Die rechtsfähige Stiftung im Interesse einer Familie: Vermögensschutz über Generationen, Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft — und alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie Familienstiftung beantwortet eine Frage, die GmbH und Testament nicht lösen: Wie hält man Vermögen über Generationen zusammen — sicher vor Erbstreit, Schwiegerkindern, Gläubigern und dem Verkaufsimpuls einzelner Erben? Als Anteilseignerin von Familien-GmbHs stabilisiert sie Gesellschafterkreise; als Immobilien-Stiftung kassiert sie Mieten zum Körperschaftsteuersatz und verkauft nach zehn Jahren steuerfrei — eine Kombination, die keine andere Rechtsform bietet.
Die Gegenrechnung: Errichtung kostet Schenkungsteuer (gestaltbar über Freibeträge und Bewertung), Ausschüttungen an Begünstigte unterliegen der Abgeltungsteuer, alle 30 Jahre kommt die Erbersatzsteuer — und die Kontrolle wandert unwiderruflich in Satzung und Gremien. Die Stiftung ist ein Einweg-Instrument für klare Langfristziele; ob sie zu Ihrem Vermögen passt, klären wir gemeinsam mit Schenkungsplaner, Nießbrauch-Alternativen und Nachfolgeberatung.