Jahresendplanung für GmbH-Geschäftsführer: Checkliste zum 31. Dezember 2026

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Jahresendplanung für GmbH-Geschäftsführer: Checkliste zum 31. Dezember 2026 – Steuerberaterin Fatma Tabak-Özkul im roten Blazer in der Kanzlei in Mannheim

Stand: Oktober 2026

Der Jahreswechsel 2026/2027 ist für GmbHs kein gewöhnlicher. Die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent läuft nur noch für Anschaffungen bis Ende 2027, der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise, und ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen. Wer jetzt plant, entscheidet nicht nur über die Steuer für 2026, sondern legt die Weichen für die nächsten Jahre.

Diese Checkliste fasst zusammen, was Sie als Geschäftsführer bis zum 31. Dezember 2026 prüfen sollten – von Investitionen über Gehalt und Tantieme bis zur Frage, welche Ordner ab dem 1. Januar 2027 in den Reißwolf dürfen.

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Investitionen: Lohnt sich die degressive AfA noch 2026?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, darf degressiv abgeschrieben werden: höchstens mit dem Dreifachen des linearen Satzes und nicht mehr als 30 Prozent vom jeweiligen Restwert (§ 7 Abs. 2 EStG). Für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die im selben Zeitraum angeschafft werden, sind im Anschaffungsjahr sogar 75 Prozent möglich – ohne zeitanteilige Kürzung (§ 7 Abs. 2a EStG). Der spätere Wechsel zur linearen Abschreibung ist zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG).

Ein Punkt wird bei Käufen zum Jahresende oft übersehen: Im Anschaffungsjahr gibt es die Abschreibung nur zeitanteilig. Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat entfällt ein Zwölftel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 EStG).

Beispiel: Maschine 100.000 €, Nutzungsdauer 10 Jahre AfA 2026
Linear (10 %), Anschaffung im Januar 10.000 €
Degressiv (30 %), Anschaffung im Januar 30.000 €
Degressiv (30 %), Anschaffung im Dezember 2.500 €

Der Dezemberkauf bringt also für 2026 wenig. Sein Vorteil liegt in den Folgejahren – und genau dort zählt die Körperschaftsteuersenkung: Jeder Euro Abschreibung, der in 2026 oder 2027 statt später anfällt, mindert Gewinne, die noch mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet sind. Mehr dazu in unserem Beitrag zur degressiven AfA von 30 Prozent.


Gewinnverwendung: Was bedeutet die Körperschaftsteuersenkung ab 2028?

Nach § 23 KStG beträgt die Körperschaftsteuer bis einschließlich 2027 weiterhin 15 Prozent, 2028 dann 14 Prozent und sinkt jedes Jahr um einen Punkt bis auf 10 Prozent ab 2032. Viele Geschäftsführer fragen sich deshalb, ob sie Gewinne lieber in der Gesellschaft lassen sollten, bis der Satz gesunken ist. Für die Körperschaftsteuer selbst hilft das nicht:

Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird.
— § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG

Die Körperschaftsteuer entsteht auf den Gewinn des Jahres, in dem er erzielt wird – egal, ob und wann er ausgeschüttet wird. Ein Gewinn 2026 bleibt mit 15 Prozent belastet, auch wenn Sie ihn erst 2029 ausschütten. Steuerlich wirksam ist deshalb vor allem die Frage, in welchem Jahr Aufwand und Ertrag zulässigerweise anfallen. Ob sich Ausschüttung oder Thesaurierung für Sie lohnt, entscheidet sich auf Ebene der Gesellschafter. Das vertiefen wir im Beitrag Körperschaftsteuer sinkt ab 2028: ausschütten oder thesaurieren?, eine erste Orientierung gibt unser Rechner Gehalt oder Ausschüttung.

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Geschäftsführergehalt und Tantieme: Was muss vor dem 1. Januar stehen?

Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschender Stellung ist der Zeitpunkt entscheidend: Nach R 8.5 Abs. 2 der Körperschaftsteuer-Richtlinien wird eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in der Regel angenommen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung fehlt – oder wenn nicht so verfahren wird, wie vereinbart.

  • Gehaltsanpassung für 2027: vor Beginn des Zeitraums zivilrechtlich wirksam und schriftlich vereinbaren. Eine rückwirkende Erhöhung für 2026 ist riskant.
  • Tantieme: Die Vereinbarung muss erkennen lassen, nach welcher Bemessungsgrundlage gerechnet wird – Prozentsätze, Zuschläge, Höchst- oder Mindestbeträge (H 8.5 KStH).
  • Vorschüsse: Ein zinsloser Tantiemevorschuss ohne klare Abmachung ist nach der Rechtsprechung eine verdeckte Gewinnausschüttung (H 8.5 KStH).

Inventur und Bewertung zum 31. Dezember

Zum Schluss jedes Geschäftsjahrs ist ein Inventar aufzustellen (§ 240 Abs. 2 HGB). Für regelmäßig ersetzte Gegenstände von nachrangigem Gesamtwert ist ein Festwert möglich; dann ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme nötig (§ 240 Abs. 3 HGB). Planen Sie Zähltermin und Verantwortliche jetzt, nicht am 30. Dezember.

Bei Forderungen lohnt ein kritischer Blick auf die offene-Posten-Liste. Handelsrechtlich sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen (§ 253 Abs. 4 HGB), steuerlich darf der niedrigere Teilwert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Ist eine Forderung uneinbringlich geworden, ist außerdem die Umsatzsteuer zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Aufbewahrung: Was darf ab dem 1. Januar 2027 vernichtet werden?

