Steuer-Glossar · M

Minijob einfach erklärt.

Die geringfügige Beschäftigung bis 603 Euro im Monat (2026): für Beschäftigte brutto gleich netto, für Arbeitgeber mit Pauschalabgaben von rund 31 Prozent — die Verdienstgrenze wächst automatisch mit dem Mindestlohn.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr — die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn (2026: 13,90 €) gekoppelt und steigt mit ihm.
  • Für Beschäftigte: in der Regel brutto gleich netto — keine Lohnsteuer, keine eigenen Sozialabgaben; nur der Rentenbeitrag von 3,6 % fällt an, von dem man sich befreien lassen kann.
  • Für Arbeitgeber: Pauschalabgaben von rund 31 % (Kranken- und Rentenversicherung pauschal, 2 % Steuer, Umlagen) an die Minijob-Zentrale — ein Minijob kostet also mehr als das reine Gehalt.
  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei möglich.
  • Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, gleitend steigenden Arbeitnehmerbeiträgen bis 2.000 €.
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01Die Spielregeln

603 Euro — eine Grenze mit eingebautem Wachstum.

Seit der Kopplung an den Mindestlohn ist die Minijob-Grenze dynamisch: Sie entspricht einer 10-Stunden-Woche zum Mindestlohn — steigt dieser, steigt automatisch die Grenze (2026: 603 €, mit dem Mindestlohnschritt 2027 auf 14,60 € wird sie erneut angehoben). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in engen Grenzen erlaubt; wer die Grenze planmäßig reißt, rutscht in den Midijob mit Sozialversicherungspflicht.

Für Arbeitgeber ist der Minijob bequem, aber nicht billig: Auf 603 € Lohn kommen rund 190 € Pauschalabgaben. Und die Pflichten sind dieselben wie bei jedem Arbeitsverhältnis — Mindestlohn-Dokumentation, Lohnfortzahlung, Urlaub, Meldungen. Unsere Lohnbuchhaltung rechnet Minijobs im festen Prozess ab; was vom regulären Gehalt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

02Häufige Fragen

Minijob — kurz beantwortet.

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
603 € im Monat, 7.236 € im Jahr. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 10 Stunden × 13 Wochen ÷ 3 Monate. Bei 13,90 € Mindestlohn entspricht das rund 43 Stunden im Monat — wer mehr Stunden arbeitet, muss unter der Grenze bleiben oder wird sozialversicherungspflichtig.
Ist der Minijob wirklich komplett steuerfrei?
Für den Beschäftigten praktisch ja: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Steuer, der Minijobber selbst nichts — der Verdienst taucht auch nicht in seiner Steuererklärung auf. Nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % wird abgezogen, solange man sich nicht befreien lässt (die Befreiung kostet allerdings Rentenansprüche).
Darf ich neben meinem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja — genau ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden addiert: Über 603 € gesamt endet das Privileg.
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