Beschäftigung im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro (2026): volle Sozialversicherungsleistungen bei reduzierten, gleitend steigenden Arbeitnehmerbeiträgen.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer Midijob löst das härteste Problem der Minijob-Grenze: den Abgabensprung. Statt bei 604 € plötzlich volle Sozialabgaben zu zahlen, wächst der Arbeitnehmeranteil gleitend — berechnet über eine gesetzliche Formel auf ein fiktiv reduziertes Entgelt. Bei 800 € Verdienst zahlt man spürbar weniger als die regulären rund 20 %, bei 2.000 € ist der volle Satz erreicht. Wichtig für die Rente: Angerechnet wird trotzdem das volle Brutto — der Midijob ist damit deutlich vorsorgefreundlicher als der Minijob.
Für Arbeitgeber bedeutet der Übergangsbereich eine eigene Abrechnungslogik je Monat — ein klassischer Fall für saubere Lohnbuchhaltung. Was netto herauskommt, zeigt näherungsweise der Brutto-Netto-Rechner; die Abgrenzung nach unten erklärt der Begriff Minijob.