Das Splittingverfahren für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: Der Tarif wird auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet und die Steuer verdoppelt — je ungleicher die Einkünfte, desto größer der Vorteil.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDas Splitting neutralisiert die Progression zwischen den Partnern: Das höhere Einkommen rutscht aus der Spitze, das niedrigere füllt Grundfreibetrag und günstige Zonen. Bei 70.000/20.000 € sind das gut 2.000 € pro Jahr, bei der Alleinverdiener-Ehe mit 100.000 € deutlich mehr. Wichtig: Das Splitting passiert bei der Veranlagung — die Steuerklassen verteilen denselben Effekt nur unterjährig.
Gestaltbar bleibt trotzdem viel: Einkommensverlagerung zwischen den Partnern (Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Verteilung von Kapitalvermögen), die jährliche Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung (relevant bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder Verlusten) und das Timing von Sondereffekten wie Abfindungen. Ihren konkreten Vorteil zeigt der Splitting-Rechner mit dem echten 2026er-Tarif.