Hat der Steuerberater noch Zukunft? Was KI übernimmt – und was bleibt

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Hat der Steuerberater noch Zukunft? Was KI übernimmt – und was bleibt – Fatma Tabak-Özkul mit Mappe im Treppenhaus der TABAK Steuerberatung in Mannheim

Stand: Oktober 2026

„Braucht man in ein paar Jahren überhaupt noch einen Steuerberater?“ Diese Frage stellen Unternehmer, die an ihre Kosten denken, und junge Menschen, die über ihre Berufswahl nachdenken. Sie ist berechtigt: Belege werden automatisch ausgelesen, Buchungen von KI vorgeschlagen, und auch das Finanzamt erlässt Bescheide vollautomatisch.

Als KI-Kanzlei aus Mannheim haben wir einen nüchternen Blick darauf. Wir automatisieren selbst, was sich automatisieren lässt – und sehen jeden Tag, was übrig bleibt. Dieser Beitrag ordnet ehrlich ein, welche Aufgaben verschwinden, welche bleiben, was die Zahlen der Bundessteuerberaterkammer zeigen und was das für Sie als Unternehmer bedeutet.

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Was wird automatisiert?

Ein großer Teil der klassischen Kanzleiarbeit war Datenerfassung. Genau dieser Teil schrumpft – aus technischen und aus rechtlichen Gründen:

  • Belegerfassung: Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur noch vor, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz bei Leistungen an andere Unternehmen im Inland E-Rechnungen ausstellen. Strukturierte Daten muss niemand mehr abtippen.
  • Vorkontierung: KI schlägt vor, auf welches Konto ein Beleg gehört, und orientiert sich dabei an früheren Buchungen. Bemerkenswert: Das Kontieren von Belegen ist nach dem Steuerberatungsgesetz ausdrücklich keine bloß mechanische Tätigkeit (§ 2 Abs. 3 StBerG). Der Vorschlag kommt von der Maschine, die Verantwortung für die Buchung nicht.
  • Abgleich und Plausibilität: Bankumsätze zuordnen, Abweichungen zum Vorjahr markieren, fehlende Belege anmahnen – das erledigen Programme heute weitgehend automatisch.
  • Recherche: Urteile und Verwaltungsanweisungen zu finden und zusammenzufassen geht mit KI deutlich schneller. Prüfen muss man sie trotzdem.

Auch auf der Gegenseite wird automatisiert. Das Finanzamt darf Steuern ausschließlich automationsgestützt festsetzen, soweit kein Anlass für eine Bearbeitung durch Amtsträger besteht (§ 155 Abs. 4 AO). Wie die Finanzverwaltung dabei inzwischen maschinelles Lernen nutzt, beschreiben wir im Beitrag Wie das Finanzamt KI einsetzt.


Was bleibt beim Menschen?

Was übrig bleibt, ist nicht der Rest, sondern der Kern. Das Gesetz beschreibt die Aufgabe so:

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
— § 33 Satz 1 StBerG

Beraten, vertreten, Hilfe leisten – davon automatisiert KI am ehesten einen Teil der Hilfe. Die anderen beiden Aufgaben hängen an Menschen:

  • Gestaltung: Ob eine GmbH, eine Holding oder eine Nachfolgeregelung zu Ihren Plänen passt, ergibt sich nicht aus Belegen, sondern aus Gesprächen über Ziele, Familie, Risiko und Zeitrahmen.
  • Verantwortung: Steuerberater müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft ausüben (§ 57 Abs. 1 StBerG) und sich gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden versichern (§ 67 StBerG). Eine Software trägt diese Verantwortung nicht.
  • Vertretung: Vor dem Bundesfinanzhof herrscht Vertretungszwang; zugelassen sind unter anderem Steuerberater (§ 62 Abs. 2 und 4 FGO). Auch im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht kommt es auf Argumentation an, nicht auf Textproduktion.
  • Betriebsprüfung: In der Außenprüfung müssen Sie Auskünfte erteilen, Unterlagen vorlegen und Erläuterungen geben (§ 200 Abs. 1 AO). Wer dabei an Ihrer Seite sitzt, Fragen einordnet und Sachverhalte erklärt, ist ein Mensch.

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Wie sich die Arbeit in der Kanzlei verändert

Für die Menschen in den Kanzleien verschiebt sich die Arbeit von der Erfassung zur Kontrolle. Wer früher Belege eingegeben hat, prüft heute Buchungsvorschläge, klärt Auffälligkeiten mit dem Mandanten und achtet darauf, dass die Daten vollständig sind. Das verlangt anderes Wissen als früher: Man muss erkennen, wann ein Vorschlag plausibel aussieht, aber falsch ist.

Steuerberater sind gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden (§ 57 Abs. 2a StBerG). Der sichere Umgang mit KI gehört heute dazu. Wie teuer ungeprüfte KI-Ergebnisse werden können, zeigt ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2026 (Az. 2 AZN 339/26): Eine Beschwerdebegründung, die sich in weiten Teilen auf nicht existente Entscheidungen stützte, wurde als unzulässig verworfen, weil der unterzeichnende Anwalt sie erkennbar nicht selbst geprüft hatte. Für Steuerberater gilt derselbe Grundsatz: Wer ein Ergebnis übernimmt, übernimmt die Verantwortung dafür.

