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Pendlerpauschale einfach erklärt.

Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg — seit 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Neu seit 2026: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer — die alte Staffel (0,30 € bis km 20) ist Geschichte.
  • Einfache Strecke zählt: Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht Hin- und Rückweg.
  • Verkehrsmittel egal: Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß — die Pauschale gibt es immer; ohne eigenen PKW gedeckelt auf 4.500 €/Jahr.
  • Nur für Präsenztage: Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 €.
  • Wirkt als Werbungskosten — spürbar erst oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 €.
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01Die 2026er-Verbesserung

0,38 Euro ab Kilometer eins — Kurzpendler sind die Gewinner.

Jahrelang galt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € erst darüber. Seit 2026 gibt es die 0,38 € einheitlich ab dem ersten Kilometer — bei 15 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind das 1.254 € statt bisher 990 €. Zusammen mit wenigen weiteren Werbungskosten knackt damit fast jeder Pendler den 1.230-€-Pauschbetrag — ab da zählt jeder Kilometer bar.

Die Klassiker-Fragen: Es zählt die einfache Entfernung (nicht die gefahrene Strecke), eine verkehrsgünstigere längere Route ist absetzbar, wenn sie regelmäßig genutzt wird, und für Homeoffice-Tage gibt es statt der Entfernungs- die Tagespauschale — beides zusammen für denselben Tag nur in Ausnahmefällen. Beim Firmenwagen steht der Pauschale der 0,03-%-Zuschlag gegenüber — auch das eine Rechnung, die sich lohnt.

02Häufige Fragen

Pendlerpauschale — kurz beantwortet.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Einheitlich 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — ab dem ersten Kilometer und für jeden Arbeitstag mit Fahrt. Ohne eigenen bzw. überlassenen PKW gilt ein Jahresdeckel von 4.500 €.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein — die Pauschale gilt je Entfernungskilometer der einfachen Strecke, egal wie oft Sie am Tag fahren. 30 km zur Arbeit bedeuten 30 × 0,38 € = 11,40 € pro Arbeitstag.
Was ist günstiger: Pendlerpauschale oder Bahn-Ticket absetzen?
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Sie die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind als die Pauschale — das Finanzamt nimmt automatisch den besseren Wert, wenn Sie die Kosten angeben. Beim Deutschlandticket gewinnt allerdings meist die Pauschale.
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