kurz beantwortet.

Was kann ich als Arbeitnehmer alles absetzen?
Alles, was beruflich veranlasst ist: Arbeitsweg (0,38 €/km), Homeoffice-Tage (6 €), Laptop, Handy-Anteil, Büromaterial, Fortbildungen samt Fahrt und Übernachtung, Fachliteratur, Berufsverbände, Kontoführung (16 € pauschal), Umzug aus beruflichem Anlass, doppelte Haushaltsführung.
Lohnen sich Belege unter 1.230 € überhaupt?
Nein — der Pauschbetrag kommt automatisch, auch ganz ohne Kosten. Sammeln lohnt erst, wenn absehbar mehr zusammenkommt. Tipp: Pendler- und Homeoffice-Pauschale zuerst überschlagen — liegen die schon nahe 1.230 €, zählt jeder weitere Beleg.
Sind Arbeitsmittel sofort absetzbar?
Digitale Wirtschaftsgüter (Computer, Software, Peripherie) immer sofort; andere Arbeitsmittel bis 800 € netto als GWG sofort, darüber verteilt über die Nutzungsdauer. Bei gemischter Nutzung zählt der berufliche Anteil.
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