Seit 2025 gelten nach § 147 Abs. 3 AO drei Fristen: zehn Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und die Eröffnungsbilanz, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen. Die Achtjahresfrist gilt für alle Unterlagen, deren alte Frist am 31. Dezember 2024 noch nicht abgelaufen war (Art. 97 § 19a Abs. 2 EGAO); handelsrechtlich gilt dasselbe (§ 257 Abs. 4 HGB, Art. 95 EGHGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden, der Brief empfangen oder abgesandt oder der Abschluss aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 AO).

Unterlage Frist Vernichtung ab 1.1.2027 möglich, wenn …
Buchungsbelege, z. B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen 8 Jahre entstanden 2018 oder früher
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte 10 Jahre letzte Eintragung bzw. Aufstellung 2016 oder früher
Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen 6 Jahre empfangen, abgesandt oder entstanden 2020 oder früher

Achtung beim Jahresabschluss: Maßgeblich ist das Jahr der Aufstellung, handelsrechtlich das Jahr der Feststellung (§ 257 Abs. 5 HGB) – nicht das Geschäftsjahr. Der im Jahr 2017 aufgestellte Abschluss 2016 darf frühestens ab 2028 vernichtet werden. Für Rechnungen gilt nach § 14b Abs. 1 UStG ebenfalls eine Frist von acht Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres.

Wichtiger Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO). Das ist etwa der Fall, wenn eine Außenprüfung begonnen hat oder ein Einspruch läuft (§ 171 Abs. 3a und 4 AO). Für Kreditinstitute, Versicherungen und Wertpapierinstitute bleibt es bei zehn Jahren für Buchungsbelege.

Mitarbeiter: Weihnachtsfeier, Geschenke, Sachbezüge

  • Weihnachtsfeier: Zuwendungen bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer einschließlich Umsatzsteuer bleiben steuerfrei, wenn die Teilnahme allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht – für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG).
  • Sachbezüge: Vorteile bis insgesamt 50 Euro im Monat bleiben außer Ansatz; Gutscheine nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
  • Geschenke an Geschäftspartner: abziehbar, wenn die Kosten je Empfänger und Wirtschaftsjahr 50 Euro nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Tipp zur E-Rechnung: Lag Ihr Vorjahresumsatz 2026 über 800.000 Euro, endet die Übergangsfrist für Ihre Ausgangsrechnungen am 31. Dezember 2026. Testen Sie Rechnungssoftware und Empfängerdaten noch im Dezember. E-Rechnungen empfangen können müssen alle Unternehmen bereits seit 2025.

Viele Fehler bei der Jahresendplanung sind Terminfehler: Der Tantiemebeschluss kommt im Februar, die Maschine wird im Dezember geliefert, die Inventur fällt aus. Wer im Oktober eine Liste macht, hat im Januar keine Überraschungen.
— Fatma Tabak-Özkul, Steuerberaterin

Mehr dazu: Jahresabschluss, verdeckte Gewinnausschüttung im Glossar, Gesellschafter-Geschäftsführer und E-Rechnung.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Investition im Dezember noch wegen der degressiven AfA?

Für 2026 meist nur wenig: Im Anschaffungsjahr wird die Abschreibung zeitanteilig gekürzt, bei einem Kauf im Dezember bleibt ein Zwölftel der Jahres-AfA. Der Vorteil liegt in den Folgejahren, weil die degressive AfA von bis zu 30 Prozent für Anschaffungen bis 31. Dezember 2027 gilt und Gewinne mindert, die noch mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet sind. Für Elektrofahrzeuge gilt die 75-Prozent-Abschreibung ohne zeitanteilige Kürzung.

Sollte ich Gewinne bis 2028 in der GmbH lassen, weil die Körperschaftsteuer sinkt?

Für die Körperschaftsteuer bringt das nichts: Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG ist es für die Einkommensermittlung ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird. Maßgeblich ist der Steuersatz des Jahres, in dem der Gewinn entsteht. Ob Ausschüttung oder Thesaurierung sinnvoll ist, entscheidet sich bei den Gesellschaftern.

Bis wann muss eine Tantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart sein?

Bei beherrschenden Gesellschaftern im Voraus. Fehlt eine zivilrechtlich wirksame, klare und eindeutige Vereinbarung, die vor dem Zeitraum abgeschlossen wurde, wird in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen (R 8.5 Abs. 2 KStR). Für 2027 sollte die Vereinbarung deshalb vor dem 1. Januar 2027 stehen.

Welche Unterlagen darf ich ab dem 1. Januar 2027 vernichten?

Buchungsbelege, die 2018 oder früher entstanden sind (acht Jahre), Bücher und Abschlüsse mit letzter Eintragung bzw. Aufstellung 2016 oder früher (zehn Jahre) sowie Geschäftsbriefe aus 2020 oder früher (sechs Jahre), jeweils nach § 147 Abs. 3 AO. Das gilt nicht, solange die Unterlagen für noch offene Steuerfestsetzungen von Bedeutung sind, etwa bei laufender Außenprüfung oder offenem Einspruch.

Wie viel darf die Weihnachtsfeier pro Mitarbeiter kosten?

Zuwendungen bis 110 Euro je teilnehmendem Arbeitnehmer und Veranstaltung einschließlich Umsatzsteuer bleiben steuerfrei, wenn die Feier allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Das gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG).

Quellen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtsstand siehe oben; Gesetze, BMF-Schreiben und Rechtsprechung können sich ändern.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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