Der Freibetrag von 9.756 Euro je Kind (2026), der im Wettstreit mit dem Kindergeld von 259 Euro monatlich steht: Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarKindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Seiten derselben Förderung: Unterjährig fließt das Kindergeld (259 €/Monat), bei der Veranlagung rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob der Freibetrag mehr gebracht hätte — und schreibt nur die Differenz gut (Günstigerprüfung). Faustregel: Bei zusammenveranlagten Eltern kippt es ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 80.000 € zugunsten des Freibetrags; darunter ist das Kindergeld ungeschlagen.
Der unterschätzte Teil: Für Soli und Kirchensteuer wirken die Freibeträge immer — deshalb lohnt der eingetragene Kinderfreibetrags-Zähler auch für Normalverdiener: Bei Familien fällt der Solidaritätszuschlag damit häufig komplett weg. Wie sich der Zähler auf Ihr Netto auswirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; die Familien-Gesamtstrategie gehört in die Beratung.