Steuer-Glossar · K

Kinderfreibetrag einfach erklärt.

Der Freibetrag von 9.756 Euro je Kind (2026), der im Wettstreit mit dem Kindergeld von 259 Euro monatlich steht: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe 2026: 9.756 € je Kind — 3.414 € sächliches Existenzminimum plus 1.464 € Betreuungs-/Erziehungsbedarf, jeweils je Elternteil (§ 32 Abs. 6 EStG).
  • Kindergeld 2026: 259 € monatlich je Kind (3.108 €/Jahr) — wird unterjährig gezahlt.
  • Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht automatisch: Freibetrag lohnt erst bei höheren Einkünften (grob ab ~80.000 € zvE bei Zusammenveranlagung) — darunter bleibt es beim Kindergeld.
  • Immer wirksam: Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge stets abgezogen — deshalb zählt der Kinderfreibetrags-Zähler auf der Lohnabrechnung.
  • Übertragbar: Bei Alleinerziehenden kann der halbe Freibetrag des anderen Elternteils übertragen werden, wenn dieser seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt.
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01Kindergeld vs. Freibetrag

Sie müssen nicht wählen — aber verstehen, was passiert.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Seiten derselben Förderung: Unterjährig fließt das Kindergeld (259 €/Monat), bei der Veranlagung rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob der Freibetrag mehr gebracht hätte — und schreibt nur die Differenz gut (Günstigerprüfung). Faustregel: Bei zusammenveranlagten Eltern kippt es ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 80.000 € zugunsten des Freibetrags; darunter ist das Kindergeld ungeschlagen.

Der unterschätzte Teil: Für Soli und Kirchensteuer wirken die Freibeträge immer — deshalb lohnt der eingetragene Kinderfreibetrags-Zähler auch für Normalverdiener: Bei Familien fällt der Solidaritätszuschlag damit häufig komplett weg. Wie sich der Zähler auf Ihr Netto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; die Familien-Gesamtstrategie gehört in die Beratung.

02Häufige Fragen

Kinderfreibetrag — kurz beantwortet.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
9.756 € je Kind für beide Eltern zusammen: 6.828 € sächliches Existenzminimum plus 2.928 € Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Getrennte Eltern erhalten je die Hälfte (4.878 €).
Bekomme ich Kindergeld und Freibetrag gleichzeitig?
Nein — entweder oder, aber automatisch optimal: Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung die Günstigerprüfung durch. Lohnt der Freibetrag, wird das bereits gezahlte Kindergeld gegengerechnet; ein Antrag ist nicht nötig. Kindergeld sollten Sie trotzdem immer beantragen.
Bis wann gibt es Kindergeld und Freibetrag?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis 25, bei Kindern ohne Ausbildungsplatz bis 21 (arbeitsuchend gemeldet). Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, ohne Altersgrenze.
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