Steuer-Glossar · E

Ehegattensplitting einfach erklärt.

Das Splittingverfahren für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: Der Tarif wird auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet und die Steuer verdoppelt — je ungleicher die Einkünfte, desto größer der Vorteil.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mechanik (§ 32a Abs. 5 EStG): Gemeinsames Einkommen halbieren, Tarif anwenden, Steuer verdoppeln — so wirkt der Grundfreibetrag doppelt und die Progression flacher.
  • Wer profitiert: Paare mit ungleichen Einkünften — das Maximum liegt bei der Alleinverdiener-Ehe (mehrere tausend Euro pro Jahr).
  • Wer nicht: Paare mit gleichen Einkünften — der Vorteil ist dann exakt null.
  • Auch für: eingetragene Lebenspartnerschaften; im Trennungsjahr letztmalig; Verwitwete im Folgejahr (Gnadensplitting).
  • Doppelte Soli-Freigrenze: 40.700 € statt 20.350 € Einkommensteuer (2026).
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01Wirkung & Grenzen

Der Tarif tut so, als verdienten beide gleich viel.

Das Splitting neutralisiert die Progression zwischen den Partnern: Das höhere Einkommen rutscht aus der Spitze, das niedrigere füllt Grundfreibetrag und günstige Zonen. Bei 70.000/20.000 € sind das gut 2.000 € pro Jahr, bei der Alleinverdiener-Ehe mit 100.000 € deutlich mehr. Wichtig: Das Splitting passiert bei der Veranlagung — die Steuerklassen verteilen denselben Effekt nur unterjährig.

Gestaltbar bleibt trotzdem viel: Einkommensverlagerung zwischen den Partnern (Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Verteilung von Kapitalvermögen), die jährliche Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung (relevant bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder Verlusten) und das Timing von Sondereffekten wie Abfindungen. Ihren konkreten Vorteil zeigt der Splitting-Rechner mit dem echten 2026er-Tarif.

02Häufige Fragen

Ehegattensplitting — kurz beantwortet.

Wie viel bringt das Ehegattensplitting konkret?
Je ungleicher die Einkünfte, desto mehr: Bei 70.000/20.000 € zu versteuerndem Einkommen rund 2.200 € pro Jahr, bei einer Alleinverdiener-Ehe mit 120.000 € über 8.000 €. Bei gleichen Einkünften: null. Der Rechner liefert Ihren Wert in Sekunden.
Lohnt die Zusammenveranlagung immer?
Fast immer, aber nicht ausnahmslos: Bezieht ein Partner Elterngeld oder Kurzarbeitergeld (Progressionsvorbehalt), hat Verluste oder ausländische Einkünfte, kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Das Wahlrecht besteht jedes Jahr neu — prüfen lohnt.
Gibt es das Splitting auch ohne Trauschein?
Nein — unverheiratete Paare sind steuerlich Fremde, unabhängig von Dauer und Kindern. Das ist bei großen Einkommensunterschieden eines der gewichtigsten steuerlichen Argumente für die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
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