Phishing im Namen von Finanzamt, BMF und DATEV: Fälschungen sicher erkennen

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Phishing im Namen von Finanzamt, BMF und DATEV: Fälschungen sicher erkennen – Steuerberaterin prüft Unterlagen am Schreibtisch (KI-generiertes Bild)

Fachlich geprüft von Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin

Bild: Künstlich generiert

Stand: Oktober 2026

„Sicherheitsnachweis erforderlich – Steuerguthaben freigeben“ oder „Ihre DATEV-Rechnung steht zum Download bereit“: Mails dieser Art landen derzeit in vielen Unternehmenspostfächern. Das Bundesfinanzministerium meldet auf seiner Warnseite (Stand 9. September 2026) vermehrte Betrugsversuche in seinem Namen, DATEV hat allein im August 2026 zwei neue Phishing-Wellen gemeldet. Für Unternehmen ist das besonders heikel, weil die Buchhaltung echte Nachrichten von Finanzverwaltung, Kanzlei und DATEV erwartet – die Fälschung fällt im Tagesgeschäft kaum auf.

Dieser Beitrag zeigt, welche Maschen aktuell im Umlauf sind, was Finanzamt und DATEV nach eigenen Angaben nie per E-Mail verlangen und woran Sie echte Bescheide erkennen. Das ist ab 2027 wichtiger als bisher: Dann sollen Steuerbescheide in vielen Fällen standardmäßig elektronisch bereitgestellt werden – mit einer Benachrichtigung, die Betrüger gern nachahmen.

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Welche Maschen sind im Namen von Finanzamt, BMF und DATEV im Umlauf?

Die Behörden und DATEV veröffentlichen selbst, welche Fälschungen ihnen gemeldet werden. Ein Auszug aus den Warnseiten (Stand 21. Oktober 2026):

Angeblicher Absender Masche
ELSTER / Finanzamt Anhang mit angeblichem Steuerbescheid oder angeblicher Rechnung; Mail „Sicherheitsnachweis erforderlich – Steuerguthaben freigeben“ mit Link zur Anmeldung im ELSTER-Konto
Bundeszentralamt für Steuern Gefälschte Schreiben zu Verspätungszuschlägen, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheiden zur Offenlegungspflicht
Bundesfinanzministerium Angebliche Sonderzahlung, für die per Link die Steuer-Identifikationsnummer abgefragt wird; angeblich nicht zustellbare Rückerstattungen; ein Schreiben, wonach Krypto-Börsen 19 % Mehrwertsteuer einfordern dürften
Bundeskasse Echte Bankverbindungen der Bundeskasse werden missbraucht, etwa im Zusammenhang mit angeblichen Trading-Angeboten
DATEV Angebliche Rechnungen aus DATEV Unternehmen online mit Link auf eine Dropbox-Seite; Bestätigung einer SmartLogin-Registrierung von der Domain „detev.de“; angeblich offene DATEV-Rechnungen über 48.900 Euro mit Schaltfläche „Bericht herunterladen“

Besonders tückisch war eine Welle vom Februar 2026: Ein Klick auf „Rechnung öffnen“ lud laut DATEV eine Datei „datev-rechnung.lnk“ herunter, die eine gefälschte PDF-Rechnung zeigte und im Hintergrund Schadsoftware installierte. Windows 11 blendet die Endung „.lnk“ aus – die Datei sieht aus wie ein normales Dokument. Daneben meldet DATEV Anrufe angeblicher DATEV-Mitarbeiter, die vor allem bei Steuerkanzleien nach Namen und Durchwahlen fragen.

Rechtschreibfehler sind kein verlässliches Merkmal mehr. Die aktuellen Fälschungen kennen Ihren Namen, sehen aus wie das Original und erzeugen Zeitdruck. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf den Eindruck, sondern auf eine feste Regel: Steuerportale und DATEV öffnen Sie nur über Ihr Lesezeichen, nie über einen Link in einer Mail.
— Metehan Kurt, IT-Berater

Welche fünf Merkmale eine Phishing-Mail trotzdem verraten, zeigt DAVINCI in einer Übersicht dazu, wie man Phishing ohne Rechtschreibfehler als Hinweis erkennt.


