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Familienstiftung einfach erklärt.

Die rechtsfähige Stiftung im Interesse einer Familie: Vermögensschutz über Generationen, Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft — und alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Konstruktion: Die Stiftung gehört niemandem — sie gehört sich selbst und verfolgt den Stiftungszweck (Versorgung der Familie); gesteuert über Satzung und Gremien.
  • Laufende Besteuerung: Körperschaftsteuer wie eine GmbH (15 %, ab 2028 sinkend) — ohne Gewerbesteuer bei reiner Vermögensverwaltung; Beteiligungserträge nach § 8b begünstigt.
  • Errichtung: Vermögensübertragung unterliegt der Schenkungsteuer — das Steuerklassenprivileg richtet sich nach dem entferntesten Begünstigten laut Satzung.
  • Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre fingiert das Gesetz einen Erbfall an zwei Kinder (zwei Freibeträge, Steuerklasse I) — planbar und finanzierbar, aber real.
  • Stärken: Schutz vor Zersplitterung, Pflichtteilsreduzierung (mit Fristen), Gläubiger- und Scheidungsschutz, Wegzugsfestigkeit des Vermögens.
Fragen zu diesem Thema?
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01Wann sie passt

Nicht für jeden — aber unschlagbar für den Zweck, für den sie gebaut ist.

Die Familienstiftung beantwortet eine Frage, die GmbH und Testament nicht lösen: Wie hält man Vermögen über Generationen zusammen — sicher vor Erbstreit, Schwiegerkindern, Gläubigern und dem Verkaufsimpuls einzelner Erben? Als Anteilseignerin von Familien-GmbHs stabilisiert sie Gesellschafterkreise; als Immobilien-Stiftung kassiert sie Mieten zum Körperschaftsteuersatz und verkauft nach zehn Jahren steuerfrei — eine Kombination, die keine andere Rechtsform bietet.

Die Gegenrechnung: Errichtung kostet Schenkungsteuer (gestaltbar über Freibeträge und Bewertung), Ausschüttungen an Begünstigte unterliegen der Abgeltungsteuer, alle 30 Jahre kommt die Erbersatzsteuer — und die Kontrolle wandert unwiderruflich in Satzung und Gremien. Die Stiftung ist ein Einweg-Instrument für klare Langfristziele; ob sie zu Ihrem Vermögen passt, klären wir gemeinsam mit Schenkungsplaner, Nießbrauch-Alternativen und Nachfolgeberatung.

02Häufige Fragen

Familienstiftung — kurz beantwortet.

Wie wird eine Familienstiftung laufend besteuert?
Wie eine Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuer plus Soli auf die Einkünfte (15 % bis 2027, dann sinkend). Bei reiner Vermögensverwaltung fällt keine Gewerbesteuer an — Mieten kosten dann effektiv 15,825 %, Beteiligungserträge sind nach § 8b weitgehend frei, und Immobilienverkäufe nach zehn Jahren sind steuerfrei.
Was ist die Erbersatzsteuer?
Alle 30 Jahre unterstellt das Gesetz, die Stiftung würde an zwei Kinder vererbt: Das Stiftungsvermögen wird mit zwei Freibeträgen (2 × 400.000 €) und Steuerklasse I besteuert. Der Termin steht Jahrzehnte vorher fest — man kann ansparen, versichern oder per Verrentung zahlen.
Verliere ich mit der Stiftung die Kontrolle über mein Vermögen?
Das Vermögen gehört unwiderruflich der Stiftung — aber die Spielregeln schreiben Sie: Als Stifter gestalten Sie Satzung, Vorstand und Begünstigtenrechte und können sich selbst weitreichende Positionen auf Lebenszeit vorbehalten. Was danach gilt, ist zementiert — genau das ist der Schutz.
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