Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — 2026: 101.400 Euro (Renten-/Arbeitslosenversicherung) und 69.750 Euro (Kranken-/Pflegeversicherung).
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 kräftig — die Rentenversicherung um 400 € pro Monat. Für alle, die darüber verdienen, bedeutet das rund 900 € Mehrbelastung im Jahr (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil), ganz ohne Beitragssatzerhöhung. Gleichzeitig markieren die Grenzen den Punkt, ab dem jeder weitere Euro nur noch mit Steuern belastet ist — für die Nettoplanung von Gehaltssprüngen ein entscheidender Knick, den unser Brutto-Netto-Rechner mit den 2026er-Werten exakt abbildet.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitgeber sind die Grenzen doppelt relevant: Sie deckeln die Lohnnebenkosten nach oben und fließen in jede Gehalt-vs.-Ausschüttung-Rechnung ein. Die separate Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) entscheidet zudem über den PKV-Zugang — eine häufige Verwechslung mit teuren Folgen.