Was verlangt die Steuerverwaltung nie per E-Mail?

Die Steuerverwaltung hat auf elster.de klare Regeln veröffentlicht. Die wichtigste:

Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
— ELSTER – Hinweis der Steuerverwaltung zu gefälschten E-Mails

Außerdem gilt nach den Angaben auf elster.de:

  • Die Steuerverwaltung verschickt nur Benachrichtigungen, niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen als E-Mail-Anhang.
  • Sie informiert niemals direkt im E-Mail-Text über eine Nachzahlung oder Erstattung.
  • Links in einer E-Mail sollten Sie nicht anklicken, wenn Sie Zweifel an der Herkunft haben.

Das Bundesfinanzministerium gibt auf seiner Warnseite zusätzlich Hinweise der Polizei weiter: Das Ministerium erhebt keine Gebühren und setzt keine Steuern fest – das tun allein die Finanzämter. Von sich aus verschickt es weder SMS noch WhatsApp-Nachrichten oder E-Mails an Bürger. Ein Schreiben, in dem der Bundesfinanzminister Geldanlagen bewirbt, ist nach Angaben des BMF grundsätzlich eine Fälschung.

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Woran erkennen Sie einen echten Steuerbescheid?

Steuerbescheide können elektronisch bekannt gegeben werden, indem das Finanzamt sie zum Datenabruf bereitstellt (§ 122a AO). Wer abrufberechtigt ist, wird am Tag der Bereitstellung elektronisch benachrichtigt. Der Bescheid selbst liegt im Portal; für den Abruf muss man sich dort anmelden. Als bekannt gegeben gilt er am vierten Tag nach der Bereitstellung.

Für Bescheide, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden, wird die Bereitstellung zum Regelfall: Sie soll erfolgen, wenn die Erklärung elektronisch übermittelt wurde – entweder selbst über das ELSTER-Konto oder durch eine Kanzlei, der gegenüber der Bescheid bekannt zu geben ist (§ 122a Abs. 1 Satz 2 AO, anzuwenden nach Art. 97 § 28 Abs. 2 EGAO). Wer lieber Papier möchte, kann die postalische Bekanntgabe beantragen (§ 122a Abs. 2 AO).

Daraus ergeben sich drei einfache Prüfregeln:

  • Kein Anhang, keine Zahlen: Eine echte Benachrichtigung enthält keinen Bescheid im Anhang und keine Nachzahlungs- oder Erstattungsbeträge im Text.
  • Nie über den Link anmelden: Öffnen Sie Mein ELSTER über Ihr Lesezeichen oder durch Eingabe der Adresse. Liegt dort nichts vor, war die Mail falsch.
  • Wer ist Empfänger? Übermittelt Ihre Kanzlei die Erklärungen und ist ihr gegenüber der Bescheid bekannt zu geben, stellt das Finanzamt ihn in der Regel der Kanzlei bereit. Eine „Bescheid-Mail“ direkt an Ihre Buchhaltung ist dann ein Grund mehr, nachzufragen.

Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie Steuern nie auf eine Bankverbindung, die Ihnen per Mail, SMS oder Messenger genannt wird. Das BMF warnt ausdrücklich, dass Bankverbindungen der Bundeskasse für Betrug missbraucht werden. Haben Sie bereits gezahlt, wenden Sie sich an Ihre Bank und an die Polizei.

Woran erkennen Sie echte DATEV-Nachrichten?