Für Mandanten ist das eine gute Nachricht. Die Zeit, die früher in die Erfassung floss, steht für Fragen zur Verfügung, die sich nicht automatisieren lassen: Wie entwickelt sich die Liquidität? Lohnt sich die Investition noch in diesem Jahr? Wie bereitet man die Nachfolge vor?

Was zeigen die Zahlen?

Statt gefühlter Trends lohnt ein Blick in die Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer zum Stichtag 1. Januar 2026:

Kennzahl Stand 01.01.2026 Veränderung zum Vorjahr
Steuerberater 89.549 +0,6 %
Kammermitglieder insgesamt 105.953 +1,1 %
Ausbildungsverhältnisse Steuerfachangestellte 17.081 −1,3 %
Durchschnittsalter der Berufsangehörigen 53,7 Jahre –
Anteil selbstständiger Steuerberater 65,9 % leicht rückläufig

Der Berufsstand wächst also leicht, ist aber im Schnitt älter als 50, und die Zahl der Auszubildenden sinkt. Unsere Einordnung: Automatisierung ist für Kanzleien weniger eine Bedrohung als eine Antwort auf knappe Kapazitäten. Wenn Belegerfassung und Vorkontierung weitgehend maschinell laufen, bleibt mehr Zeit für Beratung – bei gleich vielen oder weniger Köpfen.

Die Buchung eines Tankbelegs war nie der Kern unserer Arbeit. Der Kern ist die Frage, ob Ihre Struktur zu Ihren Plänen passt – und wer dafür geradesteht, wenn das Finanzamt nachfragt. Das automatisiert niemand weg.
— Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin

Was heißt das für Sie als Unternehmer?

Die Frage ist weniger, ob es Steuerberater geben wird, sondern welche Art von Kanzlei zu Ihnen passt. Diese Fragen helfen bei der Auswahl:

  • Wie kommen Ihre Belege in die Buchhaltung? Per Upload, Schnittstelle und E-Rechnung – oder immer noch per Pendelordner?
  • Wer prüft die KI-Vorschläge? Gibt es eine klare Freigabe durch Fachleute, bevor gebucht und erklärt wird?
  • Wo liegen Ihre Daten? Sind Dienstleister vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet?
  • Wofür wird die gewonnene Zeit genutzt? Für Gespräche über Liquidität, Investitionen und Gestaltung – oder nur für mehr Mandate?

Wichtiger Hinweis: Auch wenn KI vorarbeitet, bleiben Sie gegenüber dem Finanzamt für Ihre Angaben verantwortlich. Eine Kanzlei, die KI einsetzt, muss deshalb erklären können, wer welches Ergebnis geprüft hat.

Tipp: Fragen Sie im Erstgespräch konkret, welche Schritte bei Ihrer monatlichen Buchhaltung automatisch laufen und an welcher Stelle ein Mensch freigibt. Die Antwort sagt viel über die Arbeitsweise der Kanzlei. Fragen Sie außerdem, wer Ihr fester Ansprechpartner ist und wie schnell Sie bei einer Rückfrage des Finanzamts eine fachliche Einschätzung bekommen – daran zeigt sich, ob die gewonnene Zeit tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Mehr zum Thema: KI in der Steuerberatung, so arbeitet unsere digitale Kanzlei, Rechtsformwahl und Steuerkonzepte und Begleitung bei Betriebsprüfungen.

Häufige Fragen

Hat der Steuerberater noch Zukunft?

Ja, aber mit verändertem Schwerpunkt. Belegerfassung, Vorkontierung und Abgleiche werden zunehmend automatisiert. Beratung, Gestaltung, Verantwortung und Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht bleiben Aufgabe von Menschen – so beschreibt sie auch § 33 StBerG.

Wird es in Zukunft noch Steuerberater geben?

Die Zahl der Steuerberater ist laut Bundessteuerberaterkammer zum 1. Januar 2026 auf 89.549 gestiegen (+0,6 %). Gleichzeitig liegt das Durchschnittsalter der Berufsangehörigen bei 53,7 Jahren, und die Zahl der Ausbildungsverhältnisse ist gesunken. Automatisierung hilft, diese Lücke zu schließen.

Ist Steuerberater ein Beruf mit Zukunft?

Der Beruf verschiebt sich von der Datenerfassung zur Beratung. Wer Gestaltung, Prüfungsbegleitung und Vertretung beherrscht und mit KI-Werkzeugen arbeiten kann, wird weiter gebraucht. Vor dem Bundesfinanzhof etwa besteht Vertretungszwang, zugelassen sind unter anderem Steuerberater (§ 62 FGO).

Welche Aufgaben übernimmt KI in einer Steuerkanzlei?

Typisch sind Belegerkennung, Buchungsvorschläge, Bankabgleich, Plausibilitätsprüfungen und Recherche. Die Freigabe bleibt beim Menschen, denn das Kontieren von Belegen ist nach § 2 Abs. 3 StBerG keine bloß mechanische Tätigkeit. Mehr dazu im Beitrag ChatGPT als Steuerberater?

Kann KI meinen Steuerberater ersetzen?

Für Routinearbeit zum Teil, für die Verantwortung nicht. Steuerberater müssen eigenverantwortlich und gewissenhaft arbeiten und sind zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet (§§ 57, 67 StBerG). Gestaltung und Vertretung in Einspruch, Betriebsprüfung und Finanzgerichtsverfahren erfordern Fachleute.

Quellen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand siehe oben; Gesetze, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können sich ändern.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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