Steuer-Glossar · S

Solidaritätszuschlag einfach erklärt.

Der Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer — für rund 90 Prozent der Steuerzahler seit 2021 abgeschafft, für höhere Einkommen, Kapitalerträge und alle GmbHs weiterhin real.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Satz: 5,5 % der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (§ 4 SolzG).
  • Freigrenze 2026: Erst ab 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer (Zusammenveranlagung: 40.700 €) fällt Soli an — das entspricht grob 75.000 €/150.000 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Milderungszone: Oberhalb der Freigrenze steigt der Soli gleitend (höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags), bis die vollen 5,5 % erreicht sind.
  • Ausnahmen ohne Freigrenze: Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (immer 25 % + Soli = 26,375 %) und die Körperschaftsteuer der GmbH — dort gilt der Soli ab dem ersten Euro.
  • Kinderfreibeträge mindern die Soli-Bemessungsgrundlage — Familien fallen dadurch oft komplett unter die Freigrenze.
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01Wen er noch trifft

Abgeschafft? Nur für manche.

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler keinen Soli mehr — die Freigrenze (2026: 20.350 € Einkommensteuer) wird jährlich angepasst. Wer darüber liegt, rutscht in die Milderungszone und erst allmählich auf die vollen 5,5 %. Drei Gruppen zahlen aber praktisch immer: Kapitalanleger (auf die Abgeltungsteuer gibt es keine Freigrenze), GmbHs (Soli auf die Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro) — und Gutverdiener ab etwa 75.000 € zu versteuerndem Einkommen.

Für Unternehmer heißt das: Der Soli gehört in jede Rechtsform- und Ausschüttungsrechnung — unsere Rechner (GmbH, Gehalt vs. Ausschüttung, Brutto-Netto) rechnen ihn mit den 2026er-Werten automatisch mit. Für Familien lohnt der eingetragene Kinderfreibetrags-Zähler: Er drückt die Soli-Bemessung häufig auf null.

02Häufige Fragen

Solidaritätszuschlag — kurz beantwortet.

Ab welchem Einkommen zahle ich 2026 Soli?
Die Freigrenze liegt bei 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer (einzeln) bzw. 40.700 € (zusammen) — das entspricht grob 75.000 € bzw. 150.000 € zu versteuerndem Einkommen. Danach steigt der Soli in der Milderungszone gleitend an.
Warum zahle ich auf Zinsen und Dividenden immer Soli?
Für die Abgeltungsteuer gilt die Freigrenze ausdrücklich nicht (§ 4 Satz 3 SolzG) — Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags kosten daher stets 26,375 % (25 % + Soli), unabhängig vom Einkommen.
Zahlt meine GmbH auch unter der Freigrenze Soli?
Ja — Körperschaften kennen keine Freigrenze: Auf die Körperschaftsteuer kommen immer 5,5 % Soli (effektiv 15,825 % bis 2027, mit der KSt-Senkung ab 2028 entsprechend weniger).
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