Der Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer — für rund 90 Prozent der Steuerzahler seit 2021 abgeschafft, für höhere Einkommen, Kapitalerträge und alle GmbHs weiterhin real.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarSeit 2021 zahlen rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler keinen Soli mehr — die Freigrenze (2026: 20.350 € Einkommensteuer) wird jährlich angepasst. Wer darüber liegt, rutscht in die Milderungszone und erst allmählich auf die vollen 5,5 %. Drei Gruppen zahlen aber praktisch immer: Kapitalanleger (auf die Abgeltungsteuer gibt es keine Freigrenze), GmbHs (Soli auf die Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro) — und Gutverdiener ab etwa 75.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Für Unternehmer heißt das: Der Soli gehört in jede Rechtsform- und Ausschüttungsrechnung — unsere Rechner (GmbH, Gehalt vs. Ausschüttung, Brutto-Netto) rechnen ihn mit den 2026er-Werten automatisch mit. Für Familien lohnt der eingetragene Kinderfreibetrags-Zähler: Er drückt die Soli-Bemessung häufig auf null.