DATEV nennt in seinen Warnungen wiederkehrende Merkmale gefälschter Mails:

  • Der Absendername lautet „DATEV eG“ oder „DATEV SmartLogin“, die vollständige Absenderadresse stammt aber nicht von einer DATEV-Domain.
  • Links führen nicht auf datev.de, sondern auf externe Dienste wie Dropbox. DATEV stellt Rechnungen nach eigenen Angaben nicht über solche Dateifreigaben bereit.
  • Die Beraternummer fehlt oder ist falsch, die Ansprache bleibt allgemein.
  • Eine Rechnung oder Registrierung kommt unerwartet, oft mit kurzer Frist.

DATEV fordert Zugangsdaten, Passwörter oder Authentifizierungscodes nach eigener Aussage weder per E-Mail noch über Download-Links an. Verdächtige Mails können Sie an abuse@datev.de melden.

Tipp: Prüfen Sie DATEV-Rechnungen und Belege ausschließlich in den Anwendungen, die Sie kennen – etwa in DATEV Unternehmen online, das Sie über Ihr Lesezeichen öffnen. Taucht die angebliche Rechnung dort nicht auf, behandeln Sie die Mail als Fälschung und fragen über einen bekannten Kontaktweg nach.

Was tun, wenn jemand bereits geklickt hat?

DATEV empfiehlt, sofort die zuständige IT zu informieren und betroffene Passwörter zu ändern. Geben Sie zusätzlich Ihrer Kanzlei Bescheid, wenn Zugangsdaten zu ELSTER oder DATEV betroffen sein könnten – dann lässt sich prüfen, ob Zugänge gesperrt oder neu eingerichtet werden müssen. Welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, beschreibt DAVINCI unter Auf Phishing-Link geklickt: die ersten Schritte.

Mehr dazu: Steuerbescheid im Glossar, sichere Kommunikation mit der Steuerkanzlei, Rechnungsbetrug mit gefälschter Bankverbindung erkennen und so arbeitet unsere digitale Kanzlei.

Häufige Fragen

Schickt das Finanzamt Steuerbescheide per E-Mail?

Nein, nicht als Anhang. Die Steuerverwaltung verschickt nach eigenen Angaben nur Benachrichtigungen; der Bescheid selbst wird zum Abruf bereitgestellt (§ 122a AO) und ist erst nach Anmeldung im Portal einsehbar. Ab 2027 soll diese elektronische Bereitstellung bei elektronisch übermittelten Erklärungen der Regelfall werden.

Fragt das Finanzamt per E-Mail nach Kontodaten oder der Steuernummer?

Nein. Laut elster.de fordert die Steuerverwaltung in einer E-Mail niemals Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf die Sicherheitsabfrage an. Sie informiert auch nie direkt im Mailtext über Nachzahlungen oder Erstattungen.

Woran erkenne ich eine gefälschte DATEV-Mail?

Typisch sind ein Absendername wie „DATEV eG“ mit einer Adresse, die nicht zu einer DATEV-Domain gehört, Links auf externe Dienste wie Dropbox und eine fehlende oder falsche Beraternummer. DATEV fordert Zugangsdaten oder Authentifizierungscodes nach eigener Aussage nie per E-Mail an. Öffnen Sie DATEV-Anwendungen nur über Ihr Lesezeichen.

Was soll ich tun, wenn ich auf einen Phishing-Link geklickt habe?

Informieren Sie sofort Ihre IT und ändern Sie betroffene Passwörter. Waren Zugangsdaten zu ELSTER oder DATEV betroffen, sagen Sie auch Ihrer Kanzlei Bescheid. Wurde bereits Geld überwiesen, wenden Sie sich an Ihre Bank und an die Polizei. Eine Anleitung für die ersten Schritte finden Sie bei DAVINCI.

Kann ich weiterhin Steuerbescheide per Post bekommen?

Ja. Wer keine elektronische Bekanntgabe möchte, kann nach § 122a Abs. 2 AO eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft.

Quellen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand siehe oben; Gesetze, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können sich ändern.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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