Die geringfügige Beschäftigung bis 603 Euro im Monat (2026): für Beschäftigte brutto gleich netto, für Arbeitgeber mit Pauschalabgaben von rund 31 Prozent — die Verdienstgrenze wächst automatisch mit dem Mindestlohn.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarSeit der Kopplung an den Mindestlohn ist die Minijob-Grenze dynamisch: Sie entspricht einer 10-Stunden-Woche zum Mindestlohn — steigt dieser, steigt automatisch die Grenze (2026: 603 €, mit dem Mindestlohnschritt 2027 auf 14,60 € wird sie erneut angehoben). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt; wer die Grenze planmäßig reißt, rutscht in den Midijob mit Sozialversicherungspflicht.
Für Arbeitgeber ist der Minijob bequem, aber nicht billig: Auf 603 € Lohn kommen rund 190 € Pauschalabgaben. Und die Pflichten sind dieselben wie bei jedem Arbeitsverhältnis — Mindestlohn-Dokumentation, Lohnfortzahlung, Urlaub, Meldungen. Unsere Lohnbuchhaltung rechnet Minijobs im festen Prozess ab; was vom regulären Gehalt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.