Stand: Oktober 2026
Viele Unternehmer stellen ihre Steuerfrage inzwischen zuerst einem Chatbot. Die Antwort kommt in Sekunden, ist gut formuliert und klingt fundiert: Wie hoch ist die Abschreibung für den neuen Firmenwagen? Darf ich die Weihnachtsfeier absetzen? Lohnt sich eine GmbH? Für einen ersten Überblick ist das oft hilfreich. Die Frage ist, wann aus dem Überblick eine Entscheidung wird – und wer dafür geradesteht.
Wir arbeiten als KI-Kanzlei aus Mannheim jeden Tag mit KI. Gerade deshalb kennen wir ihre Grenzen. Dieser Beitrag zeigt, wofür generative KI in Steuerfragen gut taugt, wo sie scheitert, was das Steuerberatungsgesetz dazu sagt und wer haftet, wenn eine Antwort falsch ist.
Was kann generative KI in Steuerfragen gut?
Sprachmodelle wie ChatGPT sind stark, wenn es um Sprache und Struktur geht. Im Steueralltag eines Unternehmens helfen sie vor allem bei Aufgaben, bei denen ein Fehler sichtbar und folgenlos bleibt:
- Begriffe verstehen: Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer? Was bedeutet Sonderabschreibung? Solche Erklärungen liefert KI meist verständlich.
- Gespräche vorbereiten: Eine Liste mit Fragen für das nächste Gespräch mit Ihrer Steuerberaterin, sortiert nach Themen.
- Texte entwerfen: Ein Anschreiben an einen Lieferanten, weil eine Rechnungsangabe fehlt, oder eine interne Notiz zur Reisekostenregel.
- Normen auffinden: Die KI nennt eine Vorschrift, Sie lesen sie im Original nach – etwa auf gesetze-im-internet.de.
Allen Beispielen ist gemeinsam: Sie prüfen das Ergebnis selbst, und niemand verlässt sich ungeprüft darauf.
Wo liegen die Grenzen?
Die Schwächen zeigen sich dort, wo es auf den Einzelfall, den aktuellen Rechtsstand und belastbare Quellen ankommt.
Die KI kennt nur, was Sie eingeben
Eine steuerliche Antwort ist nur so gut wie der Sachverhalt dahinter. Ob ein Verlustvortrag besteht, ob eine Organschaft vorliegt, ob gerade eine Betriebsprüfung läuft oder ob der Firmenwagen auch privat genutzt wird – was in der Frage fehlt, fehlt auch in der Antwort. Eine Steuerberaterin fragt nach, ein Chatbot antwortet auf das, was dasteht.
Der Rechtsstand ändert sich laufend
Viele Änderungen für 2027 stehen derzeit nur im Entwurf. Das Jahressteuergesetz 2026 liegt als Regierungsentwurf vor, die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages ist für den 2. November 2026 angesetzt. Ob eine KI einen Entwurf als geltendes Recht darstellt, eine längst geänderte Grenze nennt oder den aktuellen Stand trifft, sehen Sie der Antwort nicht an.
Quellen können erfunden sein
Wie ernst dieses Risiko ist, zeigt ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2026 (Az. 2 AZN 339/26). Eine Beschwerdebegründung stützte sich in weiten Teilen auf Entscheidungen, die es nicht gibt. Das Gericht spricht von „sog. Halluzinationen“ und verwarf die Beschwerde als unzulässig: Der unterzeichnende Anwalt habe den Schriftsatz erkennbar nicht selbst geprüft, die falschen Zitate wären bei gewissenhafter Prüfung „auf jeden Fall aufgefallen“. Die Lehre gilt auch im Steuerrecht: Wer ein Ergebnis verwendet, muss es geprüft haben.
Hinzu kommt der Datenschutz. Wer Lohnabrechnungen, Kundenlisten oder Steuerbescheide in einen frei verfügbaren Chatbot lädt, gibt Daten an einen Dritten. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im Beitrag Geschäftsdaten in KI-Tools.
KI-Antwort oder Steuerberatung – wo liegt die Grenze in Ihrem Fall?
Schildern Sie uns Ihre Frage. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Beratung nötig ist.
✓ Antwort binnen 120 Minuten ✓ kostenlos ✓ unverbindlichWas sagt das Steuerberatungsgesetz?
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt, wer anderen in Steuersachen helfen darf. Geschäftsmäßig ist das nur Personen und Vereinigungen erlaubt, die dazu befugt sind (§ 2 Abs. 1 StBerG). Was als Hilfeleistung gilt, definiert das Gesetz so:
Hilfeleistung in Steuersachen ist jede Tätigkeit in fremden Angelegenheiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Zur unbeschränkten Hilfeleistung befugt sind nach § 3 StBerG unter anderem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Für Sie als Unternehmer bedeutet das zweierlei:
- Ihre eigenen Steuern dürfen Sie selbst erledigen – auch mit Hilfe einer KI. Das ist keine Tätigkeit in fremden Angelegenheiten.
- Die Bezeichnung „Steuerberater“ darf nur führen, wer nach dem Gesetz dazu berechtigt ist (§ 43 Abs. 4 StBerG). Ein Chatbot ist kein Steuerberater, auch wenn er so antwortet.
Aufschlussreich ist eine Detailregel: Mechanische Arbeitsgänge bei der Buchführung gelten nicht als Hilfeleistung in Steuersachen – ausdrücklich ausgenommen davon ist aber das Kontieren von Belegen (§ 2 Abs. 3 StBerG). Die Zuordnung eines Belegs zu einem Konto ist also bereits eine steuerliche Entscheidung. Wenn eine KI vorkontiert, bleibt die Verantwortung für die Buchung bei dem, der sie freigibt.
Wer haftet, wenn die KI falsch liegt?
Für die Steuererklärung bleibt es bei Ihnen: Die Angaben sind „wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen“ (§ 150 Abs. 2 AO). Eine falsche KI-Antwort ändert daran nichts – das Finanzamt fragt nicht, woher eine Zahl stammt.
Bei einer Steuerberaterin sieht die Verantwortung anders aus. Sie muss ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben (§ 57 Abs. 1 StBerG) und ist verpflichtet, sich gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern (§ 67 Abs. 1 StBerG). Ein Chatbot unterliegt weder diesen Berufspflichten noch der Versicherungspflicht.
Eine KI-Antwort ist oft ein guter erster Entwurf. Steuerlich entscheidet aber meist das Detail, das in der Frage gar nicht vorkam. Wir nutzen KI jeden Tag – und prüfen jedes Ergebnis, bevor es unser Haus verlässt.
Wichtiger Hinweis: Geben Sie keine Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern in frei verfügbare Chatbots ein, solange Vertrag, Speicherort und Trainingsnutzung nicht geklärt sind. Das betrifft auch Lohnabrechnungen, Krankmeldungen und Steuerbescheide.
So teilen Sie die Arbeit sinnvoll auf
| Aufgabe | KI geeignet? | Steuerberaterin nötig? |
|---|---|---|
| Begriffe und Grundregeln verstehen | ja | nein |
| Gespräch mit der Kanzlei vorbereiten | ja | nein |
| Belege sortieren und benennen | ja, ohne personenbezogene Daten | nein |
| Rechtsform, Geschäftsführergehalt, Holding | nur als Überblick | ja |
| Einspruch, Betriebsprüfung, Finanzgericht | nein | ja |
| Jahresabschluss und Steuererklärungen | als Vorarbeit | ja, Prüfung und Verantwortung |
Woran erkennen Sie eine riskante KI-Antwort?
- Keine Vorschrift genannt: Die Antwort klingt sicher, nennt aber weder Paragraf noch Verwaltungsanweisung.
- Kein Datum, kein Rechtsstand: Es bleibt offen, ob die Aussage für 2025, 2026 oder 2027 gilt – oder ob es sich nur um einen Entwurf handelt.
- Keine Rückfrage: Bei Gestaltungsfragen wie Rechtsform oder Gehalt kommt eine eindeutige Empfehlung, ohne dass nach Gewinn, Gesellschaftern oder Plänen gefragt wurde.
- Urteile ohne Fundstelle: Aktenzeichen, die sich nicht in einer amtlichen Datenbank finden lassen, sollten Sie nicht verwenden.
Tipp: Bitten Sie die KI immer, die Vorschrift zu nennen, auf die sich ihre Antwort stützt – und lesen Sie diese Vorschrift im Original nach. Passt der Wortlaut nicht zur Antwort, ist das ein deutliches Warnsignal.
Mehr zum Thema: KI in der Steuerberatung, so arbeitet unsere digitale Kanzlei, unsere Steuerberatung für Unternehmen und Begleitung bei Betriebsprüfungen.
Häufige Fragen
Kann ChatGPT meine Steuererklärung machen?
Eine KI kann Zahlen sortieren, Begriffe erklären und Vorarbeit leisten. Die Verantwortung für die Erklärung bleibt aber bei Ihnen: Die Angaben sind nach § 150 Abs. 2 AO wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Fehler einer KI gehen zu Ihren Lasten.
Darf ich ChatGPT für meine eigenen Steuerfragen nutzen?
Ja. Das Steuerberatungsgesetz regelt die Hilfeleistung in fremden Angelegenheiten (§ 2 StBerG). Ihre eigenen Steuern dürfen Sie selbst erledigen, auch mit technischer Hilfe. Prüfen Sie Ergebnisse aber immer am Gesetzestext und geben Sie keine Daten Dritter ungeprüft ein.
Wer haftet, wenn eine KI-Antwort falsch ist?
Gegenüber dem Finanzamt bleiben Sie verantwortlich. Ein Steuerberater dagegen muss seinen Beruf eigenverantwortlich und gewissenhaft ausüben (§ 57 StBerG) und ist zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet (§ 67 StBerG). Für einen Chatbot gelten diese Berufspflichten nicht.
Darf ich Belege oder Lohndaten in ChatGPT hochladen?
Nur mit Vorsicht. Sobald personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern betroffen sind, gelten die Regeln der DSGVO, unter anderem zur Auftragsverarbeitung. Klären Sie vorher Vertrag, Speicherort und Trainingsnutzung des Dienstes.
Ersetzt KI den Steuerberater?
KI übernimmt Routine wie Belegerkennung und Vorkontierung. Gestaltung, Verantwortung und die Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht bleiben beim Menschen. Eine ausführliche Einordnung finden Sie im Beitrag Hat der Steuerberater noch Zukunft?
Quellen
- § 2 StBerG – Geschäftsmäßige Hilfeleistung
- § 3 StBerG – Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
- § 43 StBerG – Berufsbezeichnung
- § 57 StBerG – Allgemeine Berufspflichten
- § 67 StBerG – Berufshaftpflichtversicherung
- § 150 AO – Form und Inhalt der Steuererklärungen
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30.09.2026 – 2 AZN 339/26
- Deutscher Bundestag: Anhörung zum Jahressteuergesetz 2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand siehe oben; Gesetze, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können sich ändern.
TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul


