Das steuerfreie Existenzminimum: 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen bleiben 2026 komplett steuerfrei — bei Zusammenveranlagung das Doppelte.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarJede Person hat ihren eigenen Grundfreibetrag — auch Kinder und Ehepartner ohne Einkommen. Genau darauf bauen bewährte Gestaltungen: Das Ehegattensplitting verdoppelt ihn faktisch, Einkommensverlagerung auf Kinder (etwa durch Schenkung von Kapitalvermögen oder Beteiligungen) nutzt deren ungenutzte 12.348 € plus Sparerpauschbetrag, und bei Rentnern entscheidet er über die Erklärungspflicht.
Für Unternehmer markiert er zusammen mit den Tarifzonen die Landkarte der Progression: Wo Sie auf dieser Karte stehen und was der nächste Euro kostet, zeigen Grenzsteuersatz- und Selbstständigen-Rechner mit dem echten 2026er-Tarif.