Steuer-Glossar · B

Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt.

Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — 2026: 101.400 Euro (Renten-/Arbeitslosenversicherung) und 69.750 Euro (Kranken-/Pflegeversicherung).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Renten- & Arbeitslosenversicherung 2026: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat) — bundeseinheitlich, deutlicher Sprung gegenüber 2025 (96.600 €).
  • Kranken- & Pflegeversicherung 2026: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat).
  • Wirkung: Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei — der Beitrag ist gedeckelt, die prozentuale Belastung sinkt ab da.
  • Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 € — erst darüber ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich (nicht mit der BBG verwechseln!).
  • Jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung — für Gutverdiener heißt jeder Sprung: mehr Abgaben trotz gleichen Gehalts.
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01Was der Sprung 2026 bedeutet

Die stille Beitragserhöhung für Gutverdiener.

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 kräftig — die Rentenversicherung um 400 € pro Monat. Für alle, die darüber verdienen, bedeutet das rund 900 € Mehrbelastung im Jahr (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil), ganz ohne Beitragssatzerhöhung. Gleichzeitig markieren die Grenzen den Punkt, ab dem jeder weitere Euro nur noch mit Steuern belastet ist — für die Nettoplanung von Gehaltssprüngen ein entscheidender Knick, den unser Brutto-Netto-Rechner mit den 2026er-Werten exakt abbildet.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitgeber sind die Grenzen doppelt relevant: Sie deckeln die Lohnnebenkosten nach oben und fließen in jede Gehalt-vs.-Ausschüttung-Rechnung ein. Die separate Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) entscheidet zudem über den PKV-Zugang — eine häufige Verwechslung mit teuren Folgen.

02Häufige Fragen

Beitragsbemessungsgrenze — kurz beantwortet.

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 101.400 € jährlich (8.450 €/Monat), bundeseinheitlich. Kranken- und Pflegeversicherung: 69.750 € (5.812,50 €/Monat). Darüber liegendes Einkommen bleibt beitragsfrei.
Was ist der maximale Sozialversicherungsbeitrag 2026?
Für Arbeitnehmer (kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %): rund 1.520 € im Monat — etwa 786 € RV, 110 € AV, gut 508 € KV und 139 € PV. Der Arbeitgeber zahlt fast denselben Betrag obendrauf.
Was unterscheidet BBG und Versicherungspflichtgrenze?
Die BBG deckelt die Beitragsberechnung (69.750 € in der KV), die Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) entscheidet, ob man überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln darf. Man kann also über der BBG liegen und trotzdem pflichtversichert bleiben